| # taz.de -- AfD-Politiker geht zurück in die Justiz: Jens Maier darf wieder Ri… | |
| > Der rechtsextreme Ex-Bundestagsabgeordnete Jens Maier darf wieder als | |
| > Richter arbeiten. Von 2017 bis 2021 saß er im Bundestag. | |
| Bild: Rechts und Richter: der „kleine Höcke“ Jens Maier | |
| Berlin taz | Der „kleine Höcke“ darf zurück in den Richterstand: Der | |
| ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier, der sich selbst diesen | |
| Spitznamen gab und Obmann des formal aufgelösten rechtsextremen Flügels in | |
| Sachsen war, darf wieder als Richter arbeiten. Das bestätigte das | |
| sächsische Justizministerium am Donnerstag dem [1][Rechtsmagazin LTO]. | |
| Maier kehrt zwar nicht in seinen alten Job beim Landgericht zurück, aber an | |
| ein anderes Gericht, „das das Justizministerium auswählen wird“, wie es | |
| heißt. | |
| Demnach hat Maier am 23. Dezember einen Antrag auf Wiedereinstellung | |
| gestellt. Den Rückkehranspruch erkennt das Justizministerium an. Maier fiel | |
| während seiner Zeit im Bundestag von 2017 bis 2021 als einer der extremsten | |
| AfD-Abgeordneten auf und äußerte bei einer Compact-Veranstaltung etwa | |
| [2][Verständnis für den Rechtsterroristen Anders Breivik], der 77 Menschen | |
| ermordet hat. Der sächsische Verfassungsschutz stuft Maier als | |
| Rechtsextremisten ein. | |
| Tatsächlich hat er nach seiner Zeit im Bundestag einen [3][Anspruch auf die | |
| Rückkehr ins Richteramt], weil seine Personalakte offenbar sauber ist. Zwar | |
| gab es im Zuge politischer Äußerungen Maiers ein Disziplinarverfahren und | |
| mindestens einen dienstlichen Verweis gegen den AfD-Mann wegen Verstößen | |
| gegen das für Beamte geltende Mäßigungsgebot. Aber diese sind mittlerweile | |
| verjährt, weil sie länger als zwei Jahre zurückliegen. | |
| Besonders problematisch ist die Rückkehr Maiers, weil er auch vor dem | |
| Einzug in den Bundestag 2017 seinen Beruf mit seiner politischen | |
| Einstellung vermischte und als Richter in die Wissenschaftsfreiheit | |
| eingriff: So tätigte Maier 2016 einen Beschluss zugunsten der NPD und | |
| untersagte dem Forscher Steffen Kailitz vom Hannah-Arendt-Institut für | |
| Totalitarismusforschung, über die rechtsextreme Partei zu schreiben, dass | |
| diese „rassistische Staatsverbrechen“ plane, obwohl es selbstredend | |
| genügend Belege dafür gibt und die Äußerung unter die Meinungsfreiheit | |
| fällt. Der Beschluss wurde später nach einem Widerspruch aufgehoben und die | |
| NPD-Klage im April 2017 endgültig abgewiesen. | |
| ## NPD-Beschluss mit Folgen | |
| Folgenreich war der Beschluss dennoch: Der Forscher Kailitz war | |
| gleichzeitig Sachverständiger im NPD-Verbotsverfahren am | |
| Bundesverfassungsgericht und durfte sich dem Beschluss entsprechend nur | |
| eingeschränkt äußern. Nicht weniger problematisch wurde es dadurch, dass | |
| [4][Maier auf Facebook mit führenden NPD-Politikern befreundet gewesen sein | |
| soll]. | |
| Im Januar 2017 schließlich wurde Maier nach einer demagogischen Vorrede zu | |
| [5][Björn Höcke im Dresdner Brauhaus Watzke] von Ehrschutz- und | |
| Medienverfahren abgezogen. Das Landgericht Dresden sah das öffentliche | |
| Vertrauen in die richterliche Unabhängigkeit verletzt, nachdem Maier sich | |
| in dem Brauhaus rassistisch und geschichtsrevisionistisch geäußert hatte: | |
| Er hielt dort Tiraden über die „nationale Identität“ auslöschenden | |
| „Mischvölker“ und einen „Schuldkult“ und nahm positiven Bezug zur NPD. | |
| Ebenfalls wurde der AfD-Richter 2019 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil | |
| von seinem Twitter-Account Noah Becker rassistisch beleidigt wurde. Maier | |
| behauptete, dass ein Mitarbeiter den Tweet geschrieben hatte, musste an | |
| Becker aber dennoch ein Schmerzensgeld von 7.500 Euro zahlen. | |
| Maier ist der erste AfD-Abgeordnete und ehemalige Justizangestellte, der | |
| nach einem Bundestagsmandat in den Justizdienst zurückkehrt. Der Fall | |
| offenbart einen blinden Fleck in der Justiz: Wie geht man künftig mit | |
| Rechtsextremen und AfD-nahen Staatsanwält*innen und Richter*innen in | |
| den eigenen Reihen um? Eine entsprechende Nachfrage der taz, inwiefern die | |
| sächsische Staatsministerin für Justiz, Katja Meier (Grüne), im Zuge des | |
| Falles generellen Handlungs- oder Reformbedarf sieht, blieb bislang | |
| unbeantwortet. Ebenso, in welchem Rechtsfeld Maier eingesetzt werden soll. | |
| Maier hatte seinen Wahlkreis bei der Bundestagswahl 2021 verloren und damit | |
| seinen Wiedereinzug ins Parlament verpasst. Danach hieß es zunächst, dass | |
| Maier als rechtlicher Berater der sächsischen AfD-Landtagsfraktion | |
| fungieren wollte. Demgegenüber bestätigte am Mittwoch eine Sprecherin des | |
| sächsischen Justizministeriums [6][der Sächsischen Zeitung], dass Maier | |
| mittlerweile einen Antrag auf Rückkehr in das frühere Dienstverhältnis | |
| gestellt hat. | |
| 6 Jan 2022 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/jens-maier-afd-wird-wieder-in-saechs… | |
| [2] https://www.tagesspiegel.de/politik/jens-maier-aus-sachsen-afd-politiker-ae… | |
| [3] /Jurist-ueber-Rechte-im-Justizwesen/!5805513 | |
| [4] /AfD-Richter-in-Dresden/!5443301 | |
| [5] /Bjoern-Hoeckes-Dresden-Rede/!5372797 | |
| [6] https://www.saechsische.de/sachsen/ex-afd-abgeordneter-maier-will-wieder-ri… | |
| ## AUTOREN | |
| Gareth Joswig | |
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