| # taz.de -- Assistierter Suizid bei Depressionen: Wie frei entscheiden psychisc… | |
| > Nach einer Suizidbeihilfe für eine hochdepressive Frau steht ein Berliner | |
| > Arzt wegen Totschlag unter Anklage. Es könnte ein Präzedenzfall werden. | |
| Bild: „Man kann psychisch Kranken die Entscheidungsfähigkeit nicht einfach s… | |
| Es ist ein umstrittenes Thema beim ärztlich assistierten Suizid: Sollen | |
| Ärzt:innen auch depressiven Menschen zur Selbsttötung verhelfen können? | |
| Ein Berliner Hausarzt im Ruhestand, Herr T., soll [1][laut Anklage] der | |
| Staatsanwaltschaft Berlin einer „an schweren Depressionen leidenden | |
| Studentin“ zweimal Medikamente zur Selbsttötung überlassen haben. Beim | |
| zweiten Mal verstarb die 37-Jährige. | |
| Gegen den Arzt wurde Anklage erhoben wegen „Totschlags in mittelbarer | |
| Täterschaft in zwei Fällen, einmal wegen Versuchs in Tateinheit mit | |
| gefährlicher Körperverletzung“, so die Mitteilung der Berliner | |
| Staatsanwaltschaft. Die Frau soll bereits seit 2005 an einer schweren | |
| Depression erkrankt gewesen sein. | |
| Am 24. Juni 2021 hatte der heute 73-jährige Arzt der Studentin tödlich | |
| wirkende Tabletten zur Verfügung gestellt. Die Frau erbrach jedoch die | |
| Medikamente und überlebte. Zweieinhalb Wochen später legte T. ihr dann eine | |
| Infusion, die die Suizidwillige selbst auslöste. Daran verstarb sie. | |
| Laut Anklage soll es der Frau aufgrund einer akuten Phase der Depression | |
| „nicht mehr möglich gewesen sein, einen freien Willen zu bilden“. Der | |
| Sterbewunsch sei „Teil des Krankheitsbildes einer Depression“, erklärte die | |
| Staatsanwaltschaft. Laut dem [2][Urteil des Bundesverfassungsgerichts] vom | |
| Februar 2020 ist die ärztliche Beihilfe zum Suizid nur dann straffrei, wenn | |
| die Entscheidung zur Selbsttötung „freiverantwortlich“ gefallen ist. | |
| ## 16 Jahre Depression | |
| Dass der Sterbewunsch Teil des Krankheitsbildes einer Depression sei, sei | |
| dem Arzt bewusst gewesen, so die Anklage. Dennoch soll T. die Frau in ihrer | |
| Ansicht bestärkt haben, dass es keine weiteren zielführenden | |
| Therapiemöglichkeiten und damit keine Hoffnung auf eine langfristige | |
| Besserung ihrer gesundheitlichen Situation mehr gebe. | |
| Im Gespräch mit der wochentaz stellt T., der nicht mit seinem vollen Namen | |
| in der Zeitung stehen möchte, den Fall anders dar. Die Frau, eine Studentin | |
| der Tiermedizin, habe eine lange Geschichte der Depression hinter sich | |
| gehabt, mit ständiger Behandlung seit 16 Jahren ohne Erfolg durch | |
| Medikamente oder Psychotherapie. Sie habe sich an ihn gewandt, um | |
| Suizidbeihilfe gebeten und in einem langen Gespräch erklärt, „die | |
| Depressionen kommen immer wieder, ich kann nicht mehr“, berichtet T. Zu | |
| jedem Zeitpunkt habe die Frau voll entscheidungsfähig und nicht in ihrer | |
| Freiverantwortlichkeit eingeschränkt gewirkt. | |
| Die Studentin hatte in jungen Jahren bereits einen Suizidversuch | |
| unternommen und die Operation eines gutartigen Hirntumors hinter sich, die | |
| eine Störung der Feinmotorik einer Hand hinterließ. T. berichtet, sie habe | |
| in jüngeren Jahren nach Drogenkonsum auch einmal eine manische Episode | |
| gehabt, die sich aber nicht wiederholte. | |
| ## Gutachter, der die Freiverantwortlichkeit attestiert | |
| Vom ersten Gespräch bis zum vollendeten assistierten Suizid hat der Kontakt | |
| laut T. 30 Tage lang gedauert. Er gab seine Hausarztpraxis vor acht Jahren | |
| auf und hat bislang in rund 70 Fällen einen assistierten Suizid | |
| durchgeführt, meist über die Vermittlung durch die Deutsche Gesellschaft | |
| für Humanes Sterben (DGHS). In diesem Fall war die DGHS allerdings nicht | |
| beteiligt, erklärt T. | |
| Der Präsident der DGHS, Robert Roßbruch, sagte der wochentaz, in Fällen von | |
| psychiatrischen Diagnosen würden Suizidbeihilfen über die DGHS in der Regel | |
| „ausscheiden“. Im Zweifelsfall würden psychiatrische Gutachter | |
| hinzugezogen, um die „freie Entscheidungsfähigkeit“ des Suizidwilligen zu | |
