# taz.de -- Kabinett beschließt Asylverschärfung: Das steht im Asylpaket II | |
> Schneller ablehnen, öfter abschieben, mehr regulieren: Das Kabinett hat | |
> das Asylpaket II beschlossen. Ein Überblick über die Veränderungen. | |
Bild: Eine ehemalige Kaserne in Manching. Hier sollen Asylanträge im Schnellve… | |
Das Asylpaket II ist von der Bundesregierung beschlossen worden, demnächst | |
stimmt das Parlament darüber ab. Es sieht eine Reihe von Asylverschärfungen | |
vor. Das sind die wichtigsten Punkte des Gesetzespakets: | |
Schnellverfahren | |
Das neue Gesetz schafft Aufnahmezentren für Geflüchtete mit schlechten | |
Chancen auf ein Bleiberecht. Dort sollen beschleunigte Verfahren | |
durchgeführt werden. Betroffen sind unter anderem Folgeantragsteller, | |
Geflüchtete, die nicht ausreichend an ihren Verfahren mitwirken und | |
Menschen aus sicheren Herkunftsländer, zu denen nach Willen der | |
Bundesregierung, bald auch Tunesien, Marokko und Algerien gehören sollen. | |
Asylverfahren sollen in diesen Zentren innerhalb einer Woche durchgeführt, | |
Widersprüche innerhalb von zwei Wochen vor Gericht geprüft werden. | |
Antragsteller haben die Pflicht, in den Aufnahmezentren zu wohnen, sie | |
sollen von dort aus auch abgeschoben werden. Zunächst sind fünf solcher | |
Zentren geplant. | |
Registrierung und Residenzpflicht | |
Asylbewerber erhalten ihre Leistungen künftig nur dann, wenn sie den neuen | |
Ankunftsnachweis besitzen, der ausschließlich im zugewiesenen | |
Aufnahmezentrum ausgestellt wird. Wer den zugewiesenen Bezirk verlässt, | |
muss außerdem damit rechnen, dass sein Asylverfahren eingestellt wird. | |
Damit will die Bundesregierung besser steuern, in welcher Region | |
Geflüchtete unter kommen. | |
Fehlende Mitwirkung | |
Geflüchtete, die an der Bearbeitung ihrer Anträge „nicht mitwirken“, kön… | |
dafür sanktioniert werden: Auch sie sollen in die Aufnahmezentren für | |
beschleunigte Verfahren verwiesen werden. Das kann passieren, wenn | |
Geflüchtete sich weigern Fingerabdrücke abzugeben, falsche Angaben zu ihrer | |
Identität machen oder auch, wenn Sachbearbeiter vermuten, dass ein | |
Antragsteller seine Reisedokumente absichtlich zerstört oder weggeworfen | |
hat. | |
Weniger Geld | |
Die Leistungen für Flüchtlinge, über deren Anträge noch nicht entschieden | |
wurde, wird rückwirkend zum 1. Januar gekürzt. Alleinstehende bekommen | |
fortan beispielsweise zehn Euro weniger, nur noch 135 Euro. Die | |
Bundesregierung sieht bestimmte Posten, die bisher in den Leistungsbetrag | |
eingerechnet wurden, nicht als existenznotwendig an: Ausgaben für | |
Neuanschaffungen oder Reparaturen von Fernsehgeräten oder Computern, | |
genauso wenig wie Sportausrüstungen oder Hobbykurse. | |
Aussetzen des Familiennachzugs | |
Subsidiär Geschütze müssen zwei Jahre warten, bevor sie einen Antrag auf | |
Nachzug ihrer Familienmitglieder stellen können. Damit sind sie schlechter | |
gestellt als Flüchtlinge, die direkt nach Anerkennung ihrer | |
Schutzbedürftigkeit ein Visum für Ehepartner, Kinder oder – das gilt nur | |
für Minderjährige – ihre Eltern beantragen können. Als subsidiär | |
Geflüchtete gelten Menschen, die nicht aufgrund ihrer Religion, | |
Nationalität oder politischen Überzeugung geflüchtet sind, aber dennoch bei | |
Rückkehr in ihr Heimatland Folter, Todesstrafe oder Krieg fürchten müssten. | |
Subsidiär Geschützte müssen ihren Status jährlich erneuern. | |
Abschiebung vereinfachen | |
Abgewiesenen Geflüchtete können künftig auch dann abgeschoben werden, wenn | |
sie krank sind. Unabhängig davon, wie gut die medizinische Versorgung im | |
Abschiebeland ist, ob Ärzte und Medikamente finanziell oder logistisch | |
erreichbar sind. Nur lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen, | |
die sich durch die Abschiebung verschlechtern würden, gelten weiterhin als | |
Hinderungsgrund. Posttraumatische Belastungsstörungen werden nicht | |
berücksichtigt. | |
Schutz Minderjähriger | |
Um Minderjährige Geflüchtete besser zu schützen, müssen Mitarbeiter von | |
Aufnahmeeinrichtungen künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, | |
wenn sie mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, egal ob ehrenamtliche oder | |
hauptamtliche Tätige. Ausgenommen sind Ehrenamtliche, die nur gelegentlich | |
helfen. | |
Sichere Herkunftsländer | |
In einem gesonderten Gesetz möchte die Bundesregierung Marokko, Algerien | |
und Tunesien zum sicheren Herkunftsland erklären. Danach geht die | |
Bundesregierung davon aus, dass in diesen Länder keine politische | |
Verfolgung, unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung | |
einer Person stattfinden, niemand also gefoltert oder diskriminiert wird. | |
Wer dennoch Asyl beantragen will, muss seine Bedürftigkeit gesondert | |
nachweisen. Wer aus einem sicheren Herkunftsland kommt, soll nach den | |
Regeln des Asylpakets II in den speziellen Aufnahmezentren Schnellverfahren | |
unterzogen werden. Bisher hat Deutschland neben den EU-Mitgliedsstaaten, | |
Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Albanien und Kosovo | |
anerkannt, sowie Ghana und Senegal. | |
3 Feb 2016 | |
## AUTOREN | |
Christina Schmidt | |
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