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# taz.de -- Wahlchaos in Berlin: Klage gegen Wiederholung der Wahl
> Die Wahl von 2021 soll Mitte Februar komplett wiederholt werden. Dagegen
> wehren sich rund 40 Kläger*innen vor dem Bundesverfassungsgericht.
Bild: Lange Schlangen am 26. September 2021 vor dem Berliner Wahllokal
Berlin dpa/taz | Die [1][Komplettwiederholung der Wahl zum Berliner
Abgeordnetenhaus] im Februar wird zum Fall für das
Bundesverfassungsgericht. Dort ging am Freitag eine Verfassungsbeschwerde
samt Eilantrag ein, wie ein Sprecher auf Anfrage sagte. Dahinter stehen
nach seinen Worten 43 Klägerinnen und Kläger, die sich gegen das Urteil des
Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 16. November wenden.
Die Landesverfassungsrichter hatten die Wahl vom 26. September 2021 wegen
der vielen Pannen insgesamt für ungültig erklärt. Als Termin für die
Neuwahl, die auch die zwölf Bezirksparlamente betrifft, hat der
Landeswahlleiter den 12. Februar 2023 bestimmt.
Anders als bei der Bundestagswahl ist der Gang nach Karlsruhe hier nicht
als reguläres Rechtsmittel vorgesehen. Wie gegen jede andere
Gerichtsentscheidung auch können Betroffene aber Verfassungsbeschwerde
einlegen. Die Frist dafür beträgt einen Monat – am Freitag war also letzte
Gelegenheit.
Bereits unmittelbar nach der Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts
hatten nach taz-Informationen Abgeordnete diesen Schritt erwogen. Ihr
Argument: Lediglich bei einem Bruchteil der abgegebenen Stimmen – etwa
20.000 – sei es bekanntermaßen zu Pannen gekommen; es sei nicht
verhältnismäßig, wenn deswegen nun in allen Wahlbezirken die Wahl
wiederholt werden müsste.
Das Berliner Verfassungsgericht argumentierte hingegen, dass unklar sei,
wie umfassend die Pannen gewesen seien und daher der Vertrauensverlust in
die Wahl so groß sei, dass diese wiederholt werden müsse. Zudem seien
selbst die Fehler in dem bekannten Ausmaß möglicherweise mandatsrelevant
gewesen, hätten also Auswirkungen auf die Verteilung der Sitze haben
können.
Nach Angaben des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom Tag der Verkündung
haben „etwaige außerordentliche Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung“.
Zum weiteren Ablauf in Karlsruhe konnte der Sprecher des
Bundesverfassungsgerichts zunächst nichts sagen.
## Klage auch gegen Wiederholung der Bundestagswahl
Die ebenfalls pannenreiche Bundestagswahl in Berlin vom selben Tag soll nur
in bestimmten Bezirken wiederholt werden, in denen es nachgewiesene
Probleme gab. Das hatte der Bundestag auf Empfehlung des
Wahlprüfungsausschusses am 10. November beschlossen.
Dass diese Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht überprüft wird, steht
nach dem Eingang erster Wahlprüfungsbeschwerden schon fest. Die Frist
hierfür läuft bis 10. Januar, bis Freitag waren laut Sprecher sechs
Beschwerden eingegangen. Auch die Fraktionen von Union und AfD hatten
jeweils eine eigene Wahlprüfungsbeschwerde angekündigt. Sie wollen eine
breitere beziehungsweise vollständige Wiederholung der Wahl.
Die Wahlen waren damals in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen.
Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel,
weswegen Wahllokale vorübergehend schließen mussten. Vielerorts blieben sie
bis weit nach 18 Uhr geöffnet, um den Wartenden noch die Stimmabgabe zu
ermöglichen.
16 Dec 2022
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