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# taz.de -- Ausspähung durch den BND im Ausland: Kein Respekt für die freie P…
> Der Geheimdienst hat weltweit Journalisten ausgespäht. Im BND-Gesetz ist
> das nicht verboten. Pressefreiheit ist auch im Ausland nicht absolut
> geschützt.
Bild: Wurde vom BND ausgespäht: der britische Sender BBC
Freiburg taz | Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat weltweit Journalisten
überwacht. Grüne und Linke sprechen von einem „Skandal“ und fordern
Aufklärung. Möglicherweise war die Ausspähung der Medien aber nicht einmal
illegal.
Wie der Spiegel am Wochenende berichtete, hat der BND ab 1999 mindestens 50
Telefon- und Faxnummern oder E-Mail-Adressen von Journalistinnen und
Journalisten oder Redaktionen aus der ganzen Welt überwacht. Mit dabei etwa
eine Nummer der New York Times in Afghanistan, aber auch mehrere Anschlüsse
der BBC in London.
Die Überwachung erfolgte nicht zufällig. Die Anschlussnummern wurden
gezielt als „Selektoren“ genutzt, um Informationen aus dem globalen
Internet-Datenstrom auszufiltern. Unklar ist, ob der BND die Anschlüsse
selbst als Selektoren bestimmt hat oder ob er sie vom US-Geheimdienst NSA
übernommen hat.
Der letzte Journalistenskandal des BND war in den 1990er Jahren. Damals
hatte der deutsche Auslandsgeheimdienst auf der Suche nach undichten
Stellen im eigenen Dienst inländische Medienleute mit guten Quellen im BND
überwacht. Teilweise wurden sogar andere Journalistinnen und Journalisten
als V-Leute auf die verdächtigen Kollegen angesetzt. Der damalige
Kanzleramts- und heutige Innenminister Thomas de Maizière (CDU) stoppte
daraufhin die Überwachung von Journalistinnen und Journalisten zur
BND-Eigensicherung.
Ein generelles Verbot der Medienüberwachung besteht aber nicht. Maßgeblich
ist das BND-Gesetz. Dort waren die Befugnisse des Auslandsgeheimdienstes
bisher nur sehr allgemein beschrieben. Im Dezember beschloss der Bundestag
eine Novelle des Gesetzes. Zuvor war bekannt geworden, dass der BND
weltweit massenhaft Telekommunikation überwachte und mit Selektoren auch
europäische Unternehmen und Regierungen erfasste. Die Praktiken wurden nun
aber nicht abgeschafft, sondern im Kern sogar legalisiert. Die Organisation
Reporter ohne Grenzen (ROG) monierte im Dezember, dass es auch im
novellierten BND-Gesetz keine Schutzvorschrift für Journalistinnen und
Journalisten gibt. ROG bereitet deshalb gemeinsam mit der „Gesellschaft für
Freiheitsrechte“ eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz vor.
## Weniger geschützt als Pfarrer oder Abgeordnete
Eine Grundfrage dieser Klage wird sein, ob auch Ausländerinnen und
Ausländer im Ausland sich gegenüber dem BND auf deutsche Grundrechte
berufen können. Exverfassungsrichter wie Hans-Jürgen Papier haben das
bereits bejaht. Die Bundesregierung verneint dies aber ebenso wie der BND.
Nur wenn der BND im Ausland das Grundgesetz beachten muss, stellt sich die
Frage, welche Rolle die Pressefreiheit dabei spielt.
Auch im Inland ist die Pressefreiheit nicht absolut geschützt. So darf die
Polizei Telefone und E-Mail-Konten von Medienschaffenden überwachen, wenn
sie selbst einer Straftat verdächtigt werden. Richten sich die Ermittlungen
gegen andere Personen, so sind die Medienleute dennoch nicht tabu. Es muss
nur eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung stattfinden.
Das Gleiche gilt für Überwachungsmaßnahmen des Verfassungsschutzes.
Medienleute sind damit deutlich weniger geschützt als zum Beispiel Pfarrer,
Strafverteidiger oder Abgeordnete. Grund dafür dürfte sein, dass der Beruf
des Journalisten nur schwer abgrenzbar ist und heute auch viele Blogger als
Journalisten gelten. Es ist daher nicht zu erwarten, dass das
Bundesverfassungsgericht dem BND generell verbieten wird, Journalisten zu
überwachen.
Interessant könnte es aber werden, wenn nun konkret betroffene Kolleginnen
und Kollegen von BBC und New York Times gegen den BND klagen. Die BBC hat
sich nach dem Spiegel-Bericht bereits „enttäuscht“ gezeigt: „Wir
appellieren an alle Regierungen, die Arbeit der freien Presse zu
respektieren.“
26 Feb 2017
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
BND
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Schwerpunkt Pressefreiheit
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