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# taz.de -- Gutachten über BND-Spionagebefugnisse: Inland? Ausland? Vollschlan…
> Mit einem Gutachten befeuert der Chaos Computer Club die Debatte um die
> Befugnisse des Geheimdienstes. Im Fokus: die Nationalität von Daten.
Bild: Nicht gläsern: der Bundesnachrichtendienst
BERLIN taz | Neuer Zank ums BND-Gesetz: Mit einem Sachverständigengutachten
für den NSA-Untersuchungsausschuss haben Experten erneut Zweifel an den
Rechtsbefugnissen des Bundesnachrichtendienstes geweckt. In der 14-seitigen
Studie, die [1][hier] (.pdf) einzusehen ist, stellen die AutorInnen die
Zwickmühle dar, die sich für die strategische Fernmeldeaufklärung des
Bundesnachrichtendienstes ergibt.
In dem Gutachten weisen die AutorInnen Kay Rechthien, Frank Rieger und
Constanze Kurz vom Chaos Computer Club (CCC) darauf hin, dass es bei Abfang
und Auswertung von Daten nicht möglich ist, zwischen sogenannten
inländischen und ausländischen Datenverkehren zu unterscheiden, ohne
detailliert Inhalte der Kommunikation zu analysieren. Diese Unterscheidung
ist für den Bundesnachrichtendienst aber wichtig.
Für den deutschen Auslandsgeheimdienst sind innerdeutsche Ermittlungen
sowie die Kommunikation deutscher Bürgerinnen und Bürger eigentlich tabu.
Bei der Ausforschung digitaler Kommunikation muss der Dienst die
Kommunikation deutscher BürgerInnen eigentlich ausfiltern. Die Behörde
behauptet, das zu können. Experten bezweifeln das jedoch seit langem. Mit
dieser Frage beschäftigt sich derzeit sowohl der NSA-Untersuchungsausschuss
im Bundestag als auch die Behörde selbst.
Mit einem neuen BND-Gesetz soll der Auslandsgeheimdienst daher künftg
erweiterte Befugnisse erhalten und sich unter anderem am Frankfurter
Internetknotenpunkt Decix noch ausführlicher bedienen können als bislang.
Über diesen Knotenpunkt läuft ein großer Teil der weltweiten
Internetkommunikation.
Laut Gesetzgeber sollen bestimmte Maßnahmen sicherstellen, dass die
Grundrechte deutscher Bürger dabei nicht beeinträchtigt werden. Das
Gutachten stellt nun im Prinzip in Frage, dass das technisch überhaupt
möglich ist, weil der Schutz der Kommunikationsinhalte deutscher Bürger
erst durch eine Analyse ihrer Kommunikationsinhalte ermöglicht werde.
Die Veröffentlichung attestiert, dass aufgrund der Struktur heutiger Netze
eine sichere Zuordnung der geographischen Herkunft von abgehörten Daten
ohne eine detaillierte Inhaltsauswertung nicht möglich sei. So werde etwa
der Weg von Datenpaketen spontan und dynamisch bestimmt und könne sich
jederzeit ändern. „Erst recht lässt sich nicht erkennen, ob die
übermittelten Inhalte von deutschen Grundrechtsträgern oder von zum
Belauschen freigegebenen Ausländern stammen.“
Wirklich neu ist diese Kritik an der Praxis des Bundesnachrichtendienstes
nicht. Politisch bedeutend ist sie jedoch, da CDU, CSU und SPD derzeit
planen, [2][die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes auszuweiten].
Gegner der derzeit diskutierten BND-Reform nahmen das Gutachten am Freitag
zum Anlass, erneut auf die Gefahren der anstehenden BND-Reform hinzuweisen,
die am 21. Oktober im Bundestag beschlossen werden soll.
Markus Beckedahl, Gründer der Online-Plattform netzpolitik.org, die am
Freitag in Berlin mit einer netzpolitischen Konferenz ihren 12. Geburtstag
feierte, sagte zum Auftakt der Konferenz: „Das kommende BND-Gesetz ist ein
Gesetz, wovon die NSA träumt, weil es an den Knotenpunkten des Netzes viel
mehr Überwachung legal ermöglicht.“
Kritik an der geplanten BND-Reform formulierte auch die
Journalistenvereinigung Reporter ohne Grenzen. Ihr Geschäftsführer
Christian Mihr sagte: „Die Abgeordneten des Bundestages müssen erkennen,
dass dieses Gesetz die Grundrechte der Bürger verletzen wird. Es zu
verabschieden, ist ein offener Bruch mit unserer Verfassung.“ Die
Organisation kritisiert unter anderem, dass die Reform dem
Bundesnachrichtendienst künftig die Überwachung ausländischer Journalisten
ermöglichen würde.
7 Oct 2016
## LINKS
[1] http://www.ccc.de/system/uploads/220/original/beweisbeschluss-nsaua-ccc.pdf
[2] /Archiv-Suche/!5317854&s=BND-Reform/
## AUTOREN
Martin Kaul
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