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# taz.de -- AfD-Richter Jens Maier: Wie es dem „kleinen Höcke“ gefällt
> Das sächsische Justizministerium verteidigt seine Untätigkeit. Die grüne
> Ministerin Katja Meier plädiert für Gesetzesänderungen im Bund.
Bild: Klar rechtsextreme Positionen: Der Abgeordnete Jens Maier im Januar 2018 …
Der rechtsextreme frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier setzt alles
daran, wieder in den sächsischen Justizdienst zurückzukehren – und das
sächsische Justizministerium sieht keinen Spielraum, selbst dagegen tätig
zu werden. Das geht aus einem dreiseitigen Gutachten der Behörde hervor,
das der taz vorliegt.
Das von der Grünen-Politikerin Katja Meier geführte Ministerium reagiert
damit auf Einschätzungen des Bremer Verfassungsrechtlers Andreas
Fischer-Lescano, der im Portal Verfassungsblog sowie später in
[1][Interviews unter anderem für die taz] und die ARD-„Tagesthemen“ die
Entlassung Maiers gefordert hatte.
Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag, zuvor war er Richter
am Landgericht Dresden. Er nannte sich selbst den „kleinen Höcke“. Vor
seiner Wahl in den Bundestag hatte er im Januar 2017 als Vorredner des
thüringischen AfD-Chefs unter anderem den „Schuldkult“ für „endgültig
beendet“ erklärt und über eine „Herstellung von Mischvölkern“ gesproch…
Immer wieder [2][vertrat er auch als Abgeordneter] rechtsextreme
Positionen.
## Zugehörig zur völkischen Strömung
Er gehört zur völkischen Strömung der AfD, entsprechend wurde er auch vom
sächsischen Verfassungsschutz eingestuft. Maier löschte nach der
Bundestagswahl seine Social-Media-Kanäle und vermeidet politische
Aktivitäten. Über einen etwaigen Austritt aus der AfD aber ist nichts
bekannt.
In dem Gutachten erneuert das sächsische Justizministerium die
Rechtsauffassungen, die in der Behördenspitze bereits unmittelbar nach der
Bundestagswahl vertreten wurden. Demnach gibt es laut Abgeordnetengesetz
einen Rechtsanspruch auf Rückführung in das frühere Richterverhältnis –
wenn nicht auf denselben Posten, so doch auf einen gleichwertigen.
„Eine Ermessensentscheidung ist nicht vorgesehen“, stellt die Behörde fest.
Und: Das Justizministerium sei „grundsätzlich nicht befugt, ein
Disziplinarverfahren gegen eine Richterin oder einen Richter einzuleiten“.
Der Name Maier wird in dem Gutachten nicht genannt, doch es zielt eindeutig
auf diesen Fall.
## „Schützende Hände
Fischer-Lescano vermutet, wie er im Januar der taz sagte, dass in dem
„lange CDU-geführten Ministerium offenbar schützende Hände über Jens Maier
liegen“. Der Marsch der völkisch-nationalen Kräfte durch die juristischen
Institutionen sei in Sachsen „weit fortgeschritten“. Die Rückkehr Maiers in
den Justizdienst des Freistaats wäre „endgültig der Dammbruch“.
Das Justizministerium aber bleibt stur und widerspricht dem Bremer
Verfassungsrechtler. Ministerin Meier sagte bereits vor einigen Tagen im
Podcast der Sächsischen Zeitung: „Wir sind nicht der Dienstherr, sondern
das ist dann das zugewiesene Gericht.“
Im Gutachten des Justizministeriums heißt es, ein Disziplinarverfahren
komme „nur nach Abschluss des Verfahrens auf Zurückführung in den Dienst in
Betracht – wenn die früheren juristischen Dienstpflichten wieder aufleben“.
Grundsätzlich sei die oder der unmittelbare Dienstvorgesetzte zuständig.
Das Justizministerium könne nur in Fällen eingreifen, „in denen der
unmittelbare Dienstvorgesetzte nicht tätig wird, verhindert ist oder Gefahr
im Verzug besteht“.
## Behörde zweifelt
Die Behörde zweifelt sogar daran, dass Maier neonazistische Sprüche während
seiner Abgeordnetenzeit zur Last gelegt werden können. Sie zitiert in dem
Gutachten aus einem juristischen Kommentar, wonach laut Abgeordnetengesetz
während der Mandatszeit „sogar die Pflicht zum Eintreten für die
freiheitlich-demokratische Grundordnung ruht“.
Parallel hatte die Neue Richtervereinigung im Fall Maier eine
Richteranklage ins Gespräch gebracht, für die eine Zweidrittelmehrheit im
Landtag notwendig wäre. Auf diesen Vorschlag geht das Justizministerium in
seinem Gutachten nicht ein.
Der Verein Werte-Initiative, der sich als eine zivilgesellschaftliche
Stimme jüdischer Bürgerinnen und Bürger versteht, äußert Unverständnis. E…
Sprecher sagte der taz: „Bei Herrn Maier ist die rote Linie mehr als
überschritten. Es müssen alle juristischen und politischen Möglichkeiten
ausgeschöpft werden, eine Tätigkeit von Herrn Maier als Richter zu
verhindern. Ein Rechtsextremist als Richter ist für uns mit einer
freiheitlichen Demokratie nicht vereinbar.“
## Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst
Praktisch läuft nun alles auf ein Pingpongspiel zwischen Behörden und
Institutionen hinaus. In einem Gastbeitrag für die FAZ hatte sich Katja
Meier vor einigen Tagen hinter die Forderung von Bundesinnenministerin
Nancy Faeser (SPD) gestellt, laut der Verfassungsfeinde schneller aus dem
öffentlichen Dienst entfernt und ferngehalten werden sollen.
Meier stellte zur Diskussion, dass die im Abgeordnetengesetz vorgesehene
Rückkehr in bestimmten Fällen ausgesetzt oder unter Voraussetzungen
gestellt werden könne. Darüber müsse der Bundestag debattieren, verlangte
die sächsische Justizministerin. Eine Umsetzung des Vorschlags dürfte sich
ebenso lang hinziehen wie ein etwaiges Disziplinarverfahren gegen Richter
Maier in Sachsen – eher Jahre als Monate.
6 Feb 2022
## LINKS
[1] /Staatsrechtler-ueber-AfD-Richter-Maier/!5828242
[2] /AfD-Politiker-geht-zurueck-in-die-Justiz/!5826772
## AUTOREN
Matthias Meisner
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