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# taz.de -- Rechtsextremer Ex-AfD-Abgeordneter Jens Maier: Rückkehr und Raussc…
> AfD-Politiker Jens Maier darf wieder ein Richteramt einnehmen. Es wird
> aber gleichzeitig der Antrag gestellt, ihn in den Ruhestand zu versetzen.
Bild: Vertritt rechtsextreme Ansichten: Jens Maier im Bundestag 2018
Dresden taz | Der frühere Richter und ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete
Jens Maier hat am Samstag zwei Briefe erhalten. Absender ist das sächsische
Justizministerium, bei dem er die ihm zustehende Rückführung in das
Richteramt beantragt hatte. Maier war bei der Bundestagswahl im vorigen
September mit seiner erneuten Kandidatur in Dresden gescheitert. Im ersten
Brief steht, dass ihm diese Rückkehr auch gewährt wird und das Ministerium
formal seiner Pflicht genügt. Allerdings wird Maier nicht an das
Landgericht Dresden zurückkehren, wo er mit Zivilsachen befasst war, und
wird auch nicht etwa in einer Behörde wie dem Justizministerium
untergebracht. Das Ministerium weist ihm ab dem 14. März eine Stelle am
Amtsgericht Dippoldiswalde zu, einer Kleinstadt mit etwa 14.000 Einwohnern,
20 Kilometer von Dresden entfernt.
Mit dem zweiten Brief aber kommt das Ministerium der breiten Front
demokratischer Kräfte entgegen, die eine Rückkehr des vom Verfassungsschutz
als [1][rechtsextrem eingestuften AfD-Politikers] in den Justizapparat
strikt ablehnen. Das Ministerium delegiert allerdings die Entscheidung über
eine tatsächliche Amtsausübung Maiers an die Justiz selbst. An das
Landgericht Leipzig, zugleich Sitz des sächsischen Dienstgerichtes, wird
der Antrag gestellt, den 60-jährigen Maier in den Ruhestand zu versetzen.
Das Justizministerium begründet dieses Ansinnen mit dem Paragrafen 31 des
Richtergesetzes, der einen solchen Schritt zur „Abwendung einer schweren
Beeinträchtigung der Rechtspflege“ erlaubt.
Parallel wird an das gleiche Dienstgericht der Eilantrag gestellt, Maier
sofort bei Dienstbeginn die Führung der Amtsgeschäfte vorläufig zu
untersagen. Ein solcher Antrag müsse ausführlich begründet und objektiv
belegbar sein, sagte Justizministerin Katja Meier (Grüne) am Freitagabend.
Die rechtlichen Hürden seien außergewöhnlich hoch, man habe sie lange
geprüft. Kriterien wie Verfassungstreue, Unparteilichkeit oder Integrität
eines Richters spielen dabei eine Rolle.
## Landgericht Dresden kann Disziplinarverfahren einleiten
Richter am sächsischen Dienstgericht werden also über die
Weiterbeschäftigung ihres Kollegen Maier entscheiden. Nicht nur auf das
AfD-Mitglied war der Druck in den vergangenen Tagen gewachsen, sondern auch
auf das sächsische Justizministerium. Nach dem Auschwitz-Komitee und
[2][dem Zentralrat der Juden] kritisierte am Freitag der Landesverband
Sachsen der Neuen Richtervereinigung dessen angeblich abwartende Haltung.
Die CDU als stärkste Fraktion im Landtag solle allerdings dem Ministerium
nicht die alleinige Verantwortung zuschieben, schreiben die Richter. Beide
schuldeten „den sächsischen Richterkolleg*innen ein beherztes
Einschreiten“.
Ein solches Einschreiten auf weiteren Ebenen sei parallel weiterhin
möglich, stellten Ministerin Katja Meier und Staatssekretär Mathias
Weilandt klar. So könne das Landgericht Dresden als Dienstherr Maiers ein
Disziplinarverfahren einleiten. Vor allem rückt nunmehr die in der
bundesdeutschen Rechtsgeschichte noch nie angewendete Richteranklage durch
ein Parlament verstärkt ins Blickfeld. Die Fraktion der Bündnisgrünen im
sächsischen Landtag hat dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das
Landesparlament müsste mit einer Zweidrittelmehrheit eine solche Anklage
beschließen und an das Bundesverfassungsgericht richten. Wegen der unklaren
Haltung der CDU ist eine solche qualifizierte Mehrheit noch nicht gewiss.
Gegen alle diese [3][Maßnahmen stehen Jens Maier] Rechtsmittel zu. Die
Justizministerin wiederholte am Freitagabend mehrfach, dass es sich um
juristisches Neuland handele. Bislang sind in der Bundesrepublik nur zwei
Verfahren dieser Art bekannt geworden, eines davon wegen Verstrickung eines
Richters ins Rotlichtmilieu. Wegen des Vordringens von AfD-Anhängern auch
in die Justiz könnte die Causa Maier aber auch zu einem Präzedenzfall
heranwachsen. Wann Entscheidungen fallen, lässt sich derzeit schwer
vorhersagen. Das Ruhestandsverfahren könnte sich länger als der absehbare
Renteneintritt Maiers hinziehen.
Eine vermeintliche Domestizierung Maiers in den vier Bundestagsjahren, wie
in der aktuellen Debatte gelegentlich kolportiert, widerlegt allein schon
sein letzter öffentlicher Auftritt im Bundestagswahlkampf. Am 13. September
hatte Pegida nicht nur ihn, sondern auch [4][Björn Höcke zur
Wahlkampfunterstützung] auf den Vorplatz des Dresdner Hauptbahnhofs
eingeladen. „Ich habe immer zu Pegida gestanden“, bekundete Maier in einer
fanatischen Rede damals. Er warnte davor, dass Deutsche in ihrem eigenen
Land zu Menschen zweiter Klasse würden, attackierte die „Schimäre
Zivilgesellschaft“ und beschimpfte die Gegendemonstranten als
„Kindersoldaten“.
Erleichtert reagieren große Teile der Öffentlichkeit auf die Nachricht,
dass Maier nicht wieder als Richter tätig werden darf. Von der Neuen
Richtervereinigung hieß es, man begrüße und unterstütze die Maßnahmen der
sächsischen Justizministerin Katja Meier (Grüne), „um zu verhindern, dass
der als Rechtsextremist eingestufte Maier wieder Recht spricht“. Darüber
hinaus seien die Einleitung eines Disziplinarverfahrens und eine
Richteranklage zu prüfen.
Auch beim Staatsrechtler Fischer-Lescano, der die Zögerlichkeit des
sächsischen Ministeriums zuvor scharf kritisiert hatte, klang Erleichterung
durch, wenngleich mit Einschränkungen: „Der eingeschlagene Weg ist nur eine
Notlösung.“ Maiers Rückkehr auf den Richterstuhl sei zwar abgewendet.
Fischer-Lescarno kritisierte aber, dass Maier als Richter a. D.
Ruhestandsbezüge behalte. „Das führt zu der nur schwer hinnehmbaren
Konsequenz, dass sich ein rechter Verfassungsfeind voll auf die
Weiterführung seiner verfassungsfeindlichen Aktivitäten konzentrieren kann
und dabei staatlich alimentiert wird.“ Die Versetzung in den Ruhestand
dürfe daher nur ein erster, vorläufiger Schritt sein, forderte der Bremer
Rechtsprofessor. Das Ministerium bleibe in der Verantwortung, das
Disziplinarverfahren durchzuführen.
12 Feb 2022
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## AUTOREN
Michael Bartsch
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