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# taz.de -- Klage gegen Polizeieinsatz in Rigaer94: Rechtsstaat auch für Poliz…
> Die Bewohner des Berliner Hausprojekts machen Innensenator Henkel weiter
> Druck. Sie wollen einen Polizeieinsatz für rechtswidrig erklären lassen.
Bild: Haben sie die Falschen geschützt?
Berlin taz | Der umstrittene Polizeieinsatz gegen das linksalternative
Hausprojekt Rigaer Straße 94 hat ein juristisches Nachspiel. Der
Bewohnerverein „Freunde der Kadterschmiede – Kultur im Kiez e.V.“ hat am
Donnerstag Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Mit der so genannten
Fortsetzungsfeststellungsklage soll der Polizeieinsatz am 22. Juni, der die
Räumung der Vereinsräume ermöglichte, für rechtswidrig erklärt werden.
Weil Innensenator Frank Henkel (CDU) und Polizeipräsident Klaus Kandt den
Einsatz – etwa bei der [1][Sondersitzung des Innenausschusses] am 21. Juli
– nachdrücklich verteidigten und diesen als geboten und rechtmäßig
bezeichneten, sehen die Kläger eine „Wiederholungsgefahr“. Diese soll durch
ein Urteil abgewendet werden.
Laut der Klageschrift, die der taz vorliegt, dient die Klage zudem dem
„Rehabilitationsinteresse“ der [2][Bewohner der Rigaer94], von denen ein
Bild gezeichnet worden sei, „das nicht den realen Gegebenheiten entspricht“
sowie „zur Vorbereitung eines beabsichtigten Entschädigungsprozesses“.
## Klägeranwalt: „Besorgniserregend“
Klägeranwalt Ralph Monneck sagte der taz, dass auch geklärt werden soll,
wie es zu dem Einsatz kam: „Derzeit steht im Raum, dass der Polizeieinsatz
entweder vom Innensenator direkt angeordnet wurde und politisch motiviert
war oder aber, dass sich der Polizeiapparat verselbständigt hat und aus
eigener Motivation heraus handelte.“ Beide Optionen, so Monneck, seien
„besorgniserregend und erschreckend“. Monneck beantragt eine umfassende
Akteneinsicht, die sowohl den Einsatzbefehl als auch Einsatzberichte sowie
sämtliches polizeiliches Video- und Bildmaterial umfasst.
In einem ersten Verfahren zu dem Sachverhalt hatte das [3][Landgericht
Mitte Juli entschieden], dass sich der Eigentümer des Hauses – zum
damaligen Zeitpunkt die auf den Britischen Jungferninseln gemeldete Firma
Lafone Investment Ltd. – die Räumlichkeiten widerrechtlich angeeignet hat,
weil kein Räumungstitel vorlag. Gegen das ergangene Versäumnisurteil hat
der neue Eigentümeranwalt Einspruch eingelegt. Am 14. September kommt es
daher vor dem Landgericht erneut zu einer Verhandlung, der rechtlich jedoch
keine Chancen eingeräumt werden.
In dem nun angestrengten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht steht dagegen
die Polizei im Visier. Sie unterstützte den Eigentümer, obwohl sie wusste,
dass dieser keinen Räumungstitel hatte – das macht die Klageschrift
deutlich. Demnach hätten die Polizisten nicht gegen die Hausbewohner
vorgehen dürfen, sondern die von dem Eigentümer beauftragten Bauarbeiter
und Security-Mitarbeiter abhalten müssen.
Zudem habe die Polizei das gesetzliche Recht der Bewohner, sich gegen die
Räumung zu wehren, unmöglich gemacht. Als Straftatbestände, an denen eine
Beteiligung der Polizei zu prüfen ist, kommen laut der Klageschrift
Hausfriedensbruch, Nötigung und Sachbeschädigung in Betracht. Monneck dazu:
„Politik und Polizei haben unter eklatanter Missachtung ihrer Befugnisse
Grund- und Bürgerrechte in der Rigaer Straße außer Kraft gesetzt und mit
Füßen getreten.“
Die Innenverwaltung hatte sich am Donnerstagmittag noch nicht zu der
erhobenen Klage geäußert. In der Vergangenheit hatten Henkel und die
Polizeiführung stets argumentiert, der Einsatz habe lediglich der
„Gefahrenabwehr“ nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz
(ASOG) gedient. Die Rechtsauffassung dahinter: Die Polizei war vor Ort, um
mögliche Straftaten der Bewohner bei einer Inbesitznahme durch die
Eigentümer zu unterbinden.
Vor dem Innenausschuss hatte Henkel [4][gesagt], „eine Räumung durch die
Polizei hat nicht stattgefunden.“ Monneck erwidert in der Klage, es sei
„unerheblich, ob die Räumung, konkret durch Polizeibeamte durchgeführt wird
oder durch Dritte und die Polizei ‚nur‘ Unterstützung oder Hilfe leistet�…
In einem Statement der Rigaer94-Bewohner am Donnerstagmittag hieß es indes,
man wolle den Prozess auch dazu nutzen, „das Vorgehen der Polizei weiter
skandalisieren und eine öffentliche Debatte herbeiführen“ – auf dass der
Polizei „in künftigen Auseinandersetzungen kleinere Handlungsspielräume zur
Verfügung stehen“.
In der Vergangenheit waren Räumungen der Berliner Polizei im Nachhinein
[5][immer wieder von Gerichten kassiert worden], etwa im Fall der 1997
geräumten Rigaer Straße 80 oder der Yorckstraße 59 im Jahr 2005. Das
Vorgehen im aktuellen Fall, die Polizei als passiven Part darzustellen,
kann als Reaktion auf diese Fälle gewertet werden. Sollte das Gericht
feststellen, dass Henkels Rechtsauffassung dennoch nicht zu halten sei,
wäre er als Innensenator kaumzu halten. Doch bis zu einer
Gerichtsentscheidung vergehen meist Jahre – mit den Konsequenzen eines
Urteils wird sich dann wohl ein anderer Senator beschäftigen müssen.
Für Monneck bleibt jedoch entscheidend, dass die Polizei „den
widerrechtlichen Besitzentzug überhaupt erst ermöglichte.“ Sein Fazit: „M…
dem vom Innensenator Frank Henkel in diesem Zusammenhang gebetsmühlenartig
angeführten Rechtsstaat hat das wenig zu tun.“
18 Aug 2016
## LINKS
[1] /!5321104/
[2] /Bewohner-ueber-Rigaer94-in-Berlin/!5318818;beta/
[3] /Hausprojekt-Rigaer-Strasse-94-in-Berlin/!5323199;beta/
[4] http://www.parlament-berlin.de/ados/17/InnSichO/protokoll/iso17-082-wp.pdf
[5] /Archiv-Suche/!5323389&xs=Asmuth;beta/
## AUTOREN
Erik Peter
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