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# taz.de -- Staatsrechtler über AfD-Richter Maier: „Dann ist der Rechtsstaat…
> Der Jurist Fischer-Lescano kritisiert Sachsens Landesregierung, weil
> Rechtsextremist Jens Maier wieder Richter werden darf. Das wäre ein
> Dammbruch.
Bild: Jens Maier auf dem Weg zur Fraktionssitzung der AfD im Bundestag im Janua…
taz: Herr Fischer-Lescano, so wie sehr viele Menschen empören Sie sich
derzeit ziemlich über die sächsische Justiz. Warum?
Andreas Fischer-Lescano: Weil ich fassungslos bin. Dass der rechtsextreme
AfD-Funktionär Jens Maier in Sachsen wieder als Richter tätig werden soll,
war dem sächsischen Justizministerium nur eine beiläufige Mitteilung wert.
Als sei das eine Selbstverständlichkeit.
Das von der Grünen-Politikerin Katja Meier geführte Ministerium
argumentiert, dass es rechtlich nicht anders ginge.
Es scheinen in diesem ja lange CDU-geführten Ministerium offenbar
schützende Hände über Jens Maier zu liegen. Die Behörde bezieht sich in
ihrer Begründung nur auf das Abgeordnetengesetz, in dem tatsächlich ein
Rückkehranspruch formuliert ist. Das lässt aber völlig außer Acht, dass
angesichts der politischen Verstrickung Maiers in verfassungsfeindliche
Bestrebungen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Rückkehr
dienstrechtlich nicht gegeben sind.
Maier gehört zur völkischen Strömung der AfD und ist vom Verfassungsschutz
eingestufter Rechtsextremist – seine Gesinnung hat er durch Äußerungen
vielfach dokumentiert.
Genau deswegen fehlen substantielle Voraussetzungen für die
Wiedereingliederung Maiers in die Justiz. Und seine mögliche Rückkehr fügt
sich ein in eine Reihe von Nachrichten aus Sachsen, die enorm beunruhigen
und zeigen, dass der Marsch der völkisch-nationalen Kräfte durch die
juristischen Institutionen dort schon weit fortgeschritten ist. Vor wenigen
Wochen hat der sächsische Landesverfassungsgerichtshof entschieden, dass
die [1][Klage eines Kaders des rechtsextremen III. Weges erfolgreich] ist.
Der Mann darf jetzt Rechtsreferendar werden. Nun die Rückkehr Maiers – das
wäre endgültig der Dammbruch.
Wie lässt sich das noch verhindern?
Jemand muss die Verantwortung übernehmen, und zuständig ist hier das
sächsische Justizministerium. Es muss ein disziplinarisches Verfahren
eröffnen, die vorläufige Dienstenthebung und die Entlassung Maiers aus dem
Justizdienst einleiten. Da gibt es angesichts der dienstrelevanten
Verfehlungen von Maier nicht einmal mehr ein Ermessen.
Allerdings ruht das für Maier und Beamt*innen geltende Mäßigungsgebot
zumindest in Teilen, während er wie die vergangenen Jahre einer
Abgeordnetentätigkeit nachgeht, oder?
Ja, das ist so. Der Richter Maier war als Abgeordneter nicht dazu
verpflichtet, alle Anforderungen des Mäßigungsgebotes zu wahren. Es ruhen
in der Abgeordnetenzeit aber nicht alle Pflichten. So gibt es durchaus eine
[2][Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts], die die Fortgeltung
dienstrechtlicher Pflichten während eines Mandatsverhältnisses bejaht. Und
auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat [3][in einem
Gutachten die Fortgeltung der Treuepflicht] bei verbeamteten Abgeordneten
bejaht.
Und müsste man nicht auch vor einer Rückkehr prüfen, was Maier
zwischenzeitlich so getrieben hat?
Ja, spätestens zum Zeitpunkt der Rückkehr ins Amt muss Jens Maier Gewähr
für die Einhaltung der beamtenrechtlichen Treuepflicht bieten. Das zu
prüfen ist Aufgabe des Ministeriums. Es kann sich dabei nicht einfach auf
ein Ruhen der Pflichten während des Abgeordnetenverhältnisses zurückziehen,
denn es geht um eine zum Zeitpunkt der Rückführung sich stellende Frage:
Ein Kader der AfD, der sich aktiv im verfassungsfeindlichen Flügel oder
dessen scheinaufgelösten Nachfolgenetzwerken engagiert, der für den
völkisch-nationalen Kurs, den Rassismus, die Hetze und
Menschenfeindlichkeit der Partei Mitverantwortung trägt, ist als Richter
untragbar.
