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# taz.de -- Papier von Bundestagspräsident Lammert: Mehr Rechte für die Oppos…
> Bundestagspräsident Lammert schlägt vor, dass die Opposition Anhörungen
> und Ausschüsse erwirken kann. Der Linken geht das nicht weit genug.
Bild: Eine Änderung der Geschäftsordnung sieht sein Vorschlag nicht vor: Bund…
BERLIN taz/dpa/afp | In der Debatte um die Stärkung der Oppositionsrechte
hat Bundestagspräsident Norbert Lammert einen Vorschlag präsentiert. Der
Entwurf, über den Spiegel Online zuerst berichtete, lag am Donnerstag der
Nachrichtenagentur dpa in Berlin vor.
Grüne und Linke sollen gemeinsam etwa Untersuchungsausschüsse, öffentliche
Anhörungen oder eine Sondersitzung erwirken können. Der Forderung der
Opposition nach einer Änderung der Geschäftsordnung oder im Grundgesetz kam
Lammert dagegen nicht nach.
„Ich halte es nicht für sinnvoll, dass wir je nach Wahlergebnis die Quoren
für Minderheitenansprüche neu festlegen“, sagte der Bundestagspräsident
Spiegel Online. Ein Beschluss sei aus seiner Sicht nicht weniger
verbindlich: „Wenn der Bundestag das so beschließt, dann legt er sich auf
diese wichtigen Minderheitenrechte fest.“ Lammert drängte weiter darauf,
die Streitfrage rasch beizulegen, damit „die Minderheitenrechte tatsächlich
wahrgenommen werden können“.
Die Linkspartei lobt zwar das Bemühen von Lammert eine Einigung zu finden –
verlangt aber mehr Verbindlichkeit. Fraktionschef Gregor Gysi liegt vor
allem die Normenkontrollklage am Herzen – die Möglichkeit der Opposition,
gegen Gesetze der Regierung beim Bundesverfassungsgericht (BVG) zu klagen.
Das nämlich spart das Lammert-Papier aus.
## Linke erwägt Normenkontrollklage
Die Linkspartei argumentiert, gerade weil die Große Koalition über
verfassungsändernde Mehrheiten verfügen kann, muss die Opposition das Recht
haben, Karlsruhe prüfen zu lassen, ob ein Gesetz grundgesetzkonform ist.
Es gebe daher, so die Linksfraktion „eine erhöhte Notwendigkeit“ für das
Recht auf die Normenkontrollklage. Deshalb wird die Fraktion wohl das
Bundesverfassungsgericht anrufen – um das Recht, beim
Bundesverfassungsgericht Gesetze checken zu lassen, in Karlsruhe selbst zu
erstreiten.
Zweiter Kritikpunkt der Linken: Die Oppositionsrechte sollen nur per
Beschluss des Bundestages, nicht aber per Gesetzesänderung verfügt werden.
Auch in dem Lammert-Gutachten steht, dass die Rechte der Opposition etwa
einen Untersuchungsausschuss einzusetzen somit letzlich nicht einklagbar
wären. Petra Sitte, parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion,
fürchtet, dass die Opposition „abhängig vom guten Willen und von
Interpretationen der Koalition werden“ kann.
Daher will die Linksfraktion einen anderen Weg: Was nicht über die
Geschäftsordnung des Bundestages änderbar ist, soll per Gesetzesänderung
festgelegt werden. SPD und Union zögern. Ihr Argument: Man könne nicht
dauernd neue Gesetze machen, je nachdem wie stark gerade die Opposition
sei.
Die Linke hält das für ein lösbares Problem. Sie schlägt vor, in dem Gesetz
die Formulierung einzufügen, dass – neben der 25 Prozent-Hürde – die nicht
in der Regierung vertretenen Parteien gemeinsam das Recht haben,
beispielsweise einen Untersucherungsauschuss zu etablieren. Damit würden
dauernde Gesetzesanpassungen entfallen.
16 Jan 2014
## AUTOREN
Stefan Reinecke
## TAGS
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Opposition
Norbert Lammert
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