| attestieren. Diese freie Entscheidungsfähigkeit sei eine Voraussetzung für | |
| die ärztliche Beihilfe. | |
| T. sagt, er habe erwogen, einen psychiatrischen Gutachter hinzuzuziehen, um | |
| die Freiverantwortlichkeit attestieren zu lassen. Aber dies sei erstens | |
| eine Geldfrage gewesen, die Studentin habe über sehr wenig Mittel verfügt. | |
| Ein privates Gutachten, um die Freiverantwortlichkeit festzustellen, hätte | |
| sie selbst bezahlen müssen. Außerdem „war der Leidensdruck extrem, sodass | |
| eine zeitliche Verzögerung durch ein Gutachten für die zum gewaltsamen | |
| Suizid entschlossene Frau nicht akzeptabel war“, erklärt T. Die Studentin | |
| habe angekündigt, sich unmittelbar zu Hause zu erhängen, wenn er ihr nicht | |
| helfe. Er nahm von der Frau kein Honorar für die Beihilfe. | |
| Der erste Versuch | |
| Nach dem ersten Versuch des assistierten Suizides hatten Bekannte einen | |
| Notarzt gerufen, die Studentin wurde in die Psychiatrie eingewiesen. | |
| Zweieinhalb Wochen später wurde sie entlassen. Direkt am Entlassungstag | |
| ließ sie sich in ein von ihr gebuchtes Hotelzimmer in Berlin-Lichterfelde | |
| fahren und rief T. zu sich. Er legte die tödlich wirkende Infusion, die sie | |
| selbst in Gang setzte. | |
| Danach rief er die Kriminalpolizei, wie es bei assistierten Suiziden üblich | |
| ist. Alle Dokumente wie die sogenannte Freitoderklärung, die Entbindung von | |
| der Garantenpflicht (der Hilfeleistungspflicht durch den Arzt), die | |
| Patientenverfügung, lagen vor, sagt T. Nachdem die Staatsanwaltschaft die | |
| Unterlagen zu dem Fall gesichtet hatte, ließ sie den Leichnam obduzieren | |
| und fing an, eingehender zu ermitteln. | |
| Im Februar 2022 fand bei T. eine Hausdurchsuchung statt, iPad und Handy | |
| wurden konfisziert. Im Umfeld der Verstorbenen wurden von der | |
| Kriminalpolizei mehr als ein Dutzend Zeugen befragt, darunter Freundinnen, | |
| Angehörige und Behandler. Wie aus den Vernehmungsprotokollen in der | |
| Ermittlungsakte hervorgeht, über die T. verfügt und die von der wochentaz | |
| teilweise eingesehen werden konnte, hat der behandelnde Psychotherapeut der | |
| Frau geäußert, seine Patientin sei aufgrund ihrer Erkrankung „sehr | |
| eingeengt in ihrer Sicht“ gewesen. | |
| ## Sterbewunsch als Ausdruck der Depression | |
| Der Sterbewunsch sei Ausdruck der Depression gewesen. Da die Studentin in | |
| der Vergangenheit eine manische Episode erlebt hatte, stand zudem die | |
| Diagnose einer bipolaren Störung in ihrer Krankenakte. „Bei einer bipolaren | |
| Störung sind Suizidgedanken ein Symptom, das verschwindet, wenn sich die | |
| Krankheit bessert“, erklärte der Psychotherapeut. Auch die langjährige | |
| Psychiaterin der Verstorbenen hielt den Sterbewunsch für die Folge einer | |
| Depression. | |
| Auf Grundlage der Vernehmungsprotokolle der Zeug:innen wurde ein | |
| Gutachten angefertigt, auf das sich die Anklage jetzt stützt. In diesem | |
| Gutachten, das Teil der Akte ist, heißt es: „Die Kognitionen von Frau R. | |
| waren […] durch die Depression verzerrt und unterlagen nicht mehr der | |
| Willensbildung, zu der sie außerhalb der Depression fähig war“. | |
| Diese Einschätzung ist der springende Punkt. Inwieweit eine Depression | |
| bedeutet, dass diesem Menschen keine freiverantwortliche Entscheidung mehr | |
| zugestanden werden sollte, ist nicht eindeutig geklärt. Der Bochumer | |
| Psychiater Johann Friedrich Spittler etwa verweist auf eine | |
| [3][Untersuchung] an Menschen mit einem „Suizid-Behilfe-Ansinnen“, die sich | |
| an Sterbehilfevereine gewandt hatten. Er kam zu dem Schluss, dass die | |
| Urteilsfähigkeit auch bei Personen mit psychischer Störung, die ein solches | |
| Ansinnen hatten, „überwiegend hinreichend klar“ war. | |
| ## Man kann Entscheidungsfähigkeit nicht einfach absprechen | |
| „Man kann psychisch Kranken die Entscheidungsfähigkeit nicht einfach so | |
| absprechen“, sagt T., „das ist auch eine Diskriminierung psychisch Kranker. | |
| Nur weil ich die Diagnose einer psychischen Störung habe, kann ich doch | |
