# taz.de -- AfD-Richter Jens Maier: Wie es dem „kleinen Höcke“ gefällt | |
> Das sächsische Justizministerium verteidigt seine Untätigkeit. Die grüne | |
> Ministerin Katja Meier plädiert für Gesetzesänderungen im Bund. | |
Bild: Klar rechtsextreme Positionen: Der Abgeordnete Jens Maier im Januar 2018 … | |
Der rechtsextreme frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier setzt alles | |
daran, wieder in den sächsischen Justizdienst zurückzukehren – und das | |
sächsische Justizministerium sieht keinen Spielraum, selbst dagegen tätig | |
zu werden. Das geht aus einem dreiseitigen Gutachten der Behörde hervor, | |
das der taz vorliegt. | |
Das von der Grünen-Politikerin Katja Meier geführte Ministerium reagiert | |
damit auf Einschätzungen des Bremer Verfassungsrechtlers Andreas | |
Fischer-Lescano, der im Portal Verfassungsblog sowie später in | |
[1][Interviews unter anderem für die taz] und die ARD-„Tagesthemen“ die | |
Entlassung Maiers gefordert hatte. | |
Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag, zuvor war er Richter | |
am Landgericht Dresden. Er nannte sich selbst den „kleinen Höcke“. Vor | |
seiner Wahl in den Bundestag hatte er im Januar 2017 als Vorredner des | |
thüringischen AfD-Chefs unter anderem den „Schuldkult“ für „endgültig | |
beendet“ erklärt und über eine „Herstellung von Mischvölkern“ gesproch… | |
Immer wieder [2][vertrat er auch als Abgeordneter] rechtsextreme | |
Positionen. | |
## Zugehörig zur völkischen Strömung | |
Er gehört zur völkischen Strömung der AfD, entsprechend wurde er auch vom | |
sächsischen Verfassungsschutz eingestuft. Maier löschte nach der | |
Bundestagswahl seine Social-Media-Kanäle und vermeidet politische | |
Aktivitäten. Über einen etwaigen Austritt aus der AfD aber ist nichts | |
bekannt. | |
In dem Gutachten erneuert das sächsische Justizministerium die | |
Rechtsauffassungen, die in der Behördenspitze bereits unmittelbar nach der | |
Bundestagswahl vertreten wurden. Demnach gibt es laut Abgeordnetengesetz | |
einen Rechtsanspruch auf Rückführung in das frühere Richterverhältnis – | |
wenn nicht auf denselben Posten, so doch auf einen gleichwertigen. | |
„Eine Ermessensentscheidung ist nicht vorgesehen“, stellt die Behörde fest. | |
Und: Das Justizministerium sei „grundsätzlich nicht befugt, ein | |
Disziplinarverfahren gegen eine Richterin oder einen Richter einzuleiten“. | |
Der Name Maier wird in dem Gutachten nicht genannt, doch es zielt eindeutig | |
auf diesen Fall. | |
## „Schützende Hände | |
Fischer-Lescano vermutet, wie er im Januar der taz sagte, dass in dem | |
„lange CDU-geführten Ministerium offenbar schützende Hände über Jens Maier | |
liegen“. Der Marsch der völkisch-nationalen Kräfte durch die juristischen | |
Institutionen sei in Sachsen „weit fortgeschritten“. Die Rückkehr Maiers in | |
den Justizdienst des Freistaats wäre „endgültig der Dammbruch“. | |
Das Justizministerium aber bleibt stur und widerspricht dem Bremer | |
Verfassungsrechtler. Ministerin Meier sagte bereits vor einigen Tagen im | |
Podcast der Sächsischen Zeitung: „Wir sind nicht der Dienstherr, sondern | |
das ist dann das zugewiesene Gericht.“ | |
Im Gutachten des Justizministeriums heißt es, ein Disziplinarverfahren | |
komme „nur nach Abschluss des Verfahrens auf Zurückführung in den Dienst in | |
Betracht – wenn die früheren juristischen Dienstpflichten wieder aufleben“. | |
Grundsätzlich sei die oder der unmittelbare Dienstvorgesetzte zuständig. | |
Das Justizministerium könne nur in Fällen eingreifen, „in denen der | |
unmittelbare Dienstvorgesetzte nicht tätig wird, verhindert ist oder Gefahr | |
im Verzug besteht“. | |
## Behörde zweifelt | |
Die Behörde zweifelt sogar daran, dass Maier neonazistische Sprüche während | |
seiner Abgeordnetenzeit zur Last gelegt werden können. Sie zitiert in dem | |
Gutachten aus einem juristischen Kommentar, wonach laut Abgeordnetengesetz | |
während der Mandatszeit „sogar die Pflicht zum Eintreten für die | |
freiheitlich-demokratische Grundordnung ruht“. | |
Parallel hatte die Neue Richtervereinigung im Fall Maier eine | |
Richteranklage ins Gespräch gebracht, für die eine Zweidrittelmehrheit im | |
Landtag notwendig wäre. Auf diesen Vorschlag geht das Justizministerium in | |
seinem Gutachten nicht ein. | |
Der Verein Werte-Initiative, der sich als eine zivilgesellschaftliche | |
Stimme jüdischer Bürgerinnen und Bürger versteht, äußert Unverständnis. E… | |
Sprecher sagte der taz: „Bei Herrn Maier ist die rote Linie mehr als | |
überschritten. Es müssen alle juristischen und politischen Möglichkeiten | |
ausgeschöpft werden, eine Tätigkeit von Herrn Maier als Richter zu | |
verhindern. Ein Rechtsextremist als Richter ist für uns mit einer | |
freiheitlichen Demokratie nicht vereinbar.“ | |
## Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst | |
Praktisch läuft nun alles auf ein Pingpongspiel zwischen Behörden und | |
Institutionen hinaus. In einem Gastbeitrag für die FAZ hatte sich Katja | |
Meier vor einigen Tagen hinter die Forderung von Bundesinnenministerin | |
Nancy Faeser (SPD) gestellt, laut der Verfassungsfeinde schneller aus dem | |
öffentlichen Dienst entfernt und ferngehalten werden sollen. | |
Meier stellte zur Diskussion, dass die im Abgeordnetengesetz vorgesehene | |
Rückkehr in bestimmten Fällen ausgesetzt oder unter Voraussetzungen | |
gestellt werden könne. Darüber müsse der Bundestag debattieren, verlangte | |
die sächsische Justizministerin. Eine Umsetzung des Vorschlags dürfte sich | |
ebenso lang hinziehen wie ein etwaiges Disziplinarverfahren gegen Richter | |
Maier in Sachsen – eher Jahre als Monate. | |
6 Feb 2022 | |
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## AUTOREN | |
Matthias Meisner | |
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