| # taz.de -- Kabinett beschließt Asylverschärfung: Das steht im Asylpaket II | |
| > Schneller ablehnen, öfter abschieben, mehr regulieren: Das Kabinett hat | |
| > das Asylpaket II beschlossen. Ein Überblick über die Veränderungen. | |
| Bild: Eine ehemalige Kaserne in Manching. Hier sollen Asylanträge im Schnellve… | |
| Das Asylpaket II ist von der Bundesregierung beschlossen worden, demnächst | |
| stimmt das Parlament darüber ab. Es sieht eine Reihe von Asylverschärfungen | |
| vor. Das sind die wichtigsten Punkte des Gesetzespakets: | |
| Schnellverfahren | |
| Das neue Gesetz schafft Aufnahmezentren für Geflüchtete mit schlechten | |
| Chancen auf ein Bleiberecht. Dort sollen beschleunigte Verfahren | |
| durchgeführt werden. Betroffen sind unter anderem Folgeantragsteller, | |
| Geflüchtete, die nicht ausreichend an ihren Verfahren mitwirken und | |
| Menschen aus sicheren Herkunftsländer, zu denen nach Willen der | |
| Bundesregierung, bald auch Tunesien, Marokko und Algerien gehören sollen. | |
| Asylverfahren sollen in diesen Zentren innerhalb einer Woche durchgeführt, | |
| Widersprüche innerhalb von zwei Wochen vor Gericht geprüft werden. | |
| Antragsteller haben die Pflicht, in den Aufnahmezentren zu wohnen, sie | |
| sollen von dort aus auch abgeschoben werden. Zunächst sind fünf solcher | |
| Zentren geplant. | |
| Registrierung und Residenzpflicht | |
| Asylbewerber erhalten ihre Leistungen künftig nur dann, wenn sie den neuen | |
| Ankunftsnachweis besitzen, der ausschließlich im zugewiesenen | |
| Aufnahmezentrum ausgestellt wird. Wer den zugewiesenen Bezirk verlässt, | |
| muss außerdem damit rechnen, dass sein Asylverfahren eingestellt wird. | |
| Damit will die Bundesregierung besser steuern, in welcher Region | |
| Geflüchtete unter kommen. | |
| Fehlende Mitwirkung | |
| Geflüchtete, die an der Bearbeitung ihrer Anträge „nicht mitwirken“, kön… | |
| dafür sanktioniert werden: Auch sie sollen in die Aufnahmezentren für | |
| beschleunigte Verfahren verwiesen werden. Das kann passieren, wenn | |
| Geflüchtete sich weigern Fingerabdrücke abzugeben, falsche Angaben zu ihrer | |
| Identität machen oder auch, wenn Sachbearbeiter vermuten, dass ein | |
| Antragsteller seine Reisedokumente absichtlich zerstört oder weggeworfen | |
| hat. | |
| Weniger Geld | |
| Die Leistungen für Flüchtlinge, über deren Anträge noch nicht entschieden | |
| wurde, wird rückwirkend zum 1. Januar gekürzt. Alleinstehende bekommen | |
| fortan beispielsweise zehn Euro weniger, nur noch 135 Euro. Die | |
| Bundesregierung sieht bestimmte Posten, die bisher in den Leistungsbetrag | |
| eingerechnet wurden, nicht als existenznotwendig an: Ausgaben für | |
| Neuanschaffungen oder Reparaturen von Fernsehgeräten oder Computern, | |
| genauso wenig wie Sportausrüstungen oder Hobbykurse. | |
| Aussetzen des Familiennachzugs | |
| Subsidiär Geschütze müssen zwei Jahre warten, bevor sie einen Antrag auf | |
| Nachzug ihrer Familienmitglieder stellen können. Damit sind sie schlechter | |
| gestellt als Flüchtlinge, die direkt nach Anerkennung ihrer | |
| Schutzbedürftigkeit ein Visum für Ehepartner, Kinder oder – das gilt nur | |
| für Minderjährige – ihre Eltern beantragen können. Als subsidiär | |
| Geflüchtete gelten Menschen, die nicht aufgrund ihrer Religion, | |
| Nationalität oder politischen Überzeugung geflüchtet sind, aber dennoch bei | |
| Rückkehr in ihr Heimatland Folter, Todesstrafe oder Krieg fürchten müssten. | |
| Subsidiär Geschützte müssen ihren Status jährlich erneuern. | |
| Abschiebung vereinfachen | |
| Abgewiesenen Geflüchtete können künftig auch dann abgeschoben werden, wenn | |
| sie krank sind. Unabhängig davon, wie gut die medizinische Versorgung im | |
| Abschiebeland ist, ob Ärzte und Medikamente finanziell oder logistisch | |
| erreichbar sind. Nur lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen, | |
| die sich durch die Abschiebung verschlechtern würden, gelten weiterhin als | |
| Hinderungsgrund. Posttraumatische Belastungsstörungen werden nicht | |
| berücksichtigt. | |
| Schutz Minderjähriger | |
| Um Minderjährige Geflüchtete besser zu schützen, müssen Mitarbeiter von | |
| Aufnahmeeinrichtungen künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, | |
| wenn sie mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, egal ob ehrenamtliche oder | |
| hauptamtliche Tätige. Ausgenommen sind Ehrenamtliche, die nur gelegentlich | |
| helfen. | |
| Sichere Herkunftsländer | |
| In einem gesonderten Gesetz möchte die Bundesregierung Marokko, Algerien | |
| und Tunesien zum sicheren Herkunftsland erklären. Danach geht die | |
| Bundesregierung davon aus, dass in diesen Länder keine politische | |
| Verfolgung, unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung | |
| einer Person stattfinden, niemand also gefoltert oder diskriminiert wird. | |
| Wer dennoch Asyl beantragen will, muss seine Bedürftigkeit gesondert | |
| nachweisen. Wer aus einem sicheren Herkunftsland kommt, soll nach den | |
| Regeln des Asylpakets II in den speziellen Aufnahmezentren Schnellverfahren | |
| unterzogen werden. Bisher hat Deutschland neben den EU-Mitgliedsstaaten, | |
| Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Albanien und Kosovo | |
| anerkannt, sowie Ghana und Senegal. | |
| 3 Feb 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Christina Schmidt | |
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