Die Landesregierung sieht das offenbar anders.
Wenn das Justizministerium vor dieser Tatsache die Augen verschließt und
stur aufs Abgeordnetengesetz und die Bundeszuständigkeit verweist, dann ist
das alarmierend. Das Ministerium selbst scheint Teil des
Rechtsextremismusproblems in Sachsen zu sein. Ihre vollmundige Ankündigung,
den [4][Rechtsextremismus in Sachsen bekämpfen zu wollen], kann die
Ministerin offenbar nicht einmal im eigenen Haus umsetzen.
Gibt es denn Präzedenzfälle für die Entlassung bei
Treuepflichtverletzungen?
Die Gerichte haben seit den 80er Jahren immer wieder entschieden, dass
aktive Kader rechtsextremer Parteien allein schon durch aktive
Mitgliedschaft und parteiliche Funktionen in Konflikt mit der Treuepflicht
geraten, wenn die Partei die Grundsätze der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung verletzt. In diesem Fall ist die Entlassung aus dem
Beamtenverhältnis zwingende Folge.
Maier war sächsischer Obmann des extrem rechten Flügels, hat die Dresdner
Erklärung der Völkischen unterzeichnet, zudem sind rassistische Äußerungen
bekannt. Der sächsische Verfassungsschutzbericht 2020 sieht ihn als
weiterhin tragende Figur im veränderten Flügelnetzwerk. Reicht das?
Die Entlassung ist die einzig mögliche Folge aus diesen Aktivitäten, ja. Ob
man einen Rechtsextremen als Richter wiedereinstellt, ist keine Frage von
ruhenden Pflichten, einzelnen Reden oder der Meinungsfreiheit. Es geht
vielmehr darum, ob sich Vorgesetzte und Allgemeinheit bei der Person
individuell auf die Einhaltung der Treuepflicht verlassen können oder
nicht.
Wie sieht Ihre Bewertung mit Blick auf Maier aus?
Im Fall von Jens Maier fällt sie eindeutig negativ aus. Maier war im formal
aufgelösten Flügel organisiert, ist weiterhin zentrale Figur des
Flügelnetzwerkes innerhalb der AfD. Dessen Politikkonzept zielt laut
sächsischem Verfassungsschutz auf die Abschaffung der freiheitlich
demokratischen Grundordnung und auf die Verächtlichmachung und
Rechtlosstellung von Migrantinnen und Migranten, also auf rassistisch
motivierte Verstöße gegen die Menschenwürdegarantie. Ja, dann kommt es
nicht mal darauf an, ob Maier konkrete Äußerungen in dieser Richtung
getätigt hat. Selbst wenn er sich innerhalb der AfD für verfassungskonforme
Politik eingesetzt hätte – was er aber nicht getan hat – spielte das keine
Rolle, denn er muss sich wegen seiner aktiven Mitgliedschaft die
verfassungsfeindlichen Positionen seiner Partei und seines Netzwerkes
zurechnen lassen.
Zumal es keine Distanzierung gibt.
Genau. Auch wenn Maier sich plötzlich distanzieren würde, wäre das
unglaubhaft angesichts dessen, was vorliegt. Bei Maier geht es nicht um
eine Routinerückführung eines verdienten Abgeordneten nach seiner Zeit im
Parlament, sondern um einen Verfassungsfeind, dessen Aufgabe als Richter es
dann wäre, die Verfassung zu schützen. Absurd. Die Justizministerin Meier,
aber auch Ministerpräsident Kretschmer sind hier dringend gefordert, diesem
Spuk ein Ende zu setzen. Wenn es nicht gelingt, Maiers Rückkehr in die
sächsische Justiz zu verhindern, dann ist der Rechtsstaat in Sachsen am
Ende. Das muss dann auch personelle Konsequenzen in der Sächsischen
Staatsregierung haben, denn da hat diese Staatsregierung vollkommen
versagt.
Die Neue Richtervereinigung meint, man könnte durch eine [5][Richteranklage
Klarheit über Maiers Eignung gewinnen]. Was halten Sie davon?
