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# taz.de -- Gesetze gegen deutsche Dschihadisten: Wenn Täter fest entschlossen…
> Hunderte Islamisten aus Deutschland sind in die IS-Gebiete ausgereist. Um
> das zu verhindern, sollen nun Gesetze nachgebessert werden.
Bild: Ein deutscher Islamist muss sich derzeit in Düsseldorf für einen versuc…
BERLIN/FREIBURG taz | „Weit über 450 Personen“ seien bereits aus
Deutschland ausgereist, um sich im Irak und in Syrien der Terrormiliz IS
anzuschließen: Diese Zahl nannte Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg
Maaßen am Donnerstag dem Fernsehsender N24.
Sein Timing passte. Stunden zuvor hatte der [1][UN-Sicherheitsrat die
Mitgliedstaaten in einer Resolution dazu verpflichtet], die Ausreise
potenzieller Terroristen zu verhindern. Innenpolitiker der
Koalitionsfraktionen griffen die UN-Forderung rasch auf. „Für geeignet
halte ich die Verhinderung der Ausreise fanatisierter junger Männer durch
Einziehung des Reisepasses oder eines Vermerkes im Personalausweis“, sagte
Uli Grötsch (SPD) der taz. Ähnlich hatte sich zuvor schon
Unionsfraktionsvize Andreas Schockenhoff geäußert.
Die Bundesregierung denkt über Gesetzesverschärfungen nach: „Wir prüfen
jetzt, inwiefern die Resolution Änderungen des Strafrechts erfordert“,
sagte Justizminister Heiko Maas (SPD) zu [2][Spiegel Online]. Dabei wird
das deutsche Recht den Anforderungen der UN-Resolution über „ausländische
terrroristische Kämpfer“ im Kern bereits gerecht. Wenn es
Nachbesserungsbedarf gibt, dann nur in Details.
So macht sich schon seit 2001 strafbar, wer eine ausländische
terroristische Vereinigung unterstützt oder darin Mitglied wird. Der damals
neu eingeführte Paragraf 129 b des Strafgesetzbuchs war eine direkte
Reaktion auf die Al-Qaida-Anschläge vom 11. September 2001. Islamisten, die
sich IS anschließen, müssen deshalb nach ihrer Rückkehr mit Strafverfahren
rechnen, so wie der Deutschalbaner Kreshnik B., der derzeit in Frankfurt
vor Gericht steht.
## Vorfeldstrafbarkeit
Weil sich Islamisten zeitweise nur noch in losen Netzwerken organisierten
und auch immer mehr terroristische Einzeltäter auftauchten, führte der
Bundestag 2009 auch hierfür eine Vorfeldstrafbarkeit ein. Seitdem ist auch
die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ strafbar (§
89a). Bestraft werden kann dabei die Beschaffung von Finanzmitteln und
Sprengstoffutensilien sowie der Besuch terroristischer Ausbildungslager
oder sonstiger Unterrichtungen über Sprengstoff und Schusswaffen. Diese
Handlungen müssen dazu dienen, einen Anschlag vorzubereiten. Der Anschlag
kann auch im Ausland geplant sein.
Erst im Mai hat der Bundesgerichtshof dies in einem Grundsatzurteil
einschränkend ausgelegt. Niemand dürfe für Vorbereitungshandlungen bestraft
werden, der nur vage überlegt, einen Anschlag zu verüben. „Bedingter
Vorsatz“ genüge also nicht, so die Richter. Erforderlich sei vielmehr „dass
der Täter bereits fest entschlossen ist, später eine schwere
staatsgefährdende Gewalttat zu begehen“. Die geplante Tat müsse zumindest
„in Umrissen konkretisiert“ sein. Im konkreten Fall hatte ein Islamist mit
Chemikalien in seiner Küche experimentiert und dabei eine Explosion
ausgelöst, die ihn selbst schwer verletzte. Bei der Reise in die
IS-Kampfgebiete und der Teilnahme an IS-Ausbildungen dürfte der geforderte
Vorsatz in der Regel gegeben sein.
Das Innenministerium prüft derzeit eine Verschärfung des Ausweisrechts. Da
der Personalausweis (anders als der Reisepass) nicht entzogen werden kann,
reisen Islamisten häufig mit diesem Papier in die Türkei, und von dort ist
es leicht, nach Syrien zu kommen. Deshalb kann künftig wohl im
Personalausweis von Personen, die als gefährlich gelten, ein Vermerk
angebracht werden, dass der Ausweisinhaber Deutschland nicht verlassen
kann. Diese Überlegungen bestanden schon vor der UN-Resolution. Die
Opposition lehnt Gesetzesverschärfungen ab. „Wenn die geltenden Gesetze
richtig angewendet werden, müssen keine neuen geschaffen werden“, sagte
Irene Mihalic (Grüne).
25 Sep 2014
## LINKS
[1] /Resolution-des-UN-Sicherheitsrates/!146651/
[2] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/is-islamischer-staat-maas-erwaegt…
## AUTOREN
Christian Rath
Tobias Schulze
## TAGS
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