# taz.de -- Staatsrechtler über AfD-Richter Maier: „Dann ist der Rechtsstaat… | |
> Der Jurist Fischer-Lescano kritisiert Sachsens Landesregierung, weil | |
> Rechtsextremist Jens Maier wieder Richter werden darf. Das wäre ein | |
> Dammbruch. | |
Bild: Jens Maier auf dem Weg zur Fraktionssitzung der AfD im Bundestag im Janua… | |
taz: Herr Fischer-Lescano, so wie sehr viele Menschen empören Sie sich | |
derzeit ziemlich über die sächsische Justiz. Warum? | |
Andreas Fischer-Lescano: Weil ich fassungslos bin. Dass der rechtsextreme | |
AfD-Funktionär Jens Maier in Sachsen wieder als Richter tätig werden soll, | |
war dem sächsischen Justizministerium nur eine beiläufige Mitteilung wert. | |
Als sei das eine Selbstverständlichkeit. | |
Das von der Grünen-Politikerin Katja Meier geführte Ministerium | |
argumentiert, dass es rechtlich nicht anders ginge. | |
Es scheinen in diesem ja lange CDU-geführten Ministerium offenbar | |
schützende Hände über Jens Maier zu liegen. Die Behörde bezieht sich in | |
ihrer Begründung nur auf das Abgeordnetengesetz, in dem tatsächlich ein | |
Rückkehranspruch formuliert ist. Das lässt aber völlig außer Acht, dass | |
angesichts der politischen Verstrickung Maiers in verfassungsfeindliche | |
Bestrebungen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Rückkehr | |
dienstrechtlich nicht gegeben sind. | |
Maier gehört zur völkischen Strömung der AfD und ist vom Verfassungsschutz | |
eingestufter Rechtsextremist – seine Gesinnung hat er durch Äußerungen | |
vielfach dokumentiert. | |
Genau deswegen fehlen substantielle Voraussetzungen für die | |
Wiedereingliederung Maiers in die Justiz. Und seine mögliche Rückkehr fügt | |
sich ein in eine Reihe von Nachrichten aus Sachsen, die enorm beunruhigen | |
und zeigen, dass der Marsch der völkisch-nationalen Kräfte durch die | |
juristischen Institutionen dort schon weit fortgeschritten ist. Vor wenigen | |
Wochen hat der sächsische Landesverfassungsgerichtshof entschieden, dass | |
die [1][Klage eines Kaders des rechtsextremen III. Weges erfolgreich] ist. | |
Der Mann darf jetzt Rechtsreferendar werden. Nun die Rückkehr Maiers – das | |
wäre endgültig der Dammbruch. | |
Wie lässt sich das noch verhindern? | |
Jemand muss die Verantwortung übernehmen, und zuständig ist hier das | |
sächsische Justizministerium. Es muss ein disziplinarisches Verfahren | |
eröffnen, die vorläufige Dienstenthebung und die Entlassung Maiers aus dem | |
Justizdienst einleiten. Da gibt es angesichts der dienstrelevanten | |
Verfehlungen von Maier nicht einmal mehr ein Ermessen. | |
Allerdings ruht das für Maier und Beamt*innen geltende Mäßigungsgebot | |
zumindest in Teilen, während er wie die vergangenen Jahre einer | |
Abgeordnetentätigkeit nachgeht, oder? | |
Ja, das ist so. Der Richter Maier war als Abgeordneter nicht dazu | |
verpflichtet, alle Anforderungen des Mäßigungsgebotes zu wahren. Es ruhen | |
in der Abgeordnetenzeit aber nicht alle Pflichten. So gibt es durchaus eine | |
[2][Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts], die die Fortgeltung | |
dienstrechtlicher Pflichten während eines Mandatsverhältnisses bejaht. Und | |
auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat [3][in einem | |
Gutachten die Fortgeltung der Treuepflicht] bei verbeamteten Abgeordneten | |
bejaht. | |
Und müsste man nicht auch vor einer Rückkehr prüfen, was Maier | |
zwischenzeitlich so getrieben hat? | |
Ja, spätestens zum Zeitpunkt der Rückkehr ins Amt muss Jens Maier Gewähr | |
für die Einhaltung der beamtenrechtlichen Treuepflicht bieten. Das zu | |
prüfen ist Aufgabe des Ministeriums. Es kann sich dabei nicht einfach auf | |
ein Ruhen der Pflichten während des Abgeordnetenverhältnisses zurückziehen, | |
denn es geht um eine zum Zeitpunkt der Rückführung sich stellende Frage: | |
Ein Kader der AfD, der sich aktiv im verfassungsfeindlichen Flügel oder | |
