| # taz.de -- Minderheitenrechte im Bundestag: Rechte der Opposition gestärkt | |
| > Grüne und Linke können künftig zusammen Untersuchungsausschüsse | |
| > beantragen. Die Große Koalition will dafür die Geschäftsordnung des | |
| > Bundestags ändern. | |
| Bild: Bundestagssitung im Plenarsaal des Reichstags | |
| HAMBURG afp | In der Debatte um die Minderheitenrechte im Bundestag kommt | |
| die große Koalition der Opposition entgegen. Union und SPD legten am | |
| Dienstag einen Vorschlag zur Änderung der Parlaments-Geschäftsordnung vor, | |
| der die Rechte der nicht an der Regierung beteiligten Parteien stärken | |
| soll. So sollen Grüne und Linke einen Untersuchungsausschuss gemeinsam | |
| beantragen können, auch wenn sie nicht die dafür eigentlich benötigten 25 | |
| Prozent Zustimmung unter den Abgeordneten haben. | |
| Der Vorschlag der großen Koalition, der AFP vorliegt, sieht nun vor, dass | |
| ein Untersuchungsausschuss bereits dann einberufen werden kann, wenn alle | |
| Mitglieder der Nicht-Regierungsfraktionen dies verlangen. In einem solchen | |
| Ausschuss sollen die Oppositionsabgeordneten dann mindestens 25 Prozent der | |
| Mitglieder stellen. | |
| Weil Linke und Grüne im neuen Bundestag nur über 20 Prozent der | |
| Abgeordnetenmandate verfügen, können sie viele Minderheitenrechte bislang | |
| nicht wahrnehmen. Denn für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses | |
| oder eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht sind | |
| eigentlich 25 Prozent der Stimmen im Parlament erforderlich. Die Opposition | |
| dringt deswegen seit Wochen auf eine Änderung der Geschäftsordnung, um ihre | |
| Rolle im neuen Bundestag effektiv wahrnehmen zu können. | |
| Eine Klagemöglichkeit der Opposition in Karlsruhe sieht allerdings auch der | |
| Vorschlag der großen Koalition nicht vor. Gestärkte Rechte soll die | |
| Opposition dafür unter anderem im Zusammenhang mit der parlamentarischen | |
| Einbindung bei Euro-Rettungsmaßnahmen bekommen. So soll sie etwa eine | |
| Unterrichtung des Haushaltsausschusses oder eine öffentliche Anhörung | |
| verlangen dürfen. | |
| In Bundestagsdebatten wird die Opposition nach Vorstellung der großen | |
| Koalition auch künftig nur begrenzt zu Wort kommen: In einer 60-minütigen | |
| Plenardebatte sollen Grüne und Linke demnach jeweils acht Minuten Rederecht | |
| bekommen, Unionspolitiker aber 27 Minuten und SPD-Politiker 17 Minuten. | |
| 11 Feb 2014 | |
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