| # taz.de -- Rechtsextremer Ex-AfD-Abgeordneter Jens Maier: Rückkehr und Raussc… | |
| > AfD-Politiker Jens Maier darf wieder ein Richteramt einnehmen. Es wird | |
| > aber gleichzeitig der Antrag gestellt, ihn in den Ruhestand zu versetzen. | |
| Bild: Vertritt rechtsextreme Ansichten: Jens Maier im Bundestag 2018 | |
| Dresden taz | Der frühere Richter und ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete | |
| Jens Maier hat am Samstag zwei Briefe erhalten. Absender ist das sächsische | |
| Justizministerium, bei dem er die ihm zustehende Rückführung in das | |
| Richteramt beantragt hatte. Maier war bei der Bundestagswahl im vorigen | |
| September mit seiner erneuten Kandidatur in Dresden gescheitert. Im ersten | |
| Brief steht, dass ihm diese Rückkehr auch gewährt wird und das Ministerium | |
| formal seiner Pflicht genügt. Allerdings wird Maier nicht an das | |
| Landgericht Dresden zurückkehren, wo er mit Zivilsachen befasst war, und | |
| wird auch nicht etwa in einer Behörde wie dem Justizministerium | |
| untergebracht. Das Ministerium weist ihm ab dem 14. März eine Stelle am | |
| Amtsgericht Dippoldiswalde zu, einer Kleinstadt mit etwa 14.000 Einwohnern, | |
| 20 Kilometer von Dresden entfernt. | |
| Mit dem zweiten Brief aber kommt das Ministerium der breiten Front | |
| demokratischer Kräfte entgegen, die eine Rückkehr des vom Verfassungsschutz | |
| als [1][rechtsextrem eingestuften AfD-Politikers] in den Justizapparat | |
| strikt ablehnen. Das Ministerium delegiert allerdings die Entscheidung über | |
| eine tatsächliche Amtsausübung Maiers an die Justiz selbst. An das | |
| Landgericht Leipzig, zugleich Sitz des sächsischen Dienstgerichtes, wird | |
| der Antrag gestellt, den 60-jährigen Maier in den Ruhestand zu versetzen. | |
| Das Justizministerium begründet dieses Ansinnen mit dem Paragrafen 31 des | |
| Richtergesetzes, der einen solchen Schritt zur „Abwendung einer schweren | |
| Beeinträchtigung der Rechtspflege“ erlaubt. | |
| Parallel wird an das gleiche Dienstgericht der Eilantrag gestellt, Maier | |
| sofort bei Dienstbeginn die Führung der Amtsgeschäfte vorläufig zu | |
| untersagen. Ein solcher Antrag müsse ausführlich begründet und objektiv | |
| belegbar sein, sagte Justizministerin Katja Meier (Grüne) am Freitagabend. | |
| Die rechtlichen Hürden seien außergewöhnlich hoch, man habe sie lange | |
| geprüft. Kriterien wie Verfassungstreue, Unparteilichkeit oder Integrität | |
| eines Richters spielen dabei eine Rolle. | |
| ## Landgericht Dresden kann Disziplinarverfahren einleiten | |
| Richter am sächsischen Dienstgericht werden also über die | |
| Weiterbeschäftigung ihres Kollegen Maier entscheiden. Nicht nur auf das | |
| AfD-Mitglied war der Druck in den vergangenen Tagen gewachsen, sondern auch | |
| auf das sächsische Justizministerium. Nach dem Auschwitz-Komitee und | |
| [2][dem Zentralrat der Juden] kritisierte am Freitag der Landesverband | |
| Sachsen der Neuen Richtervereinigung dessen angeblich abwartende Haltung. | |
| Die CDU als stärkste Fraktion im Landtag solle allerdings dem Ministerium | |
| nicht die alleinige Verantwortung zuschieben, schreiben die Richter. Beide | |
| schuldeten „den sächsischen Richterkolleg*innen ein beherztes | |
| Einschreiten“. | |
| Ein solches Einschreiten auf weiteren Ebenen sei parallel weiterhin | |
| möglich, stellten Ministerin Katja Meier und Staatssekretär Mathias | |
| Weilandt klar. So könne das Landgericht Dresden als Dienstherr Maiers ein | |
