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# taz.de -- Prozess gegen mutmaßlichen KZ-Wachmann: 101 Zeichen der Schuld
> In Brandenburg muss die Justiz am Dienstag ihr Urteil über einen alten
> Mann fällen. Josef S. ist der Beihilfe zum Mord im KZ Sachsenhausen
> angeklagt​.
Bild: Der 101-jährige Angeklagte im Gerichtssaal des Landgerichts Neuruppin
Der dreigeschossige Turm ist quadratisch und besitzt im obersten Stockwerk
auf einer Seite eine Art überdachte Veranda, die einen weiten Blick in das
Lager ermöglicht, das sich hier auf topfebenem Gelände befand. Das massive
Bauwerk ist in eine schnurgerade, etwa drei Meter hohe Mauer eingefasst,
die sich wie ein Dreieck um den Innenraum herumzieht.
„Architektonische Machtdemonstrationen“: So nennt die stellvertretende
Leiterin der Gedenkstätte Astrid Ley die Wachtürme. Ganz besonders gilt das
für die gedrungenen achteckigen mit ihren umlaufenden Balkonen, die sich an
den Ecken des einstigen Lagers befinden. Und erst recht für das
Eingangsgebäude, mit dem schmiedeeisernen Spruch „Arbeit macht frei“ an dem
Tor, durch das die Insassen das Gelände betreten mussten.
Man kann den viereckigen Turm heute nicht mehr betreten. Das Innere ist
ausgehöhlt, die Fenster sind vermauert. Und ob die lange Mauer dem Original
entspricht, weiß man in der Gedenkstätte nicht sicher. Verschwunden ist an
dieser Stelle auch der mehrere Meter breite, mit Stacheldraht gesicherte
Streifen vor der Mauer, den zu betreten den Häftlingen streng verboten war.
„Es wird ohne Aufruf scharf geschossen“, stand da auf weißen hölzernen
Schildern zur Warnung. Wir befinden und uns in Oranienburg,
[1][Gedenkstätte Sachsenhausen]. Das frühere Konzentrationslager.
Wie oft hat Josef S. von diesem Turm herabgeblickt, den Karabiner
griffbereit? Wann war er auf einem der anderen sieben Türme eingesetzt? Hat
er von der Waffe Gebrauch gemacht, um Häftlinge an einer Flucht zu hindern,
gar im Inneren des Lagers Menschen drangsaliert, gequält, getötet? War er
an Massenerschießungen beteiligt, und wenn ja, an welchen? Welche
Außenkommandos hat Josef S. zusammen mit anderen SS-Männern bewacht, und wo
überall stand seine Postenkette?
Das herauszufinden ist wohl nicht mehr möglich. Denn dieser Josef S., 101
Jahre alt, sagt dazu nichts in der zum Gerichtsaal umgebauten Sporthalle am
Rande von Brandenburg an der Havel. Dort ist S. vor dem Landgericht
Neuruppin der Beihilfe zum Mord angeklagt, begangen an mindestens 3.518
Menschen. Das Gericht tagt in der Stadt Brandenburg, damit der Angeklagte
es nicht so weit von seinem Wohnort bis zu seinem Prozess hat. Josef S. Ist
nur eingeschränkt verhandlungsfähig.
## „Teil des Tötungsräderwerks“
Der Vorwurf lautet, dass S. in den Jahren von 1941/42 bis 1945 im
Konzentrationslager Sachsenhausen bei Berlin als Wachmann in einer
SS-Totenkopfkompanie Dienst geleistet hat. Er sei „Teil des
Tötungsräderwerks gewesen“, wirft ihm Oberstaatsanwalt Cyrill Klement
[2][am ersten Tag der Hauptverhandlung] vor. Der mit einem Rollator
erschienene Angeklagte, Kopfhörer über den Ohren, doch wach und
interessiert, mochte sich dazu nicht äußern.
