| # taz.de -- Bundesgerichtshof bestätigt: Berufsverbot für AfD-Richter Maier | |
| > Jens Maier war AfD-Abgeordneter und wollte wieder als Richter arbeiten. | |
| > Stattdessen wurde er in den Ruhestand versetzt. Der BGH sagt jetzt: zu | |
| > Recht. | |
| Bild: Der Ex-AfD-Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier im Bundesgerichts… | |
| Karlsruhe taz | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Versetzung des | |
| AfD-Richters Jens Maier in den Ruhestand bestätigt. Wenn der | |
| Ex-AfD-Abgeordnete wieder als Richter arbeiten würde, wäre das Vertrauen in | |
| die Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit der Justiz beeinträchtigt, | |
| entschied das Dienstgericht des Bundes beim BGH am Donnerstag. Der | |
| inzwischen 61-jährige Jurist Jens Maier arbeitete seit 1992 für die | |
| sächsische Justiz. 2017 wurde er für die AfD in den Bundestag gewählt. Bei | |
| der nächsten Wahl verpasste er knapp den Wiedereinzug und wollte wieder als | |
| Richter arbeiten. | |
| Die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) versuchte das zu | |
| verhindern und [1][beantragte eine Versetzung von Maier in den Ruhestand.] | |
| Sie müsse eine „schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege“ abwehren. Er | |
| konnte Mitte März 2022 noch zehn Tage am Amtsgericht Dippoldiswalde | |
| arbeiten, dann untersagte ihm das Richterdienstgericht Leipzig die | |
| Dienstgeschäfte. Im Dezember 2022 versetzte das gleiche Gericht Maier – wie | |
| von der Ministerin beantragt – in den Ruhestand. | |
| Das Dienstgericht des Bundes lehnte nun nicht nur die Revision ab. Es | |
| bestätigte auch ausdrücklich den von der sächsischen Justizministerin | |
| gewählten Weg einer präventiven Pensionierung. Die zugrundeliegende Norm – | |
| Paragraf 31 im Deutschen Richtergesetz – war bisher selten genutzt worden, | |
| etwa bei Richtern mit Kontakten in die Organisierte Kriminalität. | |
| Laut BGH muss ein Richter „jederzeit für die freiheitliche demokratische | |
| Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ eintreten, erklärte Rüdiger Pamp, | |
| der Vorsitzende Richter des Dienstgerichts. Diese Formel wurde auch bei | |
| Berufsverboten gegen Extremist:innen in den 1970er Jahren benutzt. Eine | |
| präventive Versetzung in den Ruhestand hält der BGH bei Maier für | |
| gerechtfertigt, [2][weil er sächsischer Obmann beim AfD-Flügel war], den | |
| der Verfassungsschutz bis zu seiner formalen Auflösung als „gesichert | |
| rechtsextremistische Strömung“ einstufte. | |
| ## Maier sieht sich nicht als Gefahr für sächsische Justiz | |
| Gegen die Erwartung, Maier werde künftig sein Amt unabhängig und | |
| vorurteilsfrei ausüben, spricht laut BGH auch ein Tweet, der 2019 von | |
| Maiers Twitter-Account veröffentlicht wurde: „Wenn Angeklagte ‚AfD-Richter… | |
| fürchten, haben wir alles richtig gemacht.“ Zwar behauptete er, der Tweet | |
| stamme von einem Mitarbeiter, doch er distanzierte sich nicht. Maier sei | |
| nicht Opfer einer „künstlich erzeugten Empörung“, geworden, so Pamp, | |
| sondern habe sie mit seinen Äußerungen selbst erzeugt, etwa indem er die | |
| NS-Aufarbeitung als „Schuldkult“ bezeichnete, mit dem endlich Schluss sein | |
| müsse. | |
| Anwalt Jochen Lober hatte vor allem argumentiert, dass Jens Maier zwischen | |
| Herbst 2017 und Herbst 2021 gar kein Richter war, sondern Abgeordneter. Die | |
| meisten beanstandeten Äußerungen seien unverwertbar, weil Maiers | |
| Richterpflichten in dieser Zeit ruhten. Darauf komme es aber nicht an, so | |
| der BGH. Entscheidend sei vielmehr der Eindruck, Maier werde künftig sein | |
| Verhalten als Richter an seinen persönlichen Ansichten statt an | |
| Rechtstreue, Objektivität und Allgemeinwohl ausrichten. | |
| Maier nahm an der Verhandlung persönlich teil und ergriff auch das Wort. Er | |
| beklagte sich, dass er „verteufelt“ werde. [3][Als Gefahr für das Ansehen | |
| der sächsischen Justiz sehe er sich nicht.] „In Dippoldiswalde wählen 35 | |
| Prozent der Leute AfD. Wenn ich dort rede, vertrete ich Volkes Meinung.“ | |
| Seine Versetzung in den Ruhestand ist keine Strafe und keine | |
| Disziplinarmaßnahme für Verfehlungen, sondern eine präventive Maßnahme. | |
| Maier bekommt weiterhin sein Ruhestandsgehalt von einigen Tausend Euro pro | |
| Monat. | |
| Das aber soll nicht so bleiben. Justizministerin Katja Meier hat Ende Juli | |
| zusätzlich noch ein Disziplinarverfahren gegen Maier eingeleitet, mit dem | |
| Ziel, ihn ganz aus dem Richteramt zu entfernen. Wann das | |
| Richterdienstgericht in Leipzig darüber entscheidet, ist noch offen. | |
| 5 Oct 2023 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Ex-AfD-Abgeordneter-und-Richter/!5954406 | |
| [2] /AfD-Richter-Jens-Maier/!5895626 | |
| [3] /Rechtsextremer-Ex-AfD-Abgeordneter-Jens-Maier/!5834797 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Schwerpunkt AfD | |
| Jens Maier | |
| Sachsen | |
| Disziplinarverfahren | |
| Schwerpunkt AfD | |
| Jens Maier | |
| Schwerpunkt AfD | |
| Jens Maier | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Ampel verschärft Disziplinarrecht: Hetzer sollen schneller aus dem Amt | |
| Die Regierung will ein härteres Disziplinarrecht, um Verfassungsfeinde aus | |
| dem Staatsdienst zu entfernen. Experten äußern Bedenken. | |
| Ex-AfD-Abgeordneter und Richter: Disziplinarklage gegen Jens Maier | |
| Sachsens Justizministerium wirft dem Ex-AfD-Abgeordneten Maier vor, er habe | |
| 2017 mit rechten Äußerungen seine Dienstpflichten als Richter verletzt. | |
| AfD-Richter Jens Maier: „Kleiner Höcke“ arbeitslos | |
| Das Dienstgericht Leipzig hat entschieden: Der als rechtsextrem eingestufte | |
| frühere AfD-Richter Jens Maier muss in den vorzeitigen Ruhestand. | |
| Rechtsextremer Richter Jens Maier: Dienstgericht stoppt Amtsgeschäfte | |
| Richter stufen ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten als untragbar ein. | |
| Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft. | |
| Rechtsextremer Ex-AfD-Abgeordneter Jens Maier: Rückkehr und Rausschmiss zuglei… | |
| AfD-Politiker Jens Maier darf wieder ein Richteramt einnehmen. Es wird aber | |
| gleichzeitig der Antrag gestellt, ihn in den Ruhestand zu versetzen. |