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# taz.de -- Disziplinarverfahren gegen AfDler Seitz: Entscheid gegen Beamtensta…
> Ein Gericht in Baden-Württemberg entscheidet gegen Staatsanwalt und
> AfD-Abgeordneten Thomas Seitz. Er habe seine Pflichten als Beamter
> verletzt.
Bild: Thomas Seitz, AfD-Abgeordneter, soll seinen Beamtenstatus verlieren
Freiburg taz | Der Staatsanwalt und [1][AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas
Seitz] soll seinen Beamtenstatus verlieren. Das entschied jetzt das
baden-württembergische Richterdienstgericht. Seitz war bei der
Staatsanwaltschaft Freiburg für Verkehrsdelikte zuständig. Für die AfD
errang er bei der Bundestagswahl 2017 über die Landesliste ein
Abgeordnetenmandat.
Das Landesjustizministerium hatte schon lange vor der Wahl ein
Disziplinarverfahren gegen Seitz eingeleitet. Dieser habe in seiner
außerdienstlichen Tätigkeit, insbesondere in Wahlkämpfen, regelmäßig seine
Pflichten als Beamter verletzt. So habe er gegen die Pflicht zur Mäßigung
verstoßen, unter anderem weil er Flüchtlinge als „Invasoren“ titulierte.
Er habe die Pflicht zur Verfassungstreue verletzt, indem er den deutschen
Staat als „Unterdrückungsinstrument“ bezeichnete. Und auch gegen die
Pflicht zur Neutralität habe er verstoßen, weil er sich im Wahlkampf mit
einer Robe über dem Arm ablichten ließ. Insgesamt 17 öffentliche Äußerungen
wurden Seitz zur Last gelegt. Seitz wies die Vorwürfe zurück und berief
sich auf die Meinungsfreiheit.
Die Vorsitzende Richterin Ute Baisch hatte in der mündlichen Verhandlung im
August angedeutet, dass Seitz vor allem seine Mäßigungspflicht verletzt
haben könnte. Manche Äußerungen seien wohl dem „rechtsextremen Gedankengut…
zuzuordnen.
Bisher hat das Richterdienstgericht den Beteiligten nur den Tenor der
Entscheidung zugestellt, dass Seitz aus dem Dienst zu entfernen ist. Für
die Begründung der Entscheidung haben die Richter noch einige Wochen Zeit.
Seitz kann gegen das Urteil auch noch Rechtsmittel zum
Richterdienstgerichtshof einlegen.
Ein Sprecher von Landesjustizminister Guido Wolf (CDU) sagte der taz: „Herr
Seitz war als Staatsanwalt nicht mehr tragbar“. Seine Äußerungen hätten
„das Vertrauen der künftigen Beteiligten eines Strafverfahrens in die
Objektivität des betroffenen Staatsanwalts“ nachhaltig erschüttert. Seitz
wollte wegen der fehlenden Begründung noch keine Stellung nehmen.
Nach Informationn der Sächsischen Zeitung war Seitz beim Chemnitzer
„Trauermarsch“ von AfD und Pegida in der ersten Reihe gelaufen.
19 Sep 2018
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[1] /Disziplinarverfahren-gegen-Staatsanwalt/!5527618
## AUTOREN
Christian Rath
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Schwerpunkt AfD
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Staatsanwalt