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# taz.de -- Die Wochenvorschau für Berlin: Der Countdown für die Wahl läuft
> Kommende Woche entscheidet das Berliner Verfassungsgericht final über
> eine Wahlwiederholung. Die Vorbereitungen dafür laufen längst.
Bild: Wiederholung wahrscheinlich: Franziska Giffey bei der Stimmabgabe im Sept…
Spüren Sie die Spannung vor dem 16. November? An jenem Tag will der
Berliner Verfassungsgerichtshof bekannt geben, ob er die Wahlen zum
Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksparlamenten für ungültig erklärt
[1][aufgrund der vielen Pannen vor und während der Abstimmung am 26.
September 2021]. Wenn das passiert, muss neu gewählt werden in Berlin. So
einen Fall gab es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie. Also:
Kribbelt es bei Ihnen schon?
Nein? Dann geht es Ihnen wie den meisten Politiker*innen. Die gehen
angesichts der klaren Ansage des Gerichts bei einer Anhörung im September
mit 99-prozentiger Sicherheit davon aus, dass die Wahlwiederholung kommt.
Und der neue Landeswahlleiter hat bereits Wahlhelfer*innen von 2021
angeschrieben und um erneute Mithilfe gebeten. Doch die zuletzt tätigen
rund 38.000 Unterstützer*innen werden nicht reichen, also: Melden Sie
sich ruhig auch. Diesmal lohnt sich der Job übrigens auch finanziell: Der
Senat hat vergangene Woche das „Erfrischungsgeld“ auf 240 Euro pro Person
fast vervierfacht.
Besonders im Stress wegen der Wiederholung sind die 32 Mitglieder des
Hauptausschusses, die gleich zweimal in dieser Woche – am Mittwoch und am
Donnerstag – über den vom Senat jetzt im Rekordtempo aufgestellten
Nachtragshaushalt beraten müssen, damit dieser noch vor dem 16. November
vom Parlament beschlossen werden kann. Dazwischen, am Donnerstagmorgen,
steht eine Sitzung des Abgeordnetenhauses an, um die parlamentarische Form
zu wahren.
Geht also wirklich jeder und jede davon aus, dass es voraussichtlich am 12.
Februar erneute Wahlen gibt? Immerhin hofft die Senatsverwaltung für
Inneres noch, dass dieser Kelch an den Berliner*innen vorübergeht. In
einem am Wochenende bekannt gewordenen Schreiben fordert sie den
Verfassungsgerichtshof auf, dass dieser „seine vorläufige Rechtsauffassung
noch einmal – nicht nur in den Randbereichen – überdenkt“. Denn
verfassungsrechtlich sei eine komplette Wiederholung der Wahlen nicht zu
rechtfertigen. Zuerst hatte der Tagesspiegel über das Papier berichtet.
## Auf dünnem juristischen Eis
Inhaltlich ist diese Position nicht neu. Denn das Papier ist vor allem eine
Zusammenfassung und teils eine Erweiterung der Position der Innenverwaltung
in der Anhörung des Verfassungsgerichtshofs, die sich sehr deutlich von der
zuvor verkündeten Position des Gerichts unterschied. Auch die
verfassungsrechtliche Kritik an dieser Position ist nicht neu, sie wurde
auch von zahlreichen renommierten Jurist*innen geäußert. Klar ist somit:
Das Berliner Verfassungsgericht würde sich mit einer Wahlwiederholung auf
dünnes juristisches Eis vorwagen.
Knicken die Richter*innen also doch noch ein und rufen zur finalen
Klärung von sich aus die Verfassungshüter*innen in Karlsruhe an?
Ganz auszuschließen ist das nicht. Aber der Aufwand für einen solchen
Schritt ist groß. Zudem würde, wenn das Bundesverfassungsgericht sich
letztlich auch dafür entscheidet, eine Wahlwiederholung wohl frühestens
2024 kommen.
Das widerspräche aber der politischen Argumentation der Berliner
Richter*innen: Ihrer Meinung nach kann das Vertrauen der Bürger*innen in
Wahlen an sich nur durch eine einwandfreie Wahlwiederholung wiederherstellt
werden. Vielleicht ist der Appell der Innenverwaltung nur der letzte
Versuch, das Ansehen von Andreas Geisel (SPD), seinerzeit als Innensenator
politisch verantwortlich für die Wahl, nach dem Debakel etwas
aufzuhübschen. Immerhin ist Geisel derzeit als der wichtigste Player der
SPD im Senat nach Franziska Giffey.
7 Nov 2022
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## AUTOREN
Bert Schulz
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