Die Richteranklage ist ein Verfahren, das neben die disziplinarrechtlichen
Möglichkeiten tritt. Das eine schließt das andere nicht aus. Darum ist es
richtig: Alles muss versucht werden, um die Rückkehr von Jens Maier in die
Justiz zu verhindern. Allerdings sind die Hürden bei der Richteranklage
extrem hoch. Daher hat es diese Anklage unter dem Grundgesetz noch nie
gegeben. So müsste unter anderem der Sächsische Landtag bei Erhebung der
Anklage mit Zweidrittelmehrheit entscheiden. Dort stellt die AfD 36 von 119
Abgeordneten, das würde eine sehr knappe Sache, die man aber durchaus
zusätzlich zu einem Disziplinarverfahren in Angriff nehmen sollte.
Das sächsische Justizministerium hat wohl Angst, einen möglichen Prozess zu
verlieren.
Klar gibt es juristischen Streit, zumal man nicht sicher sein kann, wie das
Gericht besetzt ist, das über Dienstenthebung und Entfernung aus dem Amt zu
entscheiden hätte. Es muss aber jetzt jemand die Verantwortung übernehmen.
Der Fall darf nicht wie eine heiße Kartoffel nach unten auf die
Dienststelle durchgereicht werden. Das Ministerium sucht derzeit nicht nach
einer Lösung, sondern nach Nichtlösungen, indem es immer neue Einwände
erfindet, um nicht tätig zu werden. Selbst wenn die Frage der Zuständigkeit
nicht ganz geklärt ist, spricht für die Ministeriumszuständigkeit ein
Urteil des Bundesgerichtshofs, nach dem das Ministerium in Ausnahmefällen
das Disziplinarverfahren selbst einleiten kann.
Was würde passieren, wenn das scheitert?
Für den – unwahrscheinlichen – Fall, dass ein Verfahren beim Dienstgericht
tatsächlich an der Tatsache scheitern würde, dass das Ministerium nicht
zuständig ist, kann man jederzeit neu ansetzen und das Verfahren von der
jeweiligen Dienststelle durchführen lassen. Man hätte dann auch schon
einmal alle inhaltlichen Argumente beisammen, um die Nichterfüllung der
Treuepflicht zu belegen. Das ist, was mich sprachlos macht: Das müsste
eigentlich längst alles vorbereitet sein. Es kommt doch nicht überraschend,
dass Jens Maier jetzt auf eine Versorgungsstelle zurückkehren möchte,
nachdem er es nicht in den Bundestag geschafft hat.
Das Ministerium argumentiert, dass es für disziplinarrechtliche Dinge nur
subsidiär zuständig ist – also eine untergeordnete Rolle spielt.
Ja, das stimmt in der Regel auch. Aber die entsprechende BGH-Entscheidung,
die das Ministerium hier zur Begründung heranzieht, sagt das Gegenteil von
dem, was das Ministerium behauptet. Denn der BGH sagt: In Ausnahmefällen
ist das Ministerium zuständig. Und das hier ist eine Ausnahme! Der Fall
Maier ist nicht typisch. Es ist ja nicht so, dass Maier ein normaler
Richter wäre, der sich im Dienst einer geringfügigen Verfehlung schuldig
gemacht hätte und nun der Dienstvorgesetzte ein Disziplinarverfahren
einleiten müsste. Der Fall ist doch ganz anders: Maier war fünf Jahre lang
keiner Richterstelle und keinem Gericht zugeordnet und kommt nun aus der
aktiven Politik zurück. Natürlich ist ein solcher Fall nicht
durchjudiziert. Komplett sichere Verfahren gibt es nicht. Aber jetzt ist
die Courage gefragt, ein Zeichen gegen Rechts zu setzen – auch auf die
Gefahr hin, dass man verliert. Es kann nicht der Weg sein, das einfach zu
ignorieren und die Verantwortung nach unten weiterzureichen.
Wie würde es mit Maier weitergehen, wenn er tatsächlich im März wieder
anfängt? Zuletzt hatte er sich als Richter um Verkehrssachen gekümmert.
