# taz.de -- Bundesgerichtshof bestätigt: Berufsverbot für AfD-Richter Maier | |
> Jens Maier war AfD-Abgeordneter und wollte wieder als Richter arbeiten. | |
> Stattdessen wurde er in den Ruhestand versetzt. Der BGH sagt jetzt: zu | |
> Recht. | |
Bild: Der Ex-AfD-Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier im Bundesgerichts… | |
KARLSRUHE taz | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Versetzung des | |
AfD-Richters Jens Maier in den Ruhestand bestätigt. Wenn der | |
Ex-AfD-Abgeordnete wieder als Richter arbeiten würde, wäre das Vertrauen in | |
die Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit der Justiz beeinträchtigt, | |
entschied das Dienstgericht des Bundes beim BGH am Donnerstag. Der | |
inzwischen 61-jährige Jurist Jens Maier arbeitete seit 1992 für die | |
sächsische Justiz. 2017 wurde er für die AfD in den Bundestag gewählt. Bei | |
der nächsten Wahl verpasste er knapp den Wiedereinzug und wollte wieder als | |
Richter arbeiten. | |
Die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) versuchte das zu | |
verhindern und [1][beantragte eine Versetzung von Maier in den Ruhestand.] | |
Sie müsse eine „schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege“ abwehren. Er | |
konnte Mitte März 2022 noch zehn Tage am Amtsgericht Dippoldiswalde | |
arbeiten, dann untersagte ihm das Richterdienstgericht Leipzig die | |
Dienstgeschäfte. Im Dezember 2022 versetzte das gleiche Gericht Maier – wie | |
von der Ministerin beantragt – in den Ruhestand. | |
Das Dienstgericht des Bundes lehnte nun nicht nur die Revision ab. Es | |
bestätigte auch ausdrücklich den von der sächsischen Justizministerin | |
gewählten Weg einer präventiven Pensionierung. Die zugrundeliegende Norm – | |
Paragraf 31 im Deutschen Richtergesetz – war bisher selten genutzt worden, | |
etwa bei Richtern mit Kontakten in die Organisierte Kriminalität. | |
Laut BGH muss ein Richter „jederzeit für die freiheitliche demokratische | |
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ eintreten, erklärte Rüdiger Pamp, | |
der Vorsitzende Richter des Dienstgerichts. Diese Formel wurde auch bei | |
Berufsverboten gegen Extremist:innen in den 1970er Jahren benutzt. Eine | |
präventive Versetzung in den Ruhestand hält der BGH bei Maier für | |
gerechtfertigt, [2][weil er sächsischer Obmann beim AfD-Flügel war], den | |
der Verfassungsschutz bis zu seiner formalen Auflösung als „gesichert | |
rechtsextremistische Strömung“ einstufte. | |
## Maier sieht sich nicht als Gefahr für sächsische Justiz | |
Gegen die Erwartung, Maier werde künftig sein Amt unabhängig und | |
vorurteilsfrei ausüben, spricht laut BGH auch ein Tweet, der 2019 von | |
Maiers Twitter-Account veröffentlicht wurde: „Wenn Angeklagte ‚AfD-Richter… | |
fürchten, haben wir alles richtig gemacht.“ Zwar behauptete er, der Tweet | |
stamme von einem Mitarbeiter, doch er distanzierte sich nicht. Maier sei | |
nicht Opfer einer „künstlich erzeugten Empörung“, geworden, so Pamp, | |
sondern habe sie mit seinen Äußerungen selbst erzeugt, etwa indem er die | |
NS-Aufarbeitung als „Schuldkult“ bezeichnete, mit dem endlich Schluss sein | |
müsse. | |
Anwalt Jochen Lober hatte vor allem argumentiert, dass Jens Maier zwischen | |
Herbst 2017 und Herbst 2021 gar kein Richter war, sondern Abgeordneter. Die | |
meisten beanstandeten Äußerungen seien unverwertbar, weil Maiers | |
Richterpflichten in dieser Zeit ruhten. Darauf komme es aber nicht an, so | |
der BGH. Entscheidend sei vielmehr der Eindruck, Maier werde künftig sein | |
Verhalten als Richter an seinen persönlichen Ansichten statt an | |
Rechtstreue, Objektivität und Allgemeinwohl ausrichten. | |
Maier nahm an der Verhandlung persönlich teil und ergriff auch das Wort. Er | |
beklagte sich, dass er „verteufelt“ werde. [3][Als Gefahr für das Ansehen | |
der sächsischen Justiz sehe er sich nicht.] „In Dippoldiswalde wählen 35 | |
Prozent der Leute AfD. Wenn ich dort rede, vertrete ich Volkes Meinung.“ | |
Seine Versetzung in den Ruhestand ist keine Strafe und keine | |
Disziplinarmaßnahme für Verfehlungen, sondern eine präventive Maßnahme. | |
Maier bekommt weiterhin sein Ruhestandsgehalt von einigen Tausend Euro pro | |
Monat. | |
Das aber soll nicht so bleiben. Justizministerin Katja Meier hat Ende Juli | |
zusätzlich noch ein Disziplinarverfahren gegen Maier eingeleitet, mit dem | |
Ziel, ihn ganz aus dem Richteramt zu entfernen. Wann das | |
Richterdienstgericht in Leipzig darüber entscheidet, ist noch offen. | |
5 Oct 2023 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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