dessen scheinaufgelösten Nachfolgenetzwerken engagiert, der für den | |
völkisch-nationalen Kurs, den Rassismus, die Hetze und | |
Menschenfeindlichkeit der Partei Mitverantwortung trägt, ist als Richter | |
untragbar. | |
Die Landesregierung sieht das offenbar anders. | |
Wenn das Justizministerium vor dieser Tatsache die Augen verschließt und | |
stur aufs Abgeordnetengesetz und die Bundeszuständigkeit verweist, dann ist | |
das alarmierend. Das Ministerium selbst scheint Teil des | |
Rechtsextremismusproblems in Sachsen zu sein. Ihre vollmundige Ankündigung, | |
den [4][Rechtsextremismus in Sachsen bekämpfen zu wollen], kann die | |
Ministerin offenbar nicht einmal im eigenen Haus umsetzen. | |
Gibt es denn Präzedenzfälle für die Entlassung bei | |
Treuepflichtverletzungen? | |
Die Gerichte haben seit den 80er Jahren immer wieder entschieden, dass | |
aktive Kader rechtsextremer Parteien allein schon durch aktive | |
Mitgliedschaft und parteiliche Funktionen in Konflikt mit der Treuepflicht | |
geraten, wenn die Partei die Grundsätze der freiheitlichen demokratischen | |
Grundordnung verletzt. In diesem Fall ist die Entlassung aus dem | |
Beamtenverhältnis zwingende Folge. | |
Maier war sächsischer Obmann des extrem rechten Flügels, hat die Dresdner | |
Erklärung der Völkischen unterzeichnet, zudem sind rassistische Äußerungen | |
bekannt. Der sächsische Verfassungsschutzbericht 2020 sieht ihn als | |
weiterhin tragende Figur im veränderten Flügelnetzwerk. Reicht das? | |
Die Entlassung ist die einzig mögliche Folge aus diesen Aktivitäten, ja. Ob | |
man einen Rechtsextremen als Richter wiedereinstellt, ist keine Frage von | |
ruhenden Pflichten, einzelnen Reden oder der Meinungsfreiheit. Es geht | |
vielmehr darum, ob sich Vorgesetzte und Allgemeinheit bei der Person | |
individuell auf die Einhaltung der Treuepflicht verlassen können oder | |
nicht. | |
Wie sieht Ihre Bewertung mit Blick auf Maier aus? | |
Im Fall von Jens Maier fällt sie eindeutig negativ aus. Maier war im formal | |
aufgelösten Flügel organisiert, ist weiterhin zentrale Figur des | |
Flügelnetzwerkes innerhalb der AfD. Dessen Politikkonzept zielt laut | |
sächsischem Verfassungsschutz auf die Abschaffung der freiheitlich | |
demokratischen Grundordnung und auf die Verächtlichmachung und | |
Rechtlosstellung von Migrantinnen und Migranten, also auf rassistisch | |
motivierte Verstöße gegen die Menschenwürdegarantie. Ja, dann kommt es | |
nicht mal darauf an, ob Maier konkrete Äußerungen in dieser Richtung | |
getätigt hat. Selbst wenn er sich innerhalb der AfD für verfassungskonforme | |
Politik eingesetzt hätte – was er aber nicht getan hat – spielte das keine | |
Rolle, denn er muss sich wegen seiner aktiven Mitgliedschaft die | |
verfassungsfeindlichen Positionen seiner Partei und seines Netzwerkes | |
zurechnen lassen. | |
Zumal es keine Distanzierung gibt. | |
Genau. Auch wenn Maier sich plötzlich distanzieren würde, wäre das | |
unglaubhaft angesichts dessen, was vorliegt. Bei Maier geht es nicht um | |
eine Routinerückführung eines verdienten Abgeordneten nach seiner Zeit im | |
Parlament, sondern um einen Verfassungsfeind, dessen Aufgabe als Richter es | |
dann wäre, die Verfassung zu schützen. Absurd. Die Justizministerin Meier, | |
aber auch Ministerpräsident Kretschmer sind hier dringend gefordert, diesem | |
Spuk ein Ende zu setzen. Wenn es nicht gelingt, Maiers Rückkehr in die | |
sächsische Justiz zu verhindern, dann ist der Rechtsstaat in Sachsen am | |
Ende. Das muss dann auch personelle Konsequenzen in der Sächsischen | |
Staatsregierung haben, denn da hat diese Staatsregierung vollkommen | |
versagt. | |
Die Neue Richtervereinigung meint, man könnte durch eine [5][Richteranklage | |
Klarheit über Maiers Eignung gewinnen]. Was halten Sie davon? | |
Die Richteranklage ist ein Verfahren, das neben die disziplinarrechtlichen | |