Selbst wenn man Jens Maier wieder die Zuständigkeit für Verkehrssachen
gibt: Wie soll man sicherstellen, dass er hier unbefangen und
unvoreingenommen entscheidet? Es gibt keinen Rechtsbereich, in dem ein
völkisch-nationaler Hintergrund nicht auch entsprechende Entscheidungen
nach sich zieht. Auch im Verkehrsrecht stünden ihm Unfallbeteiligte
gegenüber, die in seiner Weltsicht keinen Platz haben. Sie haben Namen, die
anders klingen als seiner; sind People of Color; verhalten sich unsächsisch
und fahren ausländische Autos. Es gibt weder hier noch im
Versicherungsrecht, Handelsrecht oder Insolvenzrecht einen Fall, in dem
völkisch-nationale Einstellungen keine Rolle spielen. Immer wird der
Richter Maier es mit Menschen zu tun haben und immer wird seine
rassistische Weltanschauung problematisch sein. Wie sollen Rechtssuchende
Vertrauen in eine Justiz haben können, die ihnen in der Gestalt eines Jens
Maier entgegentritt?
Kommen wir noch einmal auf den anderen Fall zurück: Der III. Weg bezieht
sich offen auf den Nationalsozialismus. Wie kann es sein, dass ein Kader
dieser rechtsextremen Splitterpartei Rechtsreferendar werden darf –
abgesegnet vom sächsischen Landesverfassungsgerichtshof? Und das, obwohl
eine ähnlich gelagerte Beschwerde des Mannes vor dem
Bundesverfassungsgericht scheiterte?
Das Bundesverfassungsgericht war hier sensibler für die Gefahr von Rechts,
als es das Landesverfassungsgericht in Sachsen ist. Das
Bundesverfassungsgericht hat deshalb die Beschwerde als nicht hinreichend
fundiert abgewiesen. Man hätte sich gewünscht, dass das
Landesverfassungsgericht es ebenso gehalten hätte. Es hat aber die
Gelegenheit zu schweigen verpasst und eine Entscheidung gefällt, aus der
aus meiner Sicht ein falsches Freiheitsverständnis spricht. Der Preis für
diese Art von Liberalität im Umgang mit rechtsextremen Verfassungsfeinden
ist aber hoch, denn durch sie ist der Rechtsstaat ist in akute Gefahr
geraten.
Sachsen hat gerade versucht, mit der Verschärfung der Ausbildungsverordnung
eine Art Radikalenerlass gegen Rechtsextreme zu schaffen – als Reaktion
darauf, dass ein wegen Landfriedensbruchs nach Neonazi-Randalen
verurteilter Mann Volljurist werden durfte.
Mit der Folge, dass sich der rechtsextreme III.-Weg-Kader doch einklagt.
Die Verschärfung hätte man sich auch sparen können. Radikalenerlasse sind
nicht die Lösung. Wir müssen aber die bestehenden Instrumentarien
entschiedener anwenden. Es ist gerichtlich geklärt, dass die aktive
Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen, völkisch-nationalen,
rassistischen Partei unvereinbar ist mit den beamtenrechtlichen
Dienstpflichten. Jetzt muss die sächsische Staatsregierung ihrer Aufgabe
nachkommen, das geltende Recht durchsetzen und die Entfernung von Jens
Maier aus dem Beamtenverhältnis einleiten.
Inwiefern würde sich die Lage für Beamt*innen und Staatsbedienstete in
der AfD verändern, wenn sich die Einstufung als rechtsextremer
Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz im März bestätigen sollte?
Das würde bei Maier keinen Unterschied ums Ganze machen, weil wir über
Flügelzugehörigkeit und deren personelle Kontinuitäten schon jetzt
Verfassungsschutzerkenntnisse haben, die seine Entfernung aus dem
Beamtenverhältnis zwingend zur Folge haben. Das Urteil wird daher
Konsequenzen vor allem für diejenigen haben, die nicht zum Flügel gehören.
Aber wenn Sachsen den Kampf gegen Rechtsextremismus weiter so führt wie im
Fall Maier bisher, werden die AfD-Mitglieder dort freilich nicht viel zu
befürchten haben.
19 Jan 2022
## LINKS
[1] https://verfassungsblog.de/nazis-im-staatsdienst/
[2] https://research.wolterskluwer-online.de/document/45a395b1-2881-4843-bc6a-b…
[3] https://www.bundestag.de/resource/blob/589390/b79a3a1c011084042b2dbb223d401…
[4] https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1033784
[5] https://www.neuerichter.de/details/artikel/article/warum-keine-richterankla…
## AUTOREN
Gareth Joswig
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