# taz.de -- Hamburg untersagt Uber: Dann halt privat mit „Uber Pop“ | |
> Mit Hilfe der Politik hat die Hansestadt den Fahrtenvermittler untersagt. | |
> Der kalifornische Crowd-Dienst will aber weitermachen. | |
Bild: Lieber ein anderes Taxi im Rückspiegel als Uber | |
HAMBURG taz | Hamburg beschützt seine Taxifahrer: Der parteilose | |
Wirtschafts- und Verkehrssenator Frank Horch hat die Taxivermittlung „Uber“ | |
für illegal erklärt. Horchs Behörde untersagte der „Uber Germany GmbH“ u… | |
der „Uber B. V.“ die Vermittlung von Touren in der Stadt. Wer | |
geschäftsmäßig Personen mit Autos befördere, sagte eine Sprecherin am | |
Donnerstag der taz, müsse „im Besitz einer Genehmigung sein“. | |
Die Uber angeschlossenen privaten Chauffeure wie auch professionelle | |
Taxifahrer benötigen eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. | |
Dieses sieht unter anderem eine Prüfung sowie eine besondere Haftpflicht | |
vor. Beim Unfall eines „Uber“-Fahrers könnte der Kfz-Haftpflichtversicherer | |
nach Auffassung der Behörde jegliche Zahlung verweigern. | |
Das 2009 in San Francisco gegründete Start-up ist nach Firmenangaben heute | |
in über 150 Städten in Amerika, Asien, Europa und Afrika aktiv. Am Mittwoch | |
wurde eine Filiale im nigerianischen Lagos eröffnet. | |
Im Februar 2013 war Berlin die erste deutsche Metropole. Es folgten | |
Frankfurt, München und Hamburg. Fast überall stößt Uber auf Gegenwehr: | |
Mitte Juni gingen unter anderem in Paris, Madrid und London Taxifahrer auf | |
die Straße. Sie sehen ihr Geschäftsmodell in Gefahr. | |
## Etwa 10.0000 Taxifahrer | |
In Hamburg half die Politik. Eine Senatssprecherin führt das | |
Wettbewerbsrecht an und verweist auf kostspielige Steuerzahlungen der | |
Taxiunternehmen. Hamburg hatte bereits die Tätigkeit einer | |
Mitfahrvermittlung namens „WunderCar“ untersagt. Die Zahl der Taxifahrer | |
wird hier auf etwa 10.0000 geschätzt. Auch in mehreren US-amerikanischen | |
Städten sowie in Brüssel war die App bereits verboten worden. In Berlin | |
hatte das Landgericht im April eine einstweilige Verfügung gegen Uber | |
erlassen. Diese wurde aber noch nicht vollstreckt. Das zuständige Landesamt | |
prüft derzeit, oft der Dienst zulässig ist. Uber drohte indes an, vor den | |
Europäischen Gerichtshof zu ziehen. | |
Der Stein des Anstoßes ist eine Handy-App. Uber vermittelt darüber Touren | |
zwischen Fahrern und Fahrgästen. „Mit der Uber-App kann jeder innerhalb | |
weniger Minuten eine Luxuslimousine inklusive Chauffeur bestellen“, wirbt | |
das Unternehmen. Die Fahrten sollen deutlich günstiger sein als mit einem | |
normalen Taxi. Fahrer kann werden, wer einen Führerschein und ein Auto | |
besitzt. | |
## Chauffeure zerstritten | |
Angeblich ist Uber mittlerweile 18 Milliarden Dollar wert, zu den | |
Geldgebern gehören Konzerne wie Google oder Goldman Sachs. Ob der Dienst | |
wirtschaftlich „erfolgreich“ ist, zweifeln Beobachter. Die atemberaubend | |
schnelle Expansion ist teuer. | |
Auch die etablierten Chauffeure sind inzwischen zerstritten. So hatte auch | |
die Hamburger Firma Mytaxi zunächst eine Erfolgsgeschichte geschrieben. | |
Zeitweilig sollen sich etwa 20.000 reguläre Taxifahrer bundesweit an das | |
System angeschlossen haben. Über eine App können Fahrgäste an der zentralen | |
Vermittlungsstelle vorbei direkt ein Taxi ordern. Auch hier gab und gibt es | |
Proteste. | |
Laut Manager Magazin müssen sich jetzt Fahrer des Dienstes jetzt auf 1.000 | |
Euro Strafe pro Verstoß einrichten, sollten sie Fahrten anbieten. Uber | |
kündigte an, weiterzumachen und gegen die Entscheidung der Stadt Hamburg | |
vorzugehen. Das Unternehmen werde weiterhin seinen Dienst namens „Uber Pop“ | |
anbieten. Ein „P-Schein“ sei unnötig, da die Fahrer keine professionellen | |
Fahrer seien, sondern lediglich Privatpersonen, die wie bei einer | |
Mitfahrzentrale ihre Fahrdienste anbieten. Hamburg solle seine Vorschriften | |
an die Smartphone-Ära anpassen. | |
24 Jul 2014 | |
## AUTOREN | |
Hermannus Pfeiffer | |
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