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# taz.de -- Bundesrichter kritisiert Asylverschärfung: Rechtsstaatlichkeit nic…
> Erfahrene Richter und Juristen kritisieren die erneute Asylverschärfung.
> Sie befürchten, dass vielen Flüchtlingen der Weg zum Anwalt versperrt
> wird.
Bild: Wie leicht kommen Geflüchtete an einen Anwalt? Aufnahmezentrum in Manchi…
Berlin epd | Die inzwischen geltenden schärferen Regeln für Asylbewerber
stoßen bei hochrangigen Juristen weiter auf Kritik. Man könne den Verdacht
haben, dass die Politik „in einigen Punkten doch kontraproduktiv über das
Ziel hinausgeschossen ist“, sagte der Richter am Bundesverwaltungsgericht,
Uwe Berlit, am Dienstagabend bei einer Veranstaltung des Deutschen
Anwaltvereins in Berlin.
Berlit fürchtet um die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze in den
Schnellverfahren für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten. Die neuen
Regeln könnten in seinen Augen dazu führen, dass den Flüchtlingen
anwaltliche Beratung vorenthalten wird.
Um das „Asylpaket II“, das am 17. März in Kraft getreten ist, hatte die
Koalition lange gerungen. Im Mittelpunkt stand dabei der Streit um die
Aussetzung des Familiennachzugs. Weitere Verschärfungen wie die Einführung
beschleunigter Asylverfahren in speziellen Aufnahmeeinrichtungen und
niedrigere Hürden bei der Abschiebung Kranker gerieten dabei aus dem Fokus
der Öffentlichkeit.
Fachjuristen beäugen genau diese Regelungen aber skeptisch. Berlit verglich
die Schnellverfahren mit dem seit den 90er Jahren existierenden
Flughafenverfahren, bei denen Menschen aus sicheren Drittstaaten im
Transitbereich verbleiben müssen, bis ihr Asylantrag geprüft – und in aller
Regel abgelehnt wird. Der Bundesrichter sagte, wie das Flughafenverfahren
selbst seien die neuen Regelungen nicht grundsätzlich verfassungswidrig.
Dennoch machte er auf Unterschiede in der „faktischen Umsetzung“
aufmerksam.
## Nicht genügend Anwälte
Anders als an den entsprechenden Flughäfen wiesen die Standorte der neuen
speziellen Aufnahmeeinrichtungen nicht die Dichte an Anwälten und
zivilgesellschaftlicher Unterstützung auf, sagte er. Bislang gibt es für
die Einrichtungen zwei Standorte: Bayreuth und Manching. Neben der
Versorgung mit Bundespolizisten und Verwaltungsmitarbeitern müssten auch
anwaltliche, ärztliche und zivilgesellschaftliche Strukturen mitgedacht
werden, forderte Berlit.
Der Frankfurter Asylanwalt Tim Kliebe unterstellte, mit den Einrichtungen
werde eine „Entsolidarisierung mit der Zivilgesellschaft“ verfolgt. Er
kritisierte, der Bundestag habe bei der Verabschiedung der neuen Regeln
Forderungen nach einem Festlegen von Verfahrensregeln „komplett ignoriert“.
Indirekt machte er bei der Diskussion einen Vorschlag für Verbesserungen.
In Frankfurt am Main, dem Hauptstandort für das Flughafenverfahren, gibt es
einen Vertrag zwischen dem Bund und dem Anwaltverein, der Rechtsberatung
sicherstellen soll. Organisiert über einen Bereitschaftsdienst steht
demnach immer ein Jurist zur Verfügung, wenn ein Asylantragsteller
anwaltliche Hilfe braucht. Eine enge Zusammenarbeit gibt es zudem mit dem
kirchlichen Flüchtlingsdienst.
13 Apr 2016
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