# taz.de -- Oppositionsrechte im Parlament: Testfall NSA-Untersuchungsausschuss | |
> Grüne und Linke drohen, notfalls nach Karlsruhe zu gehen, um ihre | |
> Oppositionsrechte einzuklagen, wenn es zur großen Koalition kommt. | |
Bild: Das neue Parlament: Noch steht die Aufteilung zwischen Regierungs- und Op… | |
BERLIN afp | Im Falle einer großen Koalition wollen die | |
Bundestagsfraktionen von Linken und Grünen ihre Oppositionsrechte notfalls | |
einklagen. Dies kündigten die Fraktionschefs Gregor Gysi und Anton | |
Hofreiter in der Bild-Zeitung an. „Wenn wir unsere Oppositionsrechte nicht | |
einvernehmlich mit Union und SPD klären können, ziehen wir vors | |
Bundesverfassungsgericht“, sagte Gysi. | |
„Die erste Klage reichen wir Grünen ein, wenn Schwarz-Rot uns einen | |
Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre verweigert“, sagte Hofreiter. Die | |
Kontrolle der Regierung durch die Opposition gehöre zu einer | |
funktionierenden Demokratie dazu. „Wie nötig diese Kontrolle ist, zeigt ja, | |
wie Schwarz-Rot schon jetzt mit dem Parlament umgeht. Der geplante | |
Hauptausschuss, der jetzt eingesetzt werden soll, ist ein Notbehelf für | |
Union und SPD, weil sie bei der Regierungsbildung nicht in die Pötte | |
kommen.“ | |
Wenn bei den derzeit laufenden Verhandlungen von SPD und Union eine große | |
Koalition zustande kommt, hätte die aus Linken und Grünen bestehende | |
Opposition nur noch einen Anteil von etwa 20 Prozent an den Abgeordneten im | |
Bundestag. | |
Eine Reihe von Instrumenten der Opposition – etwa die Einsetzung eines | |
Untersuchungsausschusses oder eine Normenkontrollklage vor dem | |
Bundesverfassungsgericht – ist aber an das Quorum von einem Viertel | |
gebunden. | |
26 Nov 2013 | |
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