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# taz.de -- Minderheitenrechte im Bundestag: Rechte der Opposition gestärkt
> Grüne und Linke können künftig zusammen Untersuchungsausschüsse
> beantragen. Die Große Koalition will dafür die Geschäftsordnung des
> Bundestags ändern.
Bild: Bundestagssitung im Plenarsaal des Reichstags
HAMBURG afp | In der Debatte um die Minderheitenrechte im Bundestag kommt
die große Koalition der Opposition entgegen. Union und SPD legten am
Dienstag einen Vorschlag zur Änderung der Parlaments-Geschäftsordnung vor,
der die Rechte der nicht an der Regierung beteiligten Parteien stärken
soll. So sollen Grüne und Linke einen Untersuchungsausschuss gemeinsam
beantragen können, auch wenn sie nicht die dafür eigentlich benötigten 25
Prozent Zustimmung unter den Abgeordneten haben.
Der Vorschlag der großen Koalition, der AFP vorliegt, sieht nun vor, dass
ein Untersuchungsausschuss bereits dann einberufen werden kann, wenn alle
Mitglieder der Nicht-Regierungsfraktionen dies verlangen. In einem solchen
Ausschuss sollen die Oppositionsabgeordneten dann mindestens 25 Prozent der
Mitglieder stellen.
Weil Linke und Grüne im neuen Bundestag nur über 20 Prozent der
Abgeordnetenmandate verfügen, können sie viele Minderheitenrechte bislang
nicht wahrnehmen. Denn für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
oder eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht sind
eigentlich 25 Prozent der Stimmen im Parlament erforderlich. Die Opposition
dringt deswegen seit Wochen auf eine Änderung der Geschäftsordnung, um ihre
Rolle im neuen Bundestag effektiv wahrnehmen zu können.
Eine Klagemöglichkeit der Opposition in Karlsruhe sieht allerdings auch der
Vorschlag der großen Koalition nicht vor. Gestärkte Rechte soll die
Opposition dafür unter anderem im Zusammenhang mit der parlamentarischen
Einbindung bei Euro-Rettungsmaßnahmen bekommen. So soll sie etwa eine
Unterrichtung des Haushaltsausschusses oder eine öffentliche Anhörung
verlangen dürfen.
In Bundestagsdebatten wird die Opposition nach Vorstellung der großen
Koalition auch künftig nur begrenzt zu Wort kommen: In einer 60-minütigen
Plenardebatte sollen Grüne und Linke demnach jeweils acht Minuten Rederecht
bekommen, Unionspolitiker aber 27 Minuten und SPD-Politiker 17 Minuten.
11 Feb 2014
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