| # taz.de -- Disziplinarverfahren gegen AfDler Seitz: Entscheid gegen Beamtensta… | |
| > Ein Gericht in Baden-Württemberg entscheidet gegen Staatsanwalt und | |
| > AfD-Abgeordneten Thomas Seitz. Er habe seine Pflichten als Beamter | |
| > verletzt. | |
| Bild: Thomas Seitz, AfD-Abgeordneter, soll seinen Beamtenstatus verlieren | |
| Freiburg taz | Der Staatsanwalt und [1][AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas | |
| Seitz] soll seinen Beamtenstatus verlieren. Das entschied jetzt das | |
| baden-württembergische Richterdienstgericht. Seitz war bei der | |
| Staatsanwaltschaft Freiburg für Verkehrsdelikte zuständig. Für die AfD | |
| errang er bei der Bundestagswahl 2017 über die Landesliste ein | |
| Abgeordnetenmandat. | |
| Das Landesjustizministerium hatte schon lange vor der Wahl ein | |
| Disziplinarverfahren gegen Seitz eingeleitet. Dieser habe in seiner | |
| außerdienstlichen Tätigkeit, insbesondere in Wahlkämpfen, regelmäßig seine | |
| Pflichten als Beamter verletzt. So habe er gegen die Pflicht zur Mäßigung | |
| verstoßen, unter anderem weil er Flüchtlinge als „Invasoren“ titulierte. | |
| Er habe die Pflicht zur Verfassungstreue verletzt, indem er den deutschen | |
| Staat als „Unterdrückungsinstrument“ bezeichnete. Und auch gegen die | |
| Pflicht zur Neutralität habe er verstoßen, weil er sich im Wahlkampf mit | |
| einer Robe über dem Arm ablichten ließ. Insgesamt 17 öffentliche Äußerungen | |
| wurden Seitz zur Last gelegt. Seitz wies die Vorwürfe zurück und berief | |
| sich auf die Meinungsfreiheit. | |
| Die Vorsitzende Richterin Ute Baisch hatte in der mündlichen Verhandlung im | |
| August angedeutet, dass Seitz vor allem seine Mäßigungspflicht verletzt | |
| haben könnte. Manche Äußerungen seien wohl dem „rechtsextremen Gedankengut… | |
| zuzuordnen. | |
| Bisher hat das Richterdienstgericht den Beteiligten nur den Tenor der | |
| Entscheidung zugestellt, dass Seitz aus dem Dienst zu entfernen ist. Für | |
| die Begründung der Entscheidung haben die Richter noch einige Wochen Zeit. | |
| Seitz kann gegen das Urteil auch noch Rechtsmittel zum | |
| Richterdienstgerichtshof einlegen. | |
| Ein Sprecher von Landesjustizminister Guido Wolf (CDU) sagte der taz: „Herr | |
| Seitz war als Staatsanwalt nicht mehr tragbar“. Seine Äußerungen hätten | |
| „das Vertrauen der künftigen Beteiligten eines Strafverfahrens in die | |
| Objektivität des betroffenen Staatsanwalts“ nachhaltig erschüttert. Seitz | |
| wollte wegen der fehlenden Begründung noch keine Stellung nehmen. | |
| Nach Informationn der Sächsischen Zeitung war Seitz beim Chemnitzer | |
| „Trauermarsch“ von AfD und Pegida in der ersten Reihe gelaufen. | |
| 19 Sep 2018 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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