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# taz.de -- Wahl zum Abgeordnetenhaus ungültig: Appell, nicht nur an Berlin
> Das Urteil mag einen spezifischen Berliner Bezug haben. Den Hinweis der
> Richter nur an die Adresse der Pannen-Hauptstadt zu lesen, greift zu
> kurz.
Bild: Steht bald wieder zur Wahl: Franziska Giffey, regierende Bürgermeisterin…
Die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den zwölf
Bezirksparlamenten [1][sind ungültig]. Dieses Urteil des
Landesverfassungsgerichts vom Mittwoch ist eine Klatsche, ein Appell und
(mindestens) ein Hinweis, der auch jene interessieren sollte, die das
Urteil etwa aus juristischer Sicht für angreifbar betrachten.
Das Gericht hat sich viel Mühe gemacht und akribisch nachgerechnet, wie
viele Menschen wie von den vielen Pannen beim Urnengang am 26. September
2021 betroffen waren und gewesen sein könnten: weil keine Stimmzettel mehr
vorlagen, ihr Wahllokal vorübergehend geschlossen wurde, die Schlangen
stundenlanges Warten erforderten.
Die Schuld [2][an dem Chaos] sieht das Gericht weniger bei den Ausführenden
am Wahltag, sondern vielmehr bei den Organisator*innen, sprich der
damaligen Landeswahlleiterin und dem damaligen Innen- und heutigen
Bausenator Andreas Geisel (SPD). Erstere ist bereits kurz nach dem Debakel
zurückgetreten; entsprechende Forderungen gegenüber dem Letzteren werden
jetzt noch lauter werden. Zu Recht.
Das Urteil mag einen spezifischen Berliner Bezug haben, begründet in den
komplexen Strukturen von Land und Bezirken. Man kann es aber auch lesen als
Aufruf, Wahlen als zentrale demokratische Aufgabe und Möglichkeit zur
Teilhabe ernster zu nehmen und bei der Vorbereitung gerne noch genauer
hinzuschauen, damit sich ein solches Debakel nicht wiederholt. Auch nicht
in einem anderen Bundesland. Schließlich entstanden die Fehler nicht durch
Wahlmanipulation oder ein Naturereignis.
Das zeigt sich beim Umgang mit den Wahlprognosen von Umfrageinstituten, die
derzeit Punkt 18 Uhr am Wahlabend veröffentlicht werden. Das Gericht hat
umfassend ausgeführt, welche Folgen ein dadurch „beeinflusstes
Wahlverhalten“ haben kann, wenn die Wahllokale aufgrund großer Nachfrage
später schließen müssen – was durchaus vorkommen kann. Das Urteil
ausschließlich als ein erneutes Beispiel für die [3][Pannen-Hauptstadt
Berlin] zu bewerten, greift damit definitiv zu kurz.
16 Nov 2022
## LINKS
[1] /Entscheidung-des-Verfassungsgerichts/!5895722
[2] /Wiederholung-der-Wahl-in-Berlin/!5891860
[3] /Wahl-zum-Berliner-Abgeordnetenhaus/!5891787
## AUTOREN
Bert Schulz
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