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# taz.de -- Parlamentarische Selbstkontrolle: Kleines Leckerli
> Kommt die große Koalition, wollen SPD und Union die Oppositionsrechte von
> Grünen und Linken stärken. In der Praxis wird das kaum Auswirkungen
> haben.
Bild: Eine grün-linke Opposition hätte 20 Prozent der Stimmen im Parlament - …
FREIBURG taz | Union und SPD sind bereit, im Fall einer Großen Koalition
die Rechte der Opposition zu stärken. Das berichtete die Frankfurter
Allgemeine Sonntagszeitung. Grüne und Linke sollen zusammen das
Bundesverfassungsgericht anrufen oder auch einen Untersuchungsausschuss
einsetzen können, obwohl sie nicht die derzeit erforderlichen 25 Prozent
der Bundestagsabgeordneten in einer wahrscheinlichen grün-linken Opposition
stellen würden.
Sollte die Große Koalition zustande kommen, hätten die Regierungsfraktionen
gemeinsam rund 80 Prozent der Sitze im Bundestag, die Opposition zusammen
nur 20 Prozent. Das ist zu wenig, um wichtige Oppositionsrechte ausüben zu
können. Auch für Minderheitsrechte wie die Normenkontrolle beim
Bundesverfassungsgericht ist mindestens ein Viertel der Abgeordnetenstimmen
erforderlich.
Für eine Absenkung dieser Schwellen gibt es drei Möglichkeiten: Entweder
das Grundgesetz oder die Geschäftsordnung des Bundestags werden geändert.
Oder die Mehrheitsfraktionen geben eine informelle Selbstverpflichtung ab,
dass sie entsprechende Anträge der Opposition unterstützen werden. Das
konkrete Vorgehen soll bei den Koalitionsverhandlungen beschlossen werden.
Das Zugeständnis dürfte Union und SPD leicht fallen, denn in der Praxis
wird die Stärkung der Oppositionsrechte nur wenig Auswirkungen haben.
## Meistens klagen die Bürger selbst in Karlsruhe
So gehen am Bundesverfassungsgericht pro Jahr rund 6.000 Klagen ein, davon
stammen aber nur ein oder zwei von der Opposition im Bundestag. Zwar stellt
die Opposition vor fast jedem großen politischen Vorhaben der Regierung
auch dessen Verfassungsmäßigkeit infrage. Doch nur selten geht die
Opposition tatsächlich nach Karlsruhe. Manchmal klagen Länder gegen ein
neues Gesetz, etwa Hamburg gegen das Betreuungsgeld. Meistens aber klagen
betroffene Bürger oder Unternehmen. Die Gefahr, dass Karlsruhe bei einem
umstrittenen Vorhaben nicht eingeschaltet wird, besteht also kaum.
Zudem: Wenn ein Skandal aufwühlt, könnte sich die Regierungsmehrheit der
Forderung der Medienöffentlichkeit nach einem Untersuchungsausschuss kaum
entziehen.
20 Oct 2013
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
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Bundesverfassungsgericht
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Die Linke
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Schwerpunkt Bundestagswahl 2025
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