# taz.de -- Rechtsextremer Richter Jens Maier: Dienstgericht stoppt Amtsgeschä… | |
> Richter stufen ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten als untragbar ein. | |
> Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist | |
> eingestuft. | |
Bild: Als Richter untragbar: Der ehemalige AFD-Abgeordnete Jens Maier 2018 im B… | |
LEIPZIG afp | Ein Dienstgericht hat dem als rechtsextrem eingestuften | |
sächsischen Richter und ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier | |
vorerst die Führung seiner Amtsgeschäfte untersagt. Das teilte das | |
Landgericht in Leipzig am Freitag mit. Das dort angesiedelte Dienstgericht | |
für Richter traf die Entscheidung demnach in einem Eilverfahren, das vom | |
Bundesland Sachsen angestrengt worden war. | |
„Der öffentliche Eindruck des Richters lasse ihn gegenwärtig nicht mehr als | |
tragbar erscheinen, weil er voraussichtlich nicht die Gewähr biete, sein | |
Amt verfassungstreu, unparteiisch und uneigennützig und ohne Ansehen der | |
Person zu führen“, erklärte das Gericht zur Begründung des Beschlusses. Die | |
vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte sei „geboten“. | |
Der Beschluss des Dienstgerichts ist demnach unanfechtbar und gilt bis zu | |
einer rechtskräftigen Entscheidung in dem vom Bundesland Sachsen | |
angestrengten eigentlichen Hauptsacheverfahren. Dieses hat die Versetzung | |
Maiers in den Ruhestand zum Ziel. Laut Gericht sind die Interessen des | |
Richter gewahrt, da er weiterhin Gehalt bekommt. | |
## Führender Kopf des sogenannten Flügels | |
Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag. Nachdem er bei der | |
Bundestagswahl im vergangenen September den Wiedereinzug in ins Parlament | |
verpasst hatte, stellte er einen Antrag auf Rückkehr in sein früheres | |
[1][Dienstverhältnis am Amtsgericht in Dippoldiswalde]. | |
Vom sächsischen Verfassungsschutz wird Maier als rechtsextrem eingestuft. | |
Er galt als führender Kopf des rechtsextremistischen und zumindest | |
offiziell aufgelösten sogenannten Flügels der AfD. | |
Das Dienstgericht folgte nach eigenen Angaben der Einschätzung der | |
sächsischen Regierung zu negativen Folgen für die Rechtspflege aufgrund der | |
Wahrnehmung Maiers als „Rechtsextremist“ wegen seiner Aktivitäten beim | |
AfD-„Flügel“. Es verwies in diesem Zusammenhang auf „Erkenntnisse“ des | |
Verfassungsschutzberichts von 2020 sowie jüngste Äußerungen von Maier | |
selbst. Dessen Aussagen legten nahe, dass dieser sein Amt explizit als | |
„AfD“-Richter wahrnehmen wolle. | |
25 Mar 2022 | |
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