Möglichkeiten tritt. Das eine schließt das andere nicht aus. Darum ist es | |
richtig: Alles muss versucht werden, um die Rückkehr von Jens Maier in die | |
Justiz zu verhindern. Allerdings sind die Hürden bei der Richteranklage | |
extrem hoch. Daher hat es diese Anklage unter dem Grundgesetz noch nie | |
gegeben. So müsste unter anderem der Sächsische Landtag bei Erhebung der | |
Anklage mit Zweidrittelmehrheit entscheiden. Dort stellt die AfD 36 von 119 | |
Abgeordneten, das würde eine sehr knappe Sache, die man aber durchaus | |
zusätzlich zu einem Disziplinarverfahren in Angriff nehmen sollte. | |
Das sächsische Justizministerium hat wohl Angst, einen möglichen Prozess zu | |
verlieren. | |
Klar gibt es juristischen Streit, zumal man nicht sicher sein kann, wie das | |
Gericht besetzt ist, das über Dienstenthebung und Entfernung aus dem Amt zu | |
entscheiden hätte. Es muss aber jetzt jemand die Verantwortung übernehmen. | |
Der Fall darf nicht wie eine heiße Kartoffel nach unten auf die | |
Dienststelle durchgereicht werden. Das Ministerium sucht derzeit nicht nach | |
einer Lösung, sondern nach Nichtlösungen, indem es immer neue Einwände | |
erfindet, um nicht tätig zu werden. Selbst wenn die Frage der Zuständigkeit | |
nicht ganz geklärt ist, spricht für die Ministeriumszuständigkeit ein | |
Urteil des Bundesgerichtshofs, nach dem das Ministerium in Ausnahmefällen | |
das Disziplinarverfahren selbst einleiten kann. | |
Was würde passieren, wenn das scheitert? | |
Für den – unwahrscheinlichen – Fall, dass ein Verfahren beim Dienstgericht | |
tatsächlich an der Tatsache scheitern würde, dass das Ministerium nicht | |
zuständig ist, kann man jederzeit neu ansetzen und das Verfahren von der | |
jeweiligen Dienststelle durchführen lassen. Man hätte dann auch schon | |
einmal alle inhaltlichen Argumente beisammen, um die Nichterfüllung der | |
Treuepflicht zu belegen. Das ist, was mich sprachlos macht: Das müsste | |
eigentlich längst alles vorbereitet sein. Es kommt doch nicht überraschend, | |
dass Jens Maier jetzt auf eine Versorgungsstelle zurückkehren möchte, | |
nachdem er es nicht in den Bundestag geschafft hat. | |
Das Ministerium argumentiert, dass es für disziplinarrechtliche Dinge nur | |
subsidiär zuständig ist – also eine untergeordnete Rolle spielt. | |
Ja, das stimmt in der Regel auch. Aber die entsprechende BGH-Entscheidung, | |
die das Ministerium hier zur Begründung heranzieht, sagt das Gegenteil von | |
dem, was das Ministerium behauptet. Denn der BGH sagt: In Ausnahmefällen | |
ist das Ministerium zuständig. Und das hier ist eine Ausnahme! Der Fall | |
Maier ist nicht typisch. Es ist ja nicht so, dass Maier ein normaler | |
Richter wäre, der sich im Dienst einer geringfügigen Verfehlung schuldig | |
gemacht hätte und nun der Dienstvorgesetzte ein Disziplinarverfahren | |
einleiten müsste. Der Fall ist doch ganz anders: Maier war fünf Jahre lang | |
keiner Richterstelle und keinem Gericht zugeordnet und kommt nun aus der | |
aktiven Politik zurück. Natürlich ist ein solcher Fall nicht | |
durchjudiziert. Komplett sichere Verfahren gibt es nicht. Aber jetzt ist | |
die Courage gefragt, ein Zeichen gegen Rechts zu setzen – auch auf die | |
Gefahr hin, dass man verliert. Es kann nicht der Weg sein, das einfach zu | |
ignorieren und die Verantwortung nach unten weiterzureichen. | |
Wie würde es mit Maier weitergehen, wenn er tatsächlich im März wieder | |
anfängt? Zuletzt hatte er sich als Richter um Verkehrssachen gekümmert. | |
Selbst wenn man Jens Maier wieder die Zuständigkeit für Verkehrssachen | |
gibt: Wie soll man sicherstellen, dass er hier unbefangen und | |
unvoreingenommen entscheidet? Es gibt keinen Rechtsbereich, in dem ein | |
völkisch-nationaler Hintergrund nicht auch entsprechende Entscheidungen | |
nach sich zieht. Auch im Verkehrsrecht stünden ihm Unfallbeteiligte | |
