| # taz.de -- Entscheidung des Verfassungsgerichts: Berlin ist zweite Wahl | |
| > Das Gericht erklärt die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von 2021 für | |
| > ungültig. Innerhalb von drei Monaten müssen die Berliner*innen erneut | |
| > an die Urnen. | |
| Bild: Die Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichts am Mittwoch in Berlin | |
| Berlin taz | Den vielen Erzählungen, was Berlin alles nicht auf die Kette | |
| kriegt, hat das Verfassungsgericht des Landes am Mittwoch eine weitere | |
| hinzugefügt: Die neun Richter*innen erklärten die Wahlen von 2021 zum | |
| Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksparlamenten in vollem Umfang für | |
| ungültig. Grund dafür sind laut Gericht die [1][zahlreichen Pannen und | |
| Fehler insbesondere bereits bei der Vorbereitung] der Wahlen vom 26. | |
| September 2021. Voraussichtlich am 12. Februar 2023 wird in Berlin daher | |
| erneut gewählt. | |
| Das Gericht kam bei seiner Urteilsverkündung zu einem einhelligen Schluss: | |
| Aufgrund der „Häufigkeit und Schwere der Wahlfehler“ sei es erforderlich, | |
| die beiden Wahlen komplett zu wiederholen, erklärte Gerichtspräsidentin | |
| Ludgera Selting. Nur so könne eine „Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses | |
| gewährleistet werden, die den rechtlichen Anforderungen an demokratische | |
| Wahlen genügt“. | |
| Man sei sich bewusst, dass das Urteil „ein wohl einmaliger Vorgang in der | |
| Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ sei. Die Entscheidung fiel mit | |
| sieben zu zwei Stimmen recht eindeutig. Nicht von dem Urteil betroffen sind | |
| die Wahl zum Bundestag in Berlin – dafür sind die Richter*innen nicht | |
| zuständig, sondern der Bundestag selbst – und der erfolgreiche | |
| Enteignen-Volksentscheid, gegen den keine Einsprüche vorlagen. | |
| Die Entscheidung des Gerichts kam [2][trotz ihrer Tragweite nicht | |
| überraschend]. Bereits bei einer Anhörung des Gerichts Ende September zu | |
| den mehr als 30 Einsprüchen gegen die Wahl hatte Selting eine vollständige | |
| Wiederholung als wahrscheinlichstes Urteil dargestellt. In der Folge hatten | |
| sich alle Parteien auf einen erneuten Wahlkampf in diesem Winter | |
| eingestellt. Die meisten Kampagnen sind nach taz-Informationen bereits | |
| fertig. | |
| Während der Urteilsbegründung am Mittwoch betonte Selting stärker als noch | |
| im September die „schweren systemischen Mängel bei der Vorbereitung“ der | |
| Wahlen. Der Grundsatz der Allgemeinheit, Gleichheit und Freiheit sei bei | |
| der Wahl verletzt worden. Schuld daran tragen laut Gericht die | |
| Organisator*innen der Wahl: die längst zurückgetretene | |
| Landeswahlleiterin und der damalige Innen- und heutige Bausenator Andreas | |
| Geisel (SPD). | |
| Die Bewertung der Wahlpannen durch das Gericht ist bemerkenswert, steht sie | |
| doch nach Ansicht vieler Jurist*innen im Widerspruch zur bisherigen | |
| Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die sieht vor, dass Fehler | |
| konkret benannt werden und zudem direkte Auswirkungen auf die | |
| Mandatsverteilung haben müssen – beides sei, so die Kritiker*innen, im | |
| Fall der Berlinwahl nur für wenige Wahlkreise belegt. Die Innenverwaltung | |
| hatte daher in einem Schreiben an das Verfassungsgericht vor wenigen Wochen | |
| appelliert, seine „vorläufige Rechtsauffassung noch einmal“ zu überdenken | |
| oder auch von sich aus das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Ersteres | |
| stieß offensichtlich auf wenig Gehör bei den Richter*innen, Letzteres | |
| wiesen sie bei der Begründung explizit zurück. | |
| Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) reagierte prompt: „Diese | |
| Entscheidung nehme ich mit Respekt zur Kenntnis und werde sie | |
| selbstverständlich umsetzen“, teilte sie mit. Der rot-grün-rote Senat hatte | |
| im Vorfeld angekündigt, nicht gegen das Urteil des Verfassungsgerichts | |
| juristisch vorzugehen. Aus Sicht von Berlins CDU-Landeschef Kai Wegner ist | |
| die anstehende Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl eine Chance für | |
| einen Neustart. „Es ist ein guter Tag für die Demokratie. Gleichzeitig ist | |
| heute auch ein Tag der Hoffnung“, so Wegner. | |
| Zwischen Urteil und der nun anstehenden Wahlwiederholung dürfen laut Gesetz | |
| lediglich drei Monate liegen. Der [3][neue Landeswahlleiter Stephan | |
| Bröchler] hatte im Vorfeld bereits angedeutet, dass er diese Frist | |
| möglichst ausschöpfen und den 12. Februar als Termin festlegen will. Damit | |
| der Plakatwahlkampf nicht mitten in den Weihnachtsfeiertagen am 25. | |
| Dezember beginnt, hat das Abgeordnetenhaus eigens für diesen Fall die Frist | |
| für das Aufhängen und -stellen von Plakaten auf sechs Wochen verkürzt. | |
| Bei den Wahlen am 26. September 2021 war es in Berlin zu zahlreichen Pannen | |
| gekommen: Stimmzettel gingen im Laufe des Tages aus oder es wurden falsche | |
| ausgegeben, vor vielen Wahllokalen bildeten sich lange Schlangen, teilweise | |
| wurde mehr als zwei Stunden nach offizieller Schließung der Lokale noch | |
| gewählt. | |
| Vier Abstimmungen hatten an jenem Tag unter strengen Corona-Auflagen | |
| parallel stattgefunden: die Wahlen zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und | |
| zu den Bezirksparlamenten sowie der Enteignen-Volksentscheid; der | |
| Berlin-Marathon mit zehntausenden Teilnehmer*innen und Zuschauenden | |
| hatte den Nachschub mit Stimmzetteln erschwert. Diese Bedingungen seien bei | |
| den Vorbereitungen weitgehend ignoriert worden, so das Gericht. Es folgte | |
| damit [4][einer Analyse einer vom Innensenator selbst eingesetzten | |
| Arbeitsgruppe], die im Juni ihre Ergebnisse vorgestellt hatte. | |
| Die Wahl 2021 hatte die SPD mit ihrer Spitzenkandidatin, der früheren | |
| Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, knapp gewonnen. Sie setzte nach | |
| schwierigen Verhandlungen die Koalition mit Grünen und Linken fort. Bei der | |
| Wiederholungswahl rechnen sich auch CDU und Grüne gute Chancen auf das Rote | |
| Rathaus aus: Union, SPD und Grüne liegen in Umfragen nah beieinander bei je | |
| knapp 20 Prozent. Zuletzt war allerdings über eine Möglichkeit spekuliert | |
| worden, die die Wiederholung noch einmal verschieben könnte: Wenn einzelne | |
| Mitglieder des Abgeordnetenhauses das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe | |
| anrufen. Nach taz-Informationen denken mehrere darüber zumindest nach. | |
| 16 Nov 2022 | |
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| Bert Schulz | |
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