| Disziplinarverfahren einleiten. Vor allem rückt nunmehr die in der | |
| bundesdeutschen Rechtsgeschichte noch nie angewendete Richteranklage durch | |
| ein Parlament verstärkt ins Blickfeld. Die Fraktion der Bündnisgrünen im | |
| sächsischen Landtag hat dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das | |
| Landesparlament müsste mit einer Zweidrittelmehrheit eine solche Anklage | |
| beschließen und an das Bundesverfassungsgericht richten. Wegen der unklaren | |
| Haltung der CDU ist eine solche qualifizierte Mehrheit noch nicht gewiss. | |
| Gegen alle diese [3][Maßnahmen stehen Jens Maier] Rechtsmittel zu. Die | |
| Justizministerin wiederholte am Freitagabend mehrfach, dass es sich um | |
| juristisches Neuland handele. Bislang sind in der Bundesrepublik nur zwei | |
| Verfahren dieser Art bekannt geworden, eines davon wegen Verstrickung eines | |
| Richters ins Rotlichtmilieu. Wegen des Vordringens von AfD-Anhängern auch | |
| in die Justiz könnte die Causa Maier aber auch zu einem Präzedenzfall | |
| heranwachsen. Wann Entscheidungen fallen, lässt sich derzeit schwer | |
| vorhersagen. Das Ruhestandsverfahren könnte sich länger als der absehbare | |
| Renteneintritt Maiers hinziehen. | |
| Eine vermeintliche Domestizierung Maiers in den vier Bundestagsjahren, wie | |
| in der aktuellen Debatte gelegentlich kolportiert, widerlegt allein schon | |
| sein letzter öffentlicher Auftritt im Bundestagswahlkampf. Am 13. September | |
| hatte Pegida nicht nur ihn, sondern auch [4][Björn Höcke zur | |
| Wahlkampfunterstützung] auf den Vorplatz des Dresdner Hauptbahnhofs | |
| eingeladen. „Ich habe immer zu Pegida gestanden“, bekundete Maier in einer | |
| fanatischen Rede damals. Er warnte davor, dass Deutsche in ihrem eigenen | |
| Land zu Menschen zweiter Klasse würden, attackierte die „Schimäre | |
| Zivilgesellschaft“ und beschimpfte die Gegendemonstranten als | |
| „Kindersoldaten“. | |
| Erleichtert reagieren große Teile der Öffentlichkeit auf die Nachricht, | |
| dass Maier nicht wieder als Richter tätig werden darf. Von der Neuen | |
| Richtervereinigung hieß es, man begrüße und unterstütze die Maßnahmen der | |
| sächsischen Justizministerin Katja Meier (Grüne), „um zu verhindern, dass | |
| der als Rechtsextremist eingestufte Maier wieder Recht spricht“. Darüber | |
| hinaus seien die Einleitung eines Disziplinarverfahrens und eine | |
| Richteranklage zu prüfen. | |
| Auch beim Staatsrechtler Fischer-Lescano, der die Zögerlichkeit des | |
| sächsischen Ministeriums zuvor scharf kritisiert hatte, klang Erleichterung | |
| durch, wenngleich mit Einschränkungen: „Der eingeschlagene Weg ist nur eine | |
| Notlösung.“ Maiers Rückkehr auf den Richterstuhl sei zwar abgewendet. | |
| Fischer-Lescarno kritisierte aber, dass Maier als Richter a. D. | |
| Ruhestandsbezüge behalte. „Das führt zu der nur schwer hinnehmbaren | |
| Konsequenz, dass sich ein rechter Verfassungsfeind voll auf die | |
| Weiterführung seiner verfassungsfeindlichen Aktivitäten konzentrieren kann | |
| und dabei staatlich alimentiert wird.“ Die Versetzung in den Ruhestand | |
| dürfe daher nur ein erster, vorläufiger Schritt sein, forderte der Bremer | |
| Rechtsprofessor. Das Ministerium bleibe in der Verantwortung, das | |
| Disziplinarverfahren durchzuführen. | |
| 12 Feb 2022 | |
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| ## AUTOREN | |
| Michael Bartsch | |
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