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# taz.de -- AfD-Politiker geht zurück in die Justiz: Jens Maier darf wieder Ri…
> Der rechtsextreme Ex-Bundestagsabgeordnete Jens Maier darf wieder als
> Richter arbeiten. Von 2017 bis 2021 saß er im Bundestag.
Bild: Rechts und Richter: der „kleine Höcke“ Jens Maier
Berlin taz | Der „kleine Höcke“ darf zurück in den Richterstand: Der
ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier, der sich selbst diesen
Spitznamen gab und Obmann des formal aufgelösten rechtsextremen Flügels in
Sachsen war, darf wieder als Richter arbeiten. Das bestätigte das
sächsische Justizministerium am Donnerstag dem [1][Rechtsmagazin LTO].
Maier kehrt zwar nicht in seinen alten Job beim Landgericht zurück, aber an
ein anderes Gericht, „das das Justizministerium auswählen wird“, wie es
heißt.
Demnach hat Maier am 23. Dezember einen Antrag auf Wiedereinstellung
gestellt. Den Rückkehranspruch erkennt das Justizministerium an. Maier fiel
während seiner Zeit im Bundestag von 2017 bis 2021 als einer der extremsten
AfD-Abgeordneten auf und äußerte bei einer Compact-Veranstaltung etwa
[2][Verständnis für den Rechtsterroristen Anders Breivik], der 77 Menschen
ermordet hat. Der sächsische Verfassungsschutz stuft Maier als
Rechtsextremisten ein.
Tatsächlich hat er nach seiner Zeit im Bundestag einen [3][Anspruch auf die
Rückkehr ins Richteramt], weil seine Personalakte offenbar sauber ist. Zwar
gab es im Zuge politischer Äußerungen Maiers ein Disziplinarverfahren und
mindestens einen dienstlichen Verweis gegen den AfD-Mann wegen Verstößen
gegen das für Beamte geltende Mäßigungsgebot. Aber diese sind mittlerweile
verjährt, weil sie länger als zwei Jahre zurückliegen.
Besonders problematisch ist die Rückkehr Maiers, weil er auch vor dem
Einzug in den Bundestag 2017 seinen Beruf mit seiner politischen
Einstellung vermischte und als Richter in die Wissenschaftsfreiheit
eingriff: So tätigte Maier 2016 einen Beschluss zugunsten der NPD und
untersagte dem Forscher Steffen Kailitz vom Hannah-Arendt-Institut für
Totalitarismusforschung, über die rechtsextreme Partei zu schreiben, dass
diese „rassistische Staatsverbrechen“ plane, obwohl es selbstredend
genügend Belege dafür gibt und die Äußerung unter die Meinungsfreiheit
fällt. Der Beschluss wurde später nach einem Widerspruch aufgehoben und die
NPD-Klage im April 2017 endgültig abgewiesen.
## NPD-Beschluss mit Folgen
Folgenreich war der Beschluss dennoch: Der Forscher Kailitz war
gleichzeitig Sachverständiger im NPD-Verbotsverfahren am
Bundesverfassungsgericht und durfte sich dem Beschluss entsprechend nur
eingeschränkt äußern. Nicht weniger problematisch wurde es dadurch, dass
[4][Maier auf Facebook mit führenden NPD-Politikern befreundet gewesen sein
soll].
Im Januar 2017 schließlich wurde Maier nach einer demagogischen Vorrede zu
[5][Björn Höcke im Dresdner Brauhaus Watzke] von Ehrschutz- und
Medienverfahren abgezogen. Das Landgericht Dresden sah das öffentliche
Vertrauen in die richterliche Unabhängigkeit verletzt, nachdem Maier sich
in dem Brauhaus rassistisch und geschichtsrevisionistisch geäußert hatte:
Er hielt dort Tiraden über die „nationale Identität“ auslöschenden
„Mischvölker“ und einen „Schuldkult“ und nahm positiven Bezug zur NPD.
Ebenfalls wurde der AfD-Richter 2019 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil
von seinem Twitter-Account Noah Becker rassistisch beleidigt wurde. Maier
behauptete, dass ein Mitarbeiter den Tweet geschrieben hatte, musste an
Becker aber dennoch ein Schmerzensgeld von 7.500 Euro zahlen.
Maier ist der erste AfD-Abgeordnete und ehemalige Justizangestellte, der
nach einem Bundestagsmandat in den Justizdienst zurückkehrt. Der Fall
offenbart einen blinden Fleck in der Justiz: Wie geht man künftig mit
Rechtsextremen und AfD-nahen Staatsanwält*innen und Richter*innen in
den eigenen Reihen um? Eine entsprechende Nachfrage der taz, inwiefern die
sächsische Staatsministerin für Justiz, Katja Meier (Grüne), im Zuge des
Falles generellen Handlungs- oder Reformbedarf sieht, blieb bislang
unbeantwortet. Ebenso, in welchem Rechtsfeld Maier eingesetzt werden soll.
Maier hatte seinen Wahlkreis bei der Bundestagswahl 2021 verloren und damit
seinen Wiedereinzug ins Parlament verpasst. Danach hieß es zunächst, dass
Maier als rechtlicher Berater der sächsischen AfD-Landtagsfraktion
fungieren wollte. Demgegenüber bestätigte am Mittwoch eine Sprecherin des
sächsischen Justizministeriums [6][der Sächsischen Zeitung], dass Maier
mittlerweile einen Antrag auf Rückkehr in das frühere Dienstverhältnis
gestellt hat.
6 Jan 2022
## LINKS
[1] https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/jens-maier-afd-wird-wieder-in-saechs…
[2] https://www.tagesspiegel.de/politik/jens-maier-aus-sachsen-afd-politiker-ae…
[3] /Jurist-ueber-Rechte-im-Justizwesen/!5805513
[4] /AfD-Richter-in-Dresden/!5443301
[5] /Bjoern-Hoeckes-Dresden-Rede/!5372797
[6] https://www.saechsische.de/sachsen/ex-afd-abgeordneter-maier-will-wieder-ri…
## AUTOREN
Gareth Joswig
## TAGS
Jens Maier
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Justiz
Rechtsextremismus
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