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# taz.de -- Krach um Crowd-Dienst „Uber“: Weiter mit Taxi-App in Hamburg
> In Hamburg dürfen vorerst weiter Touren vermittelt werden. Taxifahrer
> drängen Großstädte, den Mitfahrdienst „Uber-pop“ zu stoppen.
Bild: Mit Uber oder doch lieber mit dem Taxi fahren?
MÜNCHEN/BERLIN afp/dpa/taz | Kleiner Sieg: Der Taxi-Dienst Uber darf erst
mal in Hamburg weitermachen - trotz einer Unterlassungsverfügung der
Verkehrsbehörde. Gegen diese war die Fahrten-Vermittlungsfirma vorgegangen,
ein entsprechender Eilantrag sei am Freitag beim Hamburger
Oberverwaltungsgericht eingegangen, sagte ein Sprecher.
Bis zu einer Entscheidung könne es wegen der umfangreichen Akten Wochen
dauern. Es sei mit den Behörden mündlich verabredet, bis zu einer
Entscheidung des Gerichts die Unterlassungsverfügung nicht zu vollziehen.
Der Fahrdienst wird also geduldet, ihm droht aber weiterhin das Aus. Anfang
der Woche hatten die Behörden Uber die Vermittlungstätigkeit untersagt.
Damit hat Uber ein Gefecht gegen die Behörden in Deutschland gewonnen,
weitere dürften noch ausstehen: Am Freitag forderten die Taxifahrer ein
härteres Durchgreifen der Behörden. Dem Hamburger Verbot müssten weitere
Städte folgen, forderte der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP). Die
Behörden in Berlin, Frankfurt und München sollten „endlich aus dem
Dornröschenschlaf erwachen und rasch dem Beispiel der Hamburger folgen“,
verlangte BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz. Die Behörden dort prüfen noch
ein Verbot.
Nach übereinstimmender Auffassung der zuständigen Ämter in den drei Städten
sei das Angebot des kalifornischen Unternehmens nicht mit geltenden
Gesetzen vereinbar, berichtete die Süddeutsche Zeitung. Demnach müssten
Fahrer, die bei Uber ihre Dienste anbieten, einen
Personenbeförderungsschein vorweisen, wenn sie mit ihren Privatautos
zahlende Passagiere mitnehmen. Außerdem benötige das Unternehmen
möglicherweise Taxi-Konzessionen.
Uber ist mittlerweile in 142 Ländern tätig und stößt vielerorts auf
Widerstand, insbesondere in der Taxibranche. Es erlaubt unter anderem
Privatleuten, via Smartphone-App Fahrten anzubieten, die in der Regel
deutlich günstiger sind als die jeweils ortsüblichen Taxitarife.
## Bis zu 1000 Euro Bußgeld
Bis zu 1000 Euro Bußgeld sollte es in Hamburg für Verstösse geben. Das
Verbot galt für den Dienst Uber-pop, bei dem Privatpersonen Gäste für ein
Entgelt mit ihrem Auto befördern. Der Limousinen-Dienst Uber-black mit
Chauffeur war nicht betroffen.
Uber hatte bereits am Donnerstag mit einer Kampfansage reagiert: In einer
Stellungnahme kündigte das Management an, trotz Verbot weiter machen zu
wollen. Aus Sicht des Start-ups überschritten die Behörden klar ihre
Befugnisse. „Uber wird sich selbst und sein Recht, in Hamburg
Dienstleistungen anzubieten, verteidigen“, sagte Europachef Pierre-Dimitri
Gore-Coty.
Andere Städte arbeiten indes weiter an einem Verbot von Uber. „Wir haben
uns sehr über die Hamburger Initiative gefreut“, zitiert die SZ ein
Mitarbeiter aus dem Ordnungsdezernat in Frankfurt. Wann genau eine eigene
Reaktion zu erwarten ist, lässt der Sprecher jedoch offen. In München etwa
wolle man noch abwarten, aber bereits zielgenau die Uber-Fahrer
kontrollieren.
In Berlin läuft bereits seit einem Vierteljahr ein Verfahren gegen den
Mitfahrdienst. Mitte Juni hatten Taxifahrer in ganz Europa mit Streiks und
Protestfahrten gegen den Vormarsch von Uber und anderer App-Dienste
demonstriert. Sie sehen einen unfairen Wettbewerb, weil die Konkurrenz aus
dem Internet die gesetzlichen Regeln und zum Teil hohen Lizenzkosten für
das Taxi-Gewerbe umgehe.
25 Jul 2014
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