# taz.de -- Rechtsextremer AfD-Richter Jens Maier: „Kleiner Höcke“ ist noc… | |
> Das sächsische Justizministerium sieht sich verpflichtet, den | |
> AfD-Politiker Maier wieder als Richter einzustellen. Ein Staatsrechtler | |
> widerspricht. | |
Bild: Jens Maiers Mundschutz ist ähnlich löchrig wie sein Verständnis von Me… | |
BERLIN taz | Jens Maiers klar rechtsextreme Gesinnung lässt sich schnell | |
zusammenfassen: Der ehemalige Bundestagsabgeordnete der AfD Sachsen sprach | |
mit Blick auf Migration von der „Herstellung von Mischvölkern“, in Bezug | |
auf NS-Aufarbeitung von „Schuldkult“ und nannte die NPD die einzige Partei, | |
„die immer geschlossen zu Deutschland gestanden“ habe. Maier gehört zur | |
völkischen Strömung der Partei, bezeichnete sich selbst als „kleiner Höcke… | |
und äußerte Verständnis für den Rechtsterroristen Anders Breivik. Auch der | |
sächsische Verfassungsschutz stuft ihn als Rechtsextremisten ein. | |
Das sächsische Justizministerium unter der Leitung der Grünen-Politikerin | |
Katja Meier scheint das eher wenig zu stören. Trotz alledem erkennt es an, | |
dass Maier nach seiner verpassten Wiederwahl für den Bundestag [1][wieder | |
Richter werden kann]. Den Antrag auf Wiedereinstellung habe Maier im | |
Dezember fristgerecht gestellt. | |
Da könne man nichts machen, so das Ministerium sinngemäß auf taz-Anfrage | |
mit [2][Verweis auf das Abgeordnetengesetz]: „Danach ist ein Richter | |
[…]spätestens drei Monate nach Antragstellung wieder in das frühere | |
Dienstverhältnis zurückzuführen.“ Amt und Gehalt müssten mindestens | |
„gleichwertig“ sein. Spätestens Ende März könnte Maier also wieder Richt… | |
sein. Zwar gab es bereits einen disziplinarischen Verweis, aber der ist | |
offenbar bereits verjährt. | |
Die defensive Haltung des Ministeriums zog vergangene Woche große Empörung | |
nach sich. Aber Schadensbegrenzung schien das Einzige zu sein, wozu sich | |
die grün geführte Behörde imstande sah: Maier habe keinen Anspruch auf | |
dieselbe Dienststelle. Das Justizministerium entscheide, wo Maier | |
eingesetzt werde. Ebenso betont das Ministerium mittlerweile, dass Maier | |
nach seiner Rückkehr ein weiteres Disziplinarverfahren drohen könnte – | |
insofern der dann zuständige Vorgesetzte dies für erforderlich hält. | |
## „Rechtsextremer Marsch durch die Institutionen“ | |
Justizministerin Meier, die sich sonst gern den Kampf gegen rechts auf die | |
Fahnen schreibt, möchte sich nicht zur Sache äußern. „Da es sich um eine | |
nicht abgeschlossene Einzelpersonalmaßnahme handelt, können hierzu keine | |
Kommentare durch Frau Staatsministerin abgegeben werden“, teilt Sprecherin | |
Anna Gürtler mit. Auch Fragen zu Disziplinarverfahren gegen Maier seien | |
„mangels verwertbarer Informationen hierzu“ nicht zu beantworten. Wie man | |
wenigstens künftig verhindern könne, dass Rechtsextremisten zurück in den | |
Justizdienst dürfen? Auch hierzu könne keine Antwort erteilt werden, so das | |
Ministerium auf taz-Anfrage. Fürs Abgeordnetengesetz sei der Bund | |
zuständig. | |
Der Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano kritisiert derweil die | |
„skandalöse Nonchalance“ des sächsischen Justizministeriums. In einem | |
[3][Beitrag im Verfassungsblog] schreibt er, dass Maier auf keinen Fall | |
wieder Richter werden dürfe: „Am sächsischen Beispiel zeigt sich wie in | |
einem Brennglas, wie wenig wehrhaft die deutsche Justiz gegen die | |
grassierende Gefahr des Rechtsextremismus aufgestellt ist und wie | |
ungehindert der rechtsextreme Marsch durch die Institutionen vonstatten | |
geht.“ | |
Laut Fischer-Lescano hat das Ministerium angesichts der Radikalität von | |
Maiers Ausfällen durchaus die Möglichkeit, tätig zu werden. Nach seiner | |
Einschätzung könnte das Ministerium parallel zum Rückkehrverfahren ein | |
weiteres Disziplinarverfahren gegen Maier einleiten, Disziplinarklage | |
erheben und Maier vorläufig des Dienstes entheben. | |
Anlässe gebe es dafür genug: Schließlich habe sich Maier während seine | |
ruhenden Dienstzeit im Bundestag weiter radikalisiert. Auch Richter außer | |
Dienst seien der demokratischen Grundordnung verpflichtet, so | |
Fischer-Lescano. Erst im März 2021 sei im Fall des rechtsextremen | |
Staatsanwalts und [4][AfD-Abgeordneten Thomas Seitz] höchstrichterlich | |
geklärt worden, dass dessen Entlassung rechtmäßig war. Demnach können | |
rechtsextreme Ausfälle schwere Dienstvergehen darstellen. Seitz hatte | |
ähnlich wie Maier rassistisches Gedankengut in den sozialen Medien geteilt. | |
Auf erneute Nachfrage der taz, inwiefern das sächsische Justizministerium | |
vor diesem Hintergrund möglicherweise ein weiteres Disziplinarverfahren | |
anstreben will, äußerte sich die Behörde bislang nicht. Auch Maier selbst | |
wollte auf taz-Anfrage keine Stellung beziehen. | |
Maier ist dabei nicht die einzige Baustelle der sächsischen Justiz: Erst | |
kürzlich hatte der sächsische Verfassungsgerichtshof die | |
[5][Nicht-Zulassung eines III.-Weg-Kaders zum Rechtsreferendar kassiert] – | |
obwohl dessen Beschwerden vom Bundesverfassungsgericht 2021 noch abgewiesen | |
wurde. Dabei hatte das Justizministerium die Ausbildungsbedingungen sogar | |
noch verschärft, weil in Sachsen bereits im Mai 2020 ein nach | |
Neonazi-Krawallen wegen Landfriedensbruchs verurteilter Mann Volljurist | |
werden durfte. | |
11 Jan 2022 | |
## LINKS | |
[1] /AfD-Politiker-geht-zurueck-in-die-Justiz/!5826772 | |
[2] https://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__6.html | |
[3] https://verfassungsblog.de/warum-der-rechtsextremist-jens-maier-nicht-wiede… | |
[4] /Urteil-gegen-AfD-Politiker-Thomas-Seitz/!5783765 | |
[5] https://verfassungsblog.de/nazis-im-staatsdienst/ | |
## AUTOREN | |
Gareth Joswig | |
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