# taz.de -- Krach um Crowd-Dienst „Uber“: Weiter mit Taxi-App in Hamburg | |
> In Hamburg dürfen vorerst weiter Touren vermittelt werden. Taxifahrer | |
> drängen Großstädte, den Mitfahrdienst „Uber-pop“ zu stoppen. | |
Bild: Mit Uber oder doch lieber mit dem Taxi fahren? | |
MÜNCHEN/BERLIN afp/dpa/taz | Kleiner Sieg: Der Taxi-Dienst Uber darf erst | |
mal in Hamburg weitermachen - trotz einer Unterlassungsverfügung der | |
Verkehrsbehörde. Gegen diese war die Fahrten-Vermittlungsfirma vorgegangen, | |
ein entsprechender Eilantrag sei am Freitag beim Hamburger | |
Oberverwaltungsgericht eingegangen, sagte ein Sprecher. | |
Bis zu einer Entscheidung könne es wegen der umfangreichen Akten Wochen | |
dauern. Es sei mit den Behörden mündlich verabredet, bis zu einer | |
Entscheidung des Gerichts die Unterlassungsverfügung nicht zu vollziehen. | |
Der Fahrdienst wird also geduldet, ihm droht aber weiterhin das Aus. Anfang | |
der Woche hatten die Behörden Uber die Vermittlungstätigkeit untersagt. | |
Damit hat Uber ein Gefecht gegen die Behörden in Deutschland gewonnen, | |
weitere dürften noch ausstehen: Am Freitag forderten die Taxifahrer ein | |
härteres Durchgreifen der Behörden. Dem Hamburger Verbot müssten weitere | |
Städte folgen, forderte der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP). Die | |
Behörden in Berlin, Frankfurt und München sollten „endlich aus dem | |
Dornröschenschlaf erwachen und rasch dem Beispiel der Hamburger folgen“, | |
verlangte BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz. Die Behörden dort prüfen noch | |
ein Verbot. | |
Nach übereinstimmender Auffassung der zuständigen Ämter in den drei Städten | |
sei das Angebot des kalifornischen Unternehmens nicht mit geltenden | |
Gesetzen vereinbar, berichtete die Süddeutsche Zeitung. Demnach müssten | |
Fahrer, die bei Uber ihre Dienste anbieten, einen | |
Personenbeförderungsschein vorweisen, wenn sie mit ihren Privatautos | |
zahlende Passagiere mitnehmen. Außerdem benötige das Unternehmen | |
möglicherweise Taxi-Konzessionen. | |
Uber ist mittlerweile in 142 Ländern tätig und stößt vielerorts auf | |
Widerstand, insbesondere in der Taxibranche. Es erlaubt unter anderem | |
Privatleuten, via Smartphone-App Fahrten anzubieten, die in der Regel | |
deutlich günstiger sind als die jeweils ortsüblichen Taxitarife. | |
## Bis zu 1000 Euro Bußgeld | |
Bis zu 1000 Euro Bußgeld sollte es in Hamburg für Verstösse geben. Das | |
Verbot galt für den Dienst Uber-pop, bei dem Privatpersonen Gäste für ein | |
Entgelt mit ihrem Auto befördern. Der Limousinen-Dienst Uber-black mit | |
Chauffeur war nicht betroffen. | |
Uber hatte bereits am Donnerstag mit einer Kampfansage reagiert: In einer | |
Stellungnahme kündigte das Management an, trotz Verbot weiter machen zu | |
wollen. Aus Sicht des Start-ups überschritten die Behörden klar ihre | |
Befugnisse. „Uber wird sich selbst und sein Recht, in Hamburg | |
Dienstleistungen anzubieten, verteidigen“, sagte Europachef Pierre-Dimitri | |
Gore-Coty. | |
Andere Städte arbeiten indes weiter an einem Verbot von Uber. „Wir haben | |
uns sehr über die Hamburger Initiative gefreut“, zitiert die SZ ein | |
Mitarbeiter aus dem Ordnungsdezernat in Frankfurt. Wann genau eine eigene | |
Reaktion zu erwarten ist, lässt der Sprecher jedoch offen. In München etwa | |
wolle man noch abwarten, aber bereits zielgenau die Uber-Fahrer | |
kontrollieren. | |
In Berlin läuft bereits seit einem Vierteljahr ein Verfahren gegen den | |
Mitfahrdienst. Mitte Juni hatten Taxifahrer in ganz Europa mit Streiks und | |
Protestfahrten gegen den Vormarsch von Uber und anderer App-Dienste | |
demonstriert. Sie sehen einen unfairen Wettbewerb, weil die Konkurrenz aus | |
dem Internet die gesetzlichen Regeln und zum Teil hohen Lizenzkosten für | |
das Taxi-Gewerbe umgehe. | |
25 Jul 2014 | |
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