| # taz.de -- Ausspähung von Journalisten durch BND: Verfassungsbeschwerde abgew… | |
| > Der BND überwacht auch ausländische Journalisten. „Reporter ohne Grenzen�… | |
| > fordert schon lange einen besseren Schutz davor – und unterliegt in | |
| > Karlsruhe. | |
| Bild: Der Auslandsgeheimdienst schaut auch auf Pressevertreter | |
| Berlin epd | Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine | |
| Verfassungsbeschwerde der Journalistenorganisation „Reporter ohne Grenzen“ | |
| (ROG) gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) nicht zur Entscheidung | |
| angenommen. Laut Bundesverfassungsgericht habe „Reporter ohne Grenzen“ | |
| nicht glaubhaft genug dargelegt, dass die sie von einer BND-Überwachung | |
| betroffen gewesen sei, teilte die Organisation am Freitag in Berlin mit. | |
| „Reporter ohne Grenzen“ hatte dem BND vorgeworfen, [1][der Geheimdienst | |
| habe im Zuge seiner strategischen Fernmeldeüberwachung den E-Mail-Verkehr | |
| mit ausländischen Partnern], Journalisten und anderen Personen ausgespäht. | |
| Ein anderer Teil der ursprünglichen Klage sei weiterhin beim | |
| Bundesverwaltungsgericht anhängig, hieß es. Er richte sich gegen das | |
| Metadaten-Analysesystem „Veras“, mit dem der BND seit dem Jahr 2002 ohne | |
| gesetzliche Grundlage Verbindungsdaten über Telefongespräche mit | |
| Auslandsbezug sammele. | |
| „Nun werden wir uns umso mehr auf die weiter anhängige Klage gegen die | |
| unverhältnismäßige und widerrechtliche BND-Metadatensammlung | |
| konzentrieren“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Schon jetzt hat | |
| dieses Verfahren gezeigt, dass das Bundesverwaltungsgericht erhebliche | |
| Zweifel an der bisherigen BND-Praxis hat – und dass bisher nur die Spitze | |
| des Eisbergs sichtbar ist.“ | |
| „Reporter ohne Grenzen“ hatte im Juni 2015 Klage gegen die massenhafte | |
| E-Mail-Überwachung und Erfassung von Verbindungsdaten durch den BND | |
| eingereicht. Die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde im Dezember | |
| 2016 in Teilen als unzulässig abgewiesen, weil die Organisation nicht | |
| nachgewiesen habe, dass sie selbst von einem Eingriff in das | |
| Fernmeldegeheimnis durch den BND betroffen war. | |
| 21 Jul 2017 | |
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