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# taz.de -- Rückschlag für Freihandelsabkommen: Bundesregierung legt Ceta auf…
> Laut einem neuen Gutachten darf die EU-Kommission das Abkommen mit Kanada
> nicht allein abschließen. Die nationalen Parlamente sollen mitreden.
Bild: Berlin: Proteste gegen Ceta vor der SPD-Zentrale
BERLIN taz | Eine „neue Ära“ der transatlantischen Beziehungen versprach
Kanadas Premierminister Stephen Harper noch vor wenigen Tagen. Doch ob es
dazu kommt, ob also das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada
namens Ceta wirklich schon in trockenen Tüchern ist, steht nach einem neuen
Gutachten der Bundesregierung in den Sternen.
Eigentlich sollte Ceta beim EU-Kanada-Gipfel am kommenden Freitag mit allem
Brimborium in Kanadas Hauptstadt Ottawa paraphiert – und damit die
Verhandlung abgeschlossen – werden. Doch davon redet inzwischen niemand
mehr. Ein am Montag veröffentlichtes Gutachten im Auftrag des
Bundeswirtschaftsministeriums kommt zu dem Ergebnis, dass Brüssel den
Vertrag mit Kanada nicht alleine abschließen darf: Ceta müsse von allen 28
EU-Staaten ratifiziert werden.
Wirtschaftsstaatssekretärin Brigitte Zypries (SPD) räumte zwar ein, dass
die EU-Kommission anderer Ansicht sei. Einen Alleingang Brüssels wolle
Deutschland aber notfalls mit Partnern im Ministerrat stoppen – oder vor
den Europäischen Gerichtshof ziehen.
##
Ceta wird seit 2009 verhandelt. Es soll durch Handelserleichterungen
Wachstum und Jobs generieren, Kanada spricht von „Tausenden
Arbeitsplätzen“. Doch in Europa bekommt der Vertrag mit dem
zwölftwichtigsten Handelspartner der EU immer mehr Gegner, da ihn viele als
Blaupause für das umstrittene Handelsabkommen mit den USA, TTIP, sehen.
Noch Anfang September hatte der für Ceta zuständige Chef des
Handelsausschusses im EU-Parlament, Bernd Lange (SPD), die Paraphierung des
Abkommens angekündigt. Die liegt nun auf Eis.
Am Wochenende hatte die SPD auf einem kleinen Parteitag „rote Linien“ für
die Freihandelsabkommen festgelegt. Nun zeigte sich Zypries zufrieden mit
den Ceta-Regelungen zum umstrittenen Schutz von Investitionen: „Das ist
etwas, mit dem Deutschland leben kann.“
Ein weiteres vom Bund in Auftrag gegebenes Gutachten zeige, dass das
nationale Recht Investoren umfassenderen Schutz zubillige, als dies mit den
Ceta-Regelungen geschehe. Ein Investor würde daher im Streitfall eher den
deutschen Rechtsweg gehen, als auf das in Ceta verankerte
Schiedsgerichtsverfahren zurückzugreifen. Das Abkommen mit Kanada
ermögliche es nicht, deutsches Recht auszuhebeln.
22 Sep 2014
## AUTOREN
Kai Schöneberg
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