gegenüber, die in seiner Weltsicht keinen Platz haben. Sie haben Namen, die | |
anders klingen als seiner; sind People of Color; verhalten sich unsächsisch | |
und fahren ausländische Autos. Es gibt weder hier noch im | |
Versicherungsrecht, Handelsrecht oder Insolvenzrecht einen Fall, in dem | |
völkisch-nationale Einstellungen keine Rolle spielen. Immer wird der | |
Richter Maier es mit Menschen zu tun haben und immer wird seine | |
rassistische Weltanschauung problematisch sein. Wie sollen Rechtssuchende | |
Vertrauen in eine Justiz haben können, die ihnen in der Gestalt eines Jens | |
Maier entgegentritt? | |
Kommen wir noch einmal auf den anderen Fall zurück: Der III. Weg bezieht | |
sich offen auf den Nationalsozialismus. Wie kann es sein, dass ein Kader | |
dieser rechtsextremen Splitterpartei Rechtsreferendar werden darf – | |
abgesegnet vom sächsischen Landesverfassungsgerichtshof? Und das, obwohl | |
eine ähnlich gelagerte Beschwerde des Mannes vor dem | |
Bundesverfassungsgericht scheiterte? | |
Das Bundesverfassungsgericht war hier sensibler für die Gefahr von Rechts, | |
als es das Landesverfassungsgericht in Sachsen ist. Das | |
Bundesverfassungsgericht hat deshalb die Beschwerde als nicht hinreichend | |
fundiert abgewiesen. Man hätte sich gewünscht, dass das | |
Landesverfassungsgericht es ebenso gehalten hätte. Es hat aber die | |
Gelegenheit zu schweigen verpasst und eine Entscheidung gefällt, aus der | |
aus meiner Sicht ein falsches Freiheitsverständnis spricht. Der Preis für | |
diese Art von Liberalität im Umgang mit rechtsextremen Verfassungsfeinden | |
ist aber hoch, denn durch sie ist der Rechtsstaat ist in akute Gefahr | |
geraten. | |
Sachsen hat gerade versucht, mit der Verschärfung der Ausbildungsverordnung | |
eine Art Radikalenerlass gegen Rechtsextreme zu schaffen – als Reaktion | |
darauf, dass ein wegen Landfriedensbruchs nach Neonazi-Randalen | |
verurteilter Mann Volljurist werden durfte. | |
Mit der Folge, dass sich der rechtsextreme III.-Weg-Kader doch einklagt. | |
Die Verschärfung hätte man sich auch sparen können. Radikalenerlasse sind | |
nicht die Lösung. Wir müssen aber die bestehenden Instrumentarien | |
entschiedener anwenden. Es ist gerichtlich geklärt, dass die aktive | |
Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen, völkisch-nationalen, | |
rassistischen Partei unvereinbar ist mit den beamtenrechtlichen | |
Dienstpflichten. Jetzt muss die sächsische Staatsregierung ihrer Aufgabe | |
nachkommen, das geltende Recht durchsetzen und die Entfernung von Jens | |
Maier aus dem Beamtenverhältnis einleiten. | |
Inwiefern würde sich die Lage für Beamt*innen und Staatsbedienstete in | |
der AfD verändern, wenn sich die Einstufung als rechtsextremer | |
Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz im März bestätigen sollte? | |
Das würde bei Maier keinen Unterschied ums Ganze machen, weil wir über | |
Flügelzugehörigkeit und deren personelle Kontinuitäten schon jetzt | |
Verfassungsschutzerkenntnisse haben, die seine Entfernung aus dem | |
Beamtenverhältnis zwingend zur Folge haben. Das Urteil wird daher | |
Konsequenzen vor allem für diejenigen haben, die nicht zum Flügel gehören. | |
Aber wenn Sachsen den Kampf gegen Rechtsextremismus weiter so führt wie im | |
Fall Maier bisher, werden die AfD-Mitglieder dort freilich nicht viel zu | |
befürchten haben. | |
19 Jan 2022 | |
## LINKS | |
[1] https://verfassungsblog.de/nazis-im-staatsdienst/ | |
[2] https://research.wolterskluwer-online.de/document/45a395b1-2881-4843-bc6a-b… | |
[3] https://www.bundestag.de/resource/blob/589390/b79a3a1c011084042b2dbb223d401… | |
[4] https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1033784 | |
[5] https://www.neuerichter.de/details/artikel/article/warum-keine-richterankla… | |
## AUTOREN | |
Gareth Joswig | |
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