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# taz.de -- Hamburg untersagt Uber: Dann halt privat mit „Uber Pop“
> Mit Hilfe der Politik hat die Hansestadt den Fahrtenvermittler untersagt.
> Der kalifornische Crowd-Dienst will aber weitermachen.
Bild: Lieber ein anderes Taxi im Rückspiegel als Uber
HAMBURG taz | Hamburg beschützt seine Taxifahrer: Der parteilose
Wirtschafts- und Verkehrssenator Frank Horch hat die Taxivermittlung „Uber“
für illegal erklärt. Horchs Behörde untersagte der „Uber Germany GmbH“ u…
der „Uber B. V.“ die Vermittlung von Touren in der Stadt. Wer
geschäftsmäßig Personen mit Autos befördere, sagte eine Sprecherin am
Donnerstag der taz, müsse „im Besitz einer Genehmigung sein“.
Die Uber angeschlossenen privaten Chauffeure wie auch professionelle
Taxifahrer benötigen eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz.
Dieses sieht unter anderem eine Prüfung sowie eine besondere Haftpflicht
vor. Beim Unfall eines „Uber“-Fahrers könnte der Kfz-Haftpflichtversicherer
nach Auffassung der Behörde jegliche Zahlung verweigern.
Das 2009 in San Francisco gegründete Start-up ist nach Firmenangaben heute
in über 150 Städten in Amerika, Asien, Europa und Afrika aktiv. Am Mittwoch
wurde eine Filiale im nigerianischen Lagos eröffnet.
Im Februar 2013 war Berlin die erste deutsche Metropole. Es folgten
Frankfurt, München und Hamburg. Fast überall stößt Uber auf Gegenwehr:
Mitte Juni gingen unter anderem in Paris, Madrid und London Taxifahrer auf
die Straße. Sie sehen ihr Geschäftsmodell in Gefahr.
## Etwa 10.0000 Taxifahrer
In Hamburg half die Politik. Eine Senatssprecherin führt das
Wettbewerbsrecht an und verweist auf kostspielige Steuerzahlungen der
Taxiunternehmen. Hamburg hatte bereits die Tätigkeit einer
Mitfahrvermittlung namens „WunderCar“ untersagt. Die Zahl der Taxifahrer
wird hier auf etwa 10.0000 geschätzt. Auch in mehreren US-amerikanischen
Städten sowie in Brüssel war die App bereits verboten worden. In Berlin
hatte das Landgericht im April eine einstweilige Verfügung gegen Uber
erlassen. Diese wurde aber noch nicht vollstreckt. Das zuständige Landesamt
prüft derzeit, oft der Dienst zulässig ist. Uber drohte indes an, vor den
Europäischen Gerichtshof zu ziehen.
Der Stein des Anstoßes ist eine Handy-App. Uber vermittelt darüber Touren
zwischen Fahrern und Fahrgästen. „Mit der Uber-App kann jeder innerhalb
weniger Minuten eine Luxuslimousine inklusive Chauffeur bestellen“, wirbt
das Unternehmen. Die Fahrten sollen deutlich günstiger sein als mit einem
normalen Taxi. Fahrer kann werden, wer einen Führerschein und ein Auto
besitzt.
## Chauffeure zerstritten
Angeblich ist Uber mittlerweile 18 Milliarden Dollar wert, zu den
Geldgebern gehören Konzerne wie Google oder Goldman Sachs. Ob der Dienst
wirtschaftlich „erfolgreich“ ist, zweifeln Beobachter. Die atemberaubend
schnelle Expansion ist teuer.
Auch die etablierten Chauffeure sind inzwischen zerstritten. So hatte auch
die Hamburger Firma Mytaxi zunächst eine Erfolgsgeschichte geschrieben.
Zeitweilig sollen sich etwa 20.000 reguläre Taxifahrer bundesweit an das
System angeschlossen haben. Über eine App können Fahrgäste an der zentralen
Vermittlungsstelle vorbei direkt ein Taxi ordern. Auch hier gab und gibt es
Proteste.
Laut Manager Magazin müssen sich jetzt Fahrer des Dienstes jetzt auf 1.000
Euro Strafe pro Verstoß einrichten, sollten sie Fahrten anbieten. Uber
kündigte an, weiterzumachen und gegen die Entscheidung der Stadt Hamburg
vorzugehen. Das Unternehmen werde weiterhin seinen Dienst namens „Uber Pop“
anbieten. Ein „P-Schein“ sei unnötig, da die Fahrer keine professionellen
Fahrer seien, sondern lediglich Privatpersonen, die wie bei einer
Mitfahrzentrale ihre Fahrdienste anbieten. Hamburg solle seine Vorschriften
an die Smartphone-Ära anpassen.
24 Jul 2014
## AUTOREN
Hermannus Pfeiffer
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