| trotzdem freiverantwortlich handeln.“ T. sieht seinen Fall als | |
| Präzedenzfall. „Ich bin entschlossen, das durchzustehen, auch über mehrere | |
| Instanzen“, sagt er, „wahrscheinlich muss in höheren Instanzen geklärt | |
| werden, inwieweit man Menschen mit psychischen Diagnosen eine freie | |
| Willensbildung zugesteht oder nicht.“ | |
| T. ist vor Gericht kein Unbekannter. Der [4][Bundesgerichtshof hatte im | |
| Jahre 2019] einen Freispruch des Landgerichts Berlin für ihn bestätigt. T. | |
| stand damals in Berlin wegen unterlassener Hilfeleistung vor Gericht. Nach | |
| der Einnahme eines tödlichen Medikaments war eine Sterbewillige ins Koma | |
| gefallen und erst nach zwei Tagen verstorben. T. hatte wie abgesprochen | |
| jeden Rettungsversuch unterlassen. | |
| Der Deutsche Ethikrat hat im September 2022 [5][eine Stellungnahme zur | |
| Freiverantwortlichkeit] beim ärztlich assistierten Suizid veröffentlicht. | |
| Danach schließen „psychische Störungen“ die Fähigkeit zu einer | |
| freiverantwortlichen Suizidentscheidung „nicht automatisch“ aus. Bei | |
| Depressionen sei der Ausschluss der Fähigkeit zu einer freiverantwortlichen | |
| Suizidentscheidung „vom Ausprägungsgrad der Erkrankung abhängig.“ Bei | |
| affektiven Störungen, darunter auch schweren depressiven Episoden, liege in | |
| aller Regel eine „normativ relevante Beeinträchtigung der | |
| Selbstbestimmungsfähigkeit“ vor, heißt es in der Stellungnahme. | |
| ## Menschen mit schweren, jahrelangen Depressionen | |
| Folgt man dieser Logik des Ethikrates, würde ein Mensch, der unter einer | |
| leichten Depression leidet und vielleicht aufgrund vieler | |
| Alterseinschränkungen ärztliche Hilfe zum Suizid erbittet, diese legal | |
| bekommen können, weil seine Selbstbestimmungsfähigkeit als nicht | |
| eingeschränkt gilt. Wer aber eine sehr schwere, jahrelange, | |
| behandlungsresistente Depression hat, dem würde die | |
| Selbstbestimmungsfähigkeit abgesprochen. Es bliebe dann nur die | |
| Selbsttötung ohne ärztliche Hilfe durch oft gewaltsame Methoden. | |
| Wird T. wegen Totschlags verurteilt, drohen dem Arzt, der derzeit | |
| Haftverschonung hat, mindestens fünf Jahre Gefängnis. | |
| Die Anklage könnte auch die parlamentarische Diskussion um die | |
| Gesetzentwürfe zur Suizidbeihilfe beeinflussen. Noch vor der Sommerpause | |
| soll ein neuer Gesetzentwurf kommen. Dieser soll zwei der bereits | |
| vorgelegten Entwürfe zusammenführen. Diese beiden Entwürfe kommen von einer | |
| Gruppe um die Abgeordnete Kathrin Helling-Plahr (FDP) und einer Gruppe um | |
| Renate Künast (Grüne). Beide Entwürfe sehen eine Pflicht zur Beratung, | |
| ähnlich wie bei Schwangerschaftsabbrüchen, vor. Es gibt aber keine Pflicht | |
| zu einer psychiatrischen Begutachtung der Sterbewilligen als Voraussetzung | |
| für einen ärztlich assistierten Suizid. | |
| Zur Diskussion steht auch der dritte Entwurf einer Gruppe um den | |
| Abgeordneten Lars Castellucci (SPD), der deutlich rigider ist. Danach | |
| sollen Sterbewillige zweimal von Psychiater:innen untersucht werden | |
| müssen, um die „Freiverantwortlichkeit“ festzustellen. Der Entwurf will den | |
| ärztlich assistierten Suizid ansonsten wieder unter Strafe stellen. Der | |
| Prozesstermin für T. ist für November angesetzt. | |
| Kreisen Ihre Gedanken darum, sich das Leben zu nehmen? Sollten Sie von | |
| Selbsttötungsgedanken betroffen sein, suchen Sie sich bitte umgehend Hilfe. | |
| Bei der Telefonseelsorge finden Sie rund um die Uhr Ansprechpartner, auch | |
| anonym. Rufnummern: 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222. | |
| 21 May 2023 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2… | |
| [2] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20… | |
| [3] https://saez.ch/journalfile/view/article/ezm_saez/de/saez.2016.01967/a240b8… | |
| [4] https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019… | |
| [5] https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/ste… | |
| ## AUTOREN | |
| Barbara Dribbusch | |
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