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# taz.de -- Urteil gegen AfD-Politiker Thomas Seitz: Rechter Staatsanwalt gefeu…
> Auf seiner Facebook-Seite hetzte der AfDler Thomas Seitz immer wieder
> gegen Geflüchtete und Muslime. Jetzt verliert er seinen Beamtenstatus.
Bild: Der AfD-Abgeordnete Thomas Seitz Ende März im Bundestag
Karlsruhe taz | Der baden-württembergische Richterdienstgerichtshof in
Stuttgart hat den südbadischen Staatsanwalt Thomas Seitz „aus dem Dienst
entfernt“. Seitz, der aktuell AfD-Bundestagsabgeordneter ist, kann künftig
also nicht mehr als Staatsanwalt arbeiten und verliert seinen
[1][Beamtenstatus]. Der Gerichtshof bestätigte damit ein Urteil des
Richterdienstgerichts vom August 2018.
Das [2][Disziplinarverfahren] gegen Seitz war bereits 2017 vom damaligen
Landesjustizminister Guido Wolf (CDU) eingeleitet worden. Es stützte sich
auf Kommentare, die Seitz auf seiner Webseite und vor allem auf seiner
Facebook-Seite veröffentlicht hatte, als er noch Staatsanwalt war.
Mit diesen außerdienstlichen Postings habe Seitz gegen mehrere
beamtenrechtliche „Kernpflichten“ verstoßen, heißt es nun in dem
76-seitigen Urteil, das der taz vorliegt. Zwar könne sich auch ein Beamter
auf das Recht der freien Meinungsäußerung berufen, so die Richter. Ein
Beamter müsse dabei jedoch immer die Pflicht zur Mäßigung beachten, um das
Vertrauen in die Neutralität seiner Amtsführung nicht zu gefährden.
Zahlreiche Posts, etwa ein Koran in einer Toilette, seien geeignet, Zweifel
an Seitz' Unvoreingenommenheit gegenüber Muslimen zu begründen, so die
Richter. Indem er den Begriff „Migrassoren“ verwandte (eine Zusammensetzung
aus Migrant und Aggressor) habe er den Eindruck erweckt, er halte
Flüchtlinge generell für gewaltätig. Jeder einzelne der 15 aufgelisteten
Kommentare, aber erst recht die „Gesamtschau“, löse die Sorge aus, dass
Seitz' Einstellung gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund „von
starken Ressentiments geprägt ist“, so die Bilanz der Richter.
## „Geistige Brandstiftung“
Zweiter großer Vorwurf: Seitz bekenne sich nicht mit seinem ganzen
Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Zwar dürfe auch ein
Beamter Kritik an staatlichen Handlungen äußern, aber nicht den Staat und
seine Grundlagen in Frage stellen, so die Richter.
Sie warfen Seitz vor allem vor, dass er die deutsche Justiz als
„Gesinnungsjustiz“ bezeichnete. Dies sei geeignet, das Vertrauen in die
rechtsstaatliche Justiz zu schädigen, weil er als Staatsanwalt den Eindruck
erwecke, dass er über Insiderwissen verfüge. Indem Seitz die
Voraussetzungen für ein „Recht auf Widerstand“ bejahte, habe er „geistige
Brandstiftung“ betrieben. Zudem habe Seitz die Menschwürde verletzt, als er
einen rassistischen Begriff als Bezeichnung für Ex-US-Präsident Barack
Obama verteidigte.
Der Dienstgerichtshof sah kein milderes Mittel als die Entlassung von Seitz
aus dem Beamtenverhältnis – obwohl es das erste Disziplinarverfahren gegen
Seitz war und ihm keine Verfehlungen im Dienst vorgeworfen wurden. Aufgrund
der schweren und wiederholten Dienstvergehen habe das Land als Dienstherr
und auch „die Allgemeinheit“ jedoch das Vertrauen in ihn „vollständig und
endgültig“ verloren, so die Richter.
Zwar könne Seitz künftig nicht mehr als Staatsanwalt arbeiten, die
Entlassung sei aber verhältnismäßig, weil Seitz als Volljurist
„mannigfaltige“ andere berufliche Möglichkeiten blieben.
Der Dienstgerichtshof ließ keine Revision zu. Hiergegen kann Seitz noch
Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Falls diese
scheitert, dürfte der Jurist das Bundesverfassungsgericht anrufen, wie er
früher bereits ankündigte.
Auf eine schnelle Entscheidung ist Seitz nicht angewiesen, denn er wird in
den nächsten Jahren voraussichtlich weiter Bundestagsabgeordneter bleiben.
Seitz kandidiert bei der Wahl im September auf dem als sicher geltenden
Platz 9 der baden-württembergischen AfD-Landesliste. (Az.: DGH 2/19)
1 Jul 2021
## LINKS
[1] /Beamtenstatus-von-AfD-Abgeordnetem/!5575134
[2] /Disziplinarverfahren-gegen-AfDler-Seitz/!5537017
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt AfD
Rechtsextremismus
Staatsanwalt
Entlassungen
Jens Maier
Schwerpunkt AfD
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