# taz.de -- Wahlkampf in Berlin: Stille Nacht, plakatlose Nacht | |
> Damit der Plakatwahlkampf nicht an Weihnachten startet, ändert das | |
> Parlament das Straßengesetz. Die Jagd auf die besten Laternen geht am 2. | |
> Januar los. | |
Bild: Kleben, binden, hängen: Kein netter Umgang mit Politiker*innen | |
Berlin taz | Eine Wahl zu wiederholen ist einfacher gesagt als getan. Und | |
gesagt ist ja auch noch nicht, dass die Abstimmung zum Abgeordnetenhaus von | |
2021 wirklich wiederholt werden muss: Mittwoch kommender Woche will der | |
Berliner Verfassungsgerichtshof sein endgültiges Urteil darüber fällen. | |
Aber obgleich die erneute Wahl noch nicht feststeht, wird sie bereits | |
vorbereitet – ein weiterer Beleg für die Richtigkeit von Satz eins dieses | |
Textes. | |
Schon früh haben die Mathematiker*innen unter den direkt von einer | |
erneuten Wahl Betroffenen angefangen zu rechnen. Aus dem Datum der | |
Urteilsbegründung des Gerichts ergab sich schnell der Tag der | |
Wahlwiederholung, die der neue Landeswahlleiter festsetzt: laut Gesetz | |
spätestens 90 Tage nach dem Urteil. Aus dem Wahltag wiederum – der 12. | |
Februar 2023 – ließ sich der [1][Beginn des sichtbaren Wahlkampfs] | |
auslesen: Sieben Wochen vorher dürfen die Parteien laut Straßengesetz | |
beginnen, die Stadt mit ihren wichtigsten Köpfen und Slogans zuzukleistern. | |
Das wäre in diesem Fall der 25. Dezember, 0 Uhr! | |
Auch wenn Berlin nicht als Hochburg der christlich Gläubigen gilt: Ein | |
Wettrennen um die besten Plätze an Laternen und anderen Masten gerade mal | |
zwei, drei, vier Stunden nach dem (hoffentlich harmonischen) Festessen im | |
großen Familienkreis an Heiligabend wollte keine demokratische Partei ihren | |
wahlkämpfenden Mitgliedern zumuten. Genügend Vertrauen, dass die anderen | |
Mitstreiter*innen sich aber zu einer Art Pax Placatus überreden lassen | |
würden – und sich dann auch noch daran halten! –, hatte aber auch keine. So | |
musste eine ganz offizielle Lösung her. | |
## Dringlicher Antrag | |
Im Falle von Abgeordneten heißt das: Gesetzesänderung. Schon bald war eine | |
Ergänzung des erwähnten Straßengesetzes in der Diskussion. Wenige Tage vor | |
dem Urteil des Verfassungsgerichts liegt nun der entsprechende | |
Dringlichkeitsantrag vor, sodass am Donnerstag in der wegen des | |
Nachtragshaushalts anberaumten Sondersitzung des Parlaments auch darüber | |
gesprochen werden kann. | |
Darin ist nun eine explizite Lex Weihnachtensis vorgesehen: Zum einen wird | |
die Frist für die Wahlwerbung entlang von Straßen im Falle „vorzeitiger | |
Wahlen, Nachwahlen und Wiederholungswahlen“ auf sechs Wochen verkürzt. Zum | |
anderen wird, sollte der entsprechende Beginn auf den 24. oder 31. Dezember | |
fallen oder auf einen gesetzlichen Feiertag, der Start auf den folgenden | |
Werktag festgelegt. Heißt für die Wahlkämpfer*innen: Auch Silvester | |
darf wild gefeiert werden, am 1. Januar heißt es Ausschlafen, bevor es um | |
Mitternacht losgeht mit der Jagd auf die besten Plätze. | |
Eine Mehrheit für den Antrag ist übrigens sicher: Alle Parteien außer der | |
AfD unterstützen ihn. | |
9 Nov 2022 | |
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## AUTOREN | |
Bert Schulz | |
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