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# taz.de -- Rechtsextremer AfD-Richter Jens Maier: „Kleiner Höcke“ ist noc…
> Das sächsische Justizministerium sieht sich verpflichtet, den
> AfD-Politiker Maier wieder als Richter einzustellen. Ein Staatsrechtler
> widerspricht.
Bild: Jens Maiers Mundschutz ist ähnlich löchrig wie sein Verständnis von Me…
Berlin taz | Jens Maiers klar rechtsextreme Gesinnung lässt sich schnell
zusammenfassen: Der ehemalige Bundestagsabgeordnete der AfD Sachsen sprach
mit Blick auf Migration von der „Herstellung von Mischvölkern“, in Bezug
auf NS-Aufarbeitung von „Schuldkult“ und nannte die NPD die einzige Partei,
„die immer geschlossen zu Deutschland gestanden“ habe. Maier gehört zur
völkischen Strömung der Partei, bezeichnete sich selbst als „kleiner Höcke…
und äußerte Verständnis für den Rechtsterroristen Anders Breivik. Auch der
sächsische Verfassungsschutz stuft ihn als Rechtsextremisten ein.
Das sächsische Justizministerium unter der Leitung der Grünen-Politikerin
Katja Meier scheint das eher wenig zu stören. Trotz alledem erkennt es an,
dass Maier nach seiner verpassten Wiederwahl für den Bundestag [1][wieder
Richter werden kann]. Den Antrag auf Wiedereinstellung habe Maier im
Dezember fristgerecht gestellt.
Da könne man nichts machen, so das Ministerium sinngemäß auf taz-Anfrage
mit [2][Verweis auf das Abgeordnetengesetz]: „Danach ist ein Richter
[…]spätestens drei Monate nach Antragstellung wieder in das frühere
Dienstverhältnis zurückzuführen.“ Amt und Gehalt müssten mindestens
„gleichwertig“ sein. Spätestens Ende März könnte Maier also wieder Richt…
sein. Zwar gab es bereits einen disziplinarischen Verweis, aber der ist
offenbar bereits verjährt.
Die defensive Haltung des Ministeriums zog vergangene Woche große Empörung
nach sich. Aber Schadensbegrenzung schien das Einzige zu sein, wozu sich
die grün geführte Behörde imstande sah: Maier habe keinen Anspruch auf
dieselbe Dienststelle. Das Justizministerium entscheide, wo Maier
eingesetzt werde. Ebenso betont das Ministerium mittlerweile, dass Maier
nach seiner Rückkehr ein weiteres Disziplinarverfahren drohen könnte –
insofern der dann zuständige Vorgesetzte dies für erforderlich hält.
## „Rechtsextremer Marsch durch die Institutionen“
Justizministerin Meier, die sich sonst gern den Kampf gegen rechts auf die
Fahnen schreibt, möchte sich nicht zur Sache äußern. „Da es sich um eine
nicht abgeschlossene Einzelpersonalmaßnahme handelt, können hierzu keine
Kommentare durch Frau Staatsministerin abgegeben werden“, teilt Sprecherin
Anna Gürtler mit. Auch Fragen zu Disziplinarverfahren gegen Maier seien
„mangels verwertbarer Informationen hierzu“ nicht zu beantworten. Wie man
wenigstens künftig verhindern könne, dass Rechtsextremisten zurück in den
Justizdienst dürfen? Auch hierzu könne keine Antwort erteilt werden, so das
Ministerium auf taz-Anfrage. Fürs Abgeordnetengesetz sei der Bund
zuständig.
Der Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano kritisiert derweil die
„skandalöse Nonchalance“ des sächsischen Justizministeriums. In einem
[3][Beitrag im Verfassungsblog] schreibt er, dass Maier auf keinen Fall
wieder Richter werden dürfe: „Am sächsischen Beispiel zeigt sich wie in
einem Brennglas, wie wenig wehrhaft die deutsche Justiz gegen die
grassierende Gefahr des Rechtsextremismus aufgestellt ist und wie
ungehindert der rechtsextreme Marsch durch die Institutionen vonstatten
geht.“
Laut Fischer-Lescano hat das Ministerium angesichts der Radikalität von
Maiers Ausfällen durchaus die Möglichkeit, tätig zu werden. Nach seiner
Einschätzung könnte das Ministerium parallel zum Rückkehrverfahren ein
weiteres Disziplinarverfahren gegen Maier einleiten, Disziplinarklage
erheben und Maier vorläufig des Dienstes entheben.
Anlässe gebe es dafür genug: Schließlich habe sich Maier während seine
ruhenden Dienstzeit im Bundestag weiter radikalisiert. Auch Richter außer
Dienst seien der demokratischen Grundordnung verpflichtet, so
Fischer-Lescano. Erst im März 2021 sei im Fall des rechtsextremen
Staatsanwalts und [4][AfD-Abgeordneten Thomas Seitz] höchstrichterlich
geklärt worden, dass dessen Entlassung rechtmäßig war. Demnach können
rechtsextreme Ausfälle schwere Dienstvergehen darstellen. Seitz hatte
ähnlich wie Maier rassistisches Gedankengut in den sozialen Medien geteilt.
Auf erneute Nachfrage der taz, inwiefern das sächsische Justizministerium
vor diesem Hintergrund möglicherweise ein weiteres Disziplinarverfahren
anstreben will, äußerte sich die Behörde bislang nicht. Auch Maier selbst
wollte auf taz-Anfrage keine Stellung beziehen.
Maier ist dabei nicht die einzige Baustelle der sächsischen Justiz: Erst
kürzlich hatte der sächsische Verfassungsgerichtshof die
[5][Nicht-Zulassung eines III.-Weg-Kaders zum Rechtsreferendar kassiert] –
obwohl dessen Beschwerden vom Bundesverfassungsgericht 2021 noch abgewiesen
wurde. Dabei hatte das Justizministerium die Ausbildungsbedingungen sogar
noch verschärft, weil in Sachsen bereits im Mai 2020 ein nach
Neonazi-Krawallen wegen Landfriedensbruchs verurteilter Mann Volljurist
werden durfte.
11 Jan 2022
## LINKS
[1] /AfD-Politiker-geht-zurueck-in-die-Justiz/!5826772
[2] https://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__6.html
[3] https://verfassungsblog.de/warum-der-rechtsextremist-jens-maier-nicht-wiede…
[4] /Urteil-gegen-AfD-Politiker-Thomas-Seitz/!5783765
[5] https://verfassungsblog.de/nazis-im-staatsdienst/
## AUTOREN
Gareth Joswig
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