Das war im Oktober vergangenen Jahres. Seitdem sind viele Zeugen
aufgetreten, darunter Überlebende, die, über Video in den Gerichtssaal
zugeschaltet, ihre Qualen im KZ geschildert haben. Der Historiker
[3][Stefan Hördler] hat ein umfangreiches Gutachten abgegeben. Josef S.
wird inzwischen im Rollstuhl in den Saal gefahren.
Am Dienstag soll in dem Verfahren nach einigen Verzögerungen infolge von
Erkrankungen des Angeklagten das Urteil gesprochen werden. Oberstaatsanwalt
Cyrill Klement fordert [4][fünf Jahre Haft] und nennt S. einen „willigen
Vollstrecker“. Der Anwalt der Nebenkläger Thomas Walther verlangt eine
mehrjährige Haft. Ein Strafmaß unter fünf Jahren könne seinen Mandanten –
Überlebende und deren Angehörige – nur „mit großer, großer Mühe vermit…
werden“, sagt er.
Die Verteidigung hingegen plädiert auf Freispruch. an diesem Montag. Dem
101-Jährigen hätten im Prozess keine konkreten Taten der Beihilfe zum Mord
an Tausenden Lagerhäftlingen nachgewiesen werden können, sagte Verteidiger
Stefan Waterkamp am Montag in seinem Plädoyer.
Aber warum findet dieses Verfahren erst heute, 77 Jahre nach der
mutmaßlichen Tat statt? Und wer ist dieser Josef S., der bis vor Kurzem
noch ein ruhiges Leben in der deutschen Provinz führen durfte?
S. ist im litauischen Mariampol aufgewachsen, als Angehöriger der deutschen
Minderheit. Man erkennt das noch, wenn der Angeklagte in einen weichen
Singsang mit einem Akzent ähnlich des Ostpreußischen spricht. Er war das,
was die Nationalsozialisten „Volksdeutsche“ nannten, Menschen, die als
„wertvoll“ für den deutschen „Volkskörper“ galten. So kam er nach
Deutschland.
Genaue Zahlen über die im KZ Sachsenhausen eingesetzten „Volksdeutschen“
„liegen uns nicht vor“, sagt Astrid Ley von der Gedenkstätte. Sicher ist,
dass es sie gab. Wohl aber weiß man um die Zahl der Wachmänner, die das
riesige Gelände sicherten: Es waren bis zu 3.000.
Weil viele der „Volksdeutschen“ nur geringe Kenntnisse der deutschen
Sprache besaßen, produzierte die SS ein Bilderbuch für sie. Es trägt den
Namen „Falsch – Richtig“ und beschreibt anhand von Zeichnungen, wie sich
die Wachposten gegenüber den Gefangenen zu verhalten hatten. Auf einer
Seite ist oben zu sehen, wie sich zwei SS-Männer abgewandt von den
arbeitenden Häftlingen miteinander unterhalten. Das ist „falsch“. Auf der
unteren Zeichnung erkennt man, wie man es „richtig“ machte: Einer der
Wachposten zieht gerade seine Pistole, während der andere die drei
abgebildeten fluchtbereiten Gefangenen in ihrer gestreiften
Häftlingskleidung mit einem Gewehr erschießt.
Über Jahrzehnte hinweg konnten Männer wie Josef S. unbehelligt durch die
Maschen der bundesdeutschen Justiz schlüpfen. Diese waren weit geknüpft,
denn verurteilt konnte nur werden, wem ein individuelles Tötungsverbrechen
nachgewiesen werden konnte. Doch gerade bei den SS-Wachmännern in den
Konzentrationslagern war das so gut wie unmöglich: Wer unter den
Überlebenden war schon in der Lage, Tausende einheitlich in Uniform
gekleidete Männer, mit denen kaum ein direkter Kontakt bestand, voneinander
zu unterscheiden und denjenigen zu identifizieren, der einen oder mehrere
Häftlinge ermordet hatte?
Und auch in der DDR, diesem angeblich antifaschistischen Staat, war das
Interesse an der Strafverfolgung dieser Männer gering ausgeprägt. S. ist
[5][nicht der Einzige], bei dem die Staatssicherheit Kenntnis über seine
Vergangenheit hatte und doch nichts geschah.
## Im Greisenalter vor Gericht
Erst seit gut zehn Jahren hat sich das [6][Rechtsverständnis gewandelt].
Seitdem kann auch abgeurteilt werden, wer durch seine Tätigkeit in einem
Nazi-Lager wissentlich dazu beigetragen hat, die Tötungsmaschine am Laufen
zu halten. Und deshalb steht Josef S., der ehemalige Schlosser aus
Brandenburg in der DDR, erst jetzt und im Greisenalter vor Gericht. S. ist
der älteste Angeklagte, der in einem NS-Prozess jemals vor Gericht stand.
Und es ist zugleich das erste Verfahren gegen einen einfachen SS-Wachmann
von Sachsenhausen überhaupt, sagt Gedenkstättenleiterin Ley.
Dort war der Tod ein allgegenwärtiger Begleiter. Gutachter Hördler hat in
dem Verfahren detailliert dargelegt, welche Verhältnisse in dem KZ
vorlagen. Da waren der ständige Hunger, die völlig unzureichenden
hygienischen Verhältnisse, die brutalen Strafen, die extreme Überbelegung,
die individuellen Morde. Hördler hat beschrieben, bei welchen Aktion dort
hunderte, ja tausende Menschen erschossen wurden, so geschehen etwa Ende
1941 an sowjetischen Kriegsgefangenen.
Dazu hatte die SS dort eine Mordmaschine mit dem Namen „Genickschussanlage“
installiert, wo die Gefangenen von in weißen Ärztekitteln getarnten Männern
in Empfang genommen wurden, um vorgeblich ihre Körpergröße zu messen. Doch
hinter einem Schlitz in der Wand lauerten andere SS-Männer, die den
ahnungslosen Menschen in den Hinterkopf schossen. Im KZ Sachsenhausen waren
zwischen 1936 und 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende
kamen ums Leben.
Die SS-Wachtruppe, der Josef S. laut Anklage angehörte, „hat an allen
großen Erschießungskommandos in Sachsenhausen mitgewirkt“, sagt Astrid Ley.
In der Schlussphase kurz vor Kriegsende, als die SS körperlich geschwächte
Gefangene loswerden wollte, sei die Wachtruppe aktiv an der Ermordung der
„Marschunfähigen“ beteiligt gewesen.
Und, ja, sagt Ley, die Wachmänner hätten sich ihrer mörderischen Tätigkeit
entziehen können, wenn sie es denn gewollt hätten – allerdings mit dem
Risiko eines Fronteinsatzes. „Man konnte sagen, das möchte ich nicht
machen“, sagt sie über die Beteiligung an Erschießungen. Es gebe in
Sachsenhausen dokumentierte Fälle, in denen sich solche Männer versetzen
ließen. Einer von ihnen war danach bei der Wachhunde-Ausbildung eingesetzt.
Von Josef S. Ist kein Versetzungsgesuch bekannt.
## Die Version des Angeklagten
Der Angeklagte hat die Angaben des Gutachters in seinem Prozess nicht
bestritten. Er hat überhaupt nichts dazu gesagt. Denn nach seiner Erzählung
hat er mit den Taten im KZ nichts zu tun. Er sei nämlich niemals dort
gewesen.
Es ist Anfang Dezember, als sich Josef S., wie von seinem Verteidiger
angekündigt, endlich dazu entschließt, [7][persönliche Angaben] zu seinem
Leben zu machen. Er berichtet von einem Umsiedlungslager nach seiner
Ankunft in Deutschland und von der Arbeit in einer Fabrik. Später will er
bei zwei verschiedenen Bauernhöfen als Arbeiter tätig gewesen sein, zuletzt
in Pasewalk, bevor er kurz vor Kriegsende zum Fronteinsatz befohlen wurde.
Aber dort in Kolberg habe er als Zivilarbeiter nur Schützengräben
ausgehoben und noch nicht einmal eine Waffe erhalten.
Dann beginnt S. sich zu verheddern, verwechselt seine Zeit als Soldat bei
der litauischen Armee vor seiner Umsiedlung mit dem angeblichen Dienst bei
Kolberg bei Kriegsende.
Dazu bemerkte der in dem Verfahren stets souverän auftretende Richter Udo
Lechtermann: „Ich habe ganz erhebliche Schwierigkeiten, Ihnen zu glauben,
was Sie hier erzählen.“
Denn dem Gericht liegen umfangreiche Indizien für Josef S.’ Tätigkeit als
Wachmann in Sachsenhausen vor. Dazu zählen Dokumente mit den Listen von
unterschiedlichen SS-Kompanien, in denen sein Name, versehen mit seinem
Geburtsdatum und -Ort, genannt wird. Zuletzt, ab 1944, war S. demnach im
Rang eines Rottenführers eingesetzt, dem höchsten Mannschaftsgrad in der
SS, wurde also sogar befördert. Es gibt Schreiben der
Einwandererzentralstelle. In einem Schreiben des Vaters des Angeklagten
heißt es, der Sohn sei bei der SS in Oranienburg tätig.
Richter Lechtermann verweist auch auf einen offenbar vom Angeklagten
handschriftlich verfassten Lebenslauf, in dem dieser im Jahr 1985 auf
Bitten der Rentenversicherung angibt, vom September 1940 bis zum Mai 1945
„Wehr- und Kriegsdienst“ geleistet zu haben – also keineswegs auf
Bauernhöfen gearbeitet zu haben. Und schließlich existiert ein Foto, bei
dem eine Gutachterin 101 Merkmale feststellte, die auf eine Übereinstimmung
mit dem Angeklagten hinweisen.
Aber Josef S. bleibt bei seiner Darstellung und reiht sich damit in die
lange Reihe der NS-Täter ein, die nach dem Krieg bis zum Schluss ihrer
Prozesse all ihre Verantwortlichkeiten geleugnet haben. In seinem
Strafantrag kommt der Staatsanwalt Mitte Mai darauf zurück: „Sie haben
einfach weggeguckt. Sie haben es verdrängt“, sagt Klement. Der Angeklagte
habe eine „Wahr-Lügen-Entwicklung“ hinter sich. Es bestehe „kein Zweifel…
daran, dass Josef S. SS-Wachmann in Sachsenhausen gewesen sei: „Das alles
ist keine Theorie, das sind Fakten.“
Bei dem in der Sporthalle zu Brandenburg laufenden Prozess handelt es sich
um ein Strafverfahren. Doch es geht, das machen die als Zeugen auftretenden
Überlebenden und der Gutachter ebenso deutlich wie ungewollt die
Einlassungen des Angeklagten zu seiner angeblichen Unschuld, auch um die
historische Wahrheit, um Schuld und Verantwortung. Indem die bundesdeutsche
Justiz einen Fall von mutmaßlicher Beihilfe zum Massenmord aufzuklären
versucht, ist sie zwangsläufig auch damit betraut, ein furchtbares Kapitel
deutscher Geschichte zu untersuchen und zu bewerten. Und das erscheint auch
heute noch bitter notwendig, wie das Verfahren selbst gezeigt hat.
Am allerersten Prozesstag im Oktober vergangenen Jahres, als
Oberstaatsanwalt Klement seine Anklage vorträgt, steht nicht nur der
Angeklagte im Mittelpunkt. Nahe an einer der Wände der Sporthalle, etwa 30
Meter von Josef S. entfernt, sitzt ein schmaler Mann in Anzug und Krawatte
in einem Rollstuhl. Die Reporter umringen ihn kurz vor dem
Verfahrensbeginn, gehen in die Knie, um seine Stimme zu hören.
## Leon Schwarzbaum, der posthume Zeuge
Es ist [8][Leon Schwarzbaum]. Er ist nur drei Monate jünger als Josef S.,
geboren 1921 in Hamburg. Als Jude wurde er 1943 nach Auschwitz deportiert.
Schwarzbaum überlebte dort als Zwangsarbeiter bei Siemens, seine Eltern
wurden ermordet. Er überlebte auch den Todesmarsch nach Gleiwitz, kam nach
Haselhorst, einem Außenlager von Sachsenhausen, wurde nach Sachsenhausen
getrieben und schließlich, die Alliierten näherten sich dem Lager, auf
einem erneuten Todesmarsch nach Nordwesten. Dann befreiten ihn die
einrückenden Amerikaner.
Schwarzbaum hat sich später in Berlin niedergelassen und wurde
Antiquitätenhändler. Aber die Nazi-Verfolgung hat ihn niemals losgelassen.
Er hat in Schulen gesprochen und ist 2016 im Prozess gegen [9][Reinhold
Hanning, SS-Wachmann] in Auschwitz, aufgetreten. Eine Nebenklage im
Verfahren gegen Josef S. war nicht möglich, weil dieser kurz vor
Schwarzbaums Deportation nach Sachsenhausen zur Front abkommandiert worden
war. Aber Schwarzbaum will zu einem späteren Zeitpunkt als Zeuge auftreten.
Und jetzt ist er hier.
Am Mittag, der Angeklagte hat über seinen Verteidiger ausrichten lassen,
dass er sich vorläufig nicht äußern werde, ist Leon Schwarzbaum enttäuscht:
„Ich habe mir etwas anderes vorgestellt“, sagt er. „Da war kein Wort der
Entschuldigung, kein Wort der Erklärung.“
Leon Schwarzbaums Aussage vor Gericht ist da zu einem späteren Zeitpunkt
vorgesehen. Doch dazu kommt es nicht mehr. Er stirbt, 101 Jahre alt, am 13.
März 2022, ohne eine Antwort auf seine Frage nach dem Warum vom Angeklagten
erhalten zu haben.
Fünf Tage später kommt es in der Sporthalle am Rande von Brandenburg an der
Havel zu einer außergewöhnlichen Aussage. Richter Udo Lechtermann hat
zugelassen, dass Schwarzbaums Rechtsanwalt Thomas Walther dessen Erklärung
posthum verlesen darf.
Und Leon Schwarzbaum beginnt durch Walther zu sprechen. Er berichtet von
einer Leidenszeit im Nationalsozialismus, von den Lagern, den Ermordeten,
während Josef S. zur gleichen Zeit bei der SS in Sachsenhausen gewesen sei.
Und Schwarzbaum sagt: „Herr Josef S., ich appelliere an Sie – hier in
Brandenburg Ihre Leugnungen und Verdrängungen aufzugeben, noch ist der
Prozess nicht zu Ende. Ihr Kopf wird voll sein mit Bildern und Erlebnissen
aus der Zeit. Ich bin mir ganz sicher. Wir beide sind uns in Sachsenhausen
nicht begegnet, wir haben uns nur wenige Wochen verpasst. Wir sind beide
101 Jahre – und wir stehen bald vor dem höchsten Richter. Ich möchte Sie
auffordern, uns die historische Wahrheit zu erzählen. Sprechen Sie hier an
diesem Ort über das, was Sie erlebt haben – so wie ich es für meine Seite
tue.“
Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass Leon Schwarzbaums Wunsch in
Erfüllung gehen wird. Aber noch steht das Schlusswort des Angeklagten aus.
27 Jun 2022
## LINKS
[1] https://www.sachsenhausen-sbg.de/
[2] /Prozess-gegen-SS-Wachmann/!5806904
[3] http://www.stefanhoerdler.de/index.php?content=news
[4] /Prozess-gegen-mutmasslichen-KZ-Waerter/!5852170
[5] /Auschwitz-Prozess-in-Neubrandenburg/!5277385
[6] /BGH-Urteil-zu-ehemaligem-SS-Mann/!5357723
[7] /Prozess-gegen-SS-Wachmann/!5816039
[8] /Mein-Kriegsende-1945/!5682510
[9] /Auschwitz-Prozess-in-Detmold/!5296618
## AUTOREN
Klaus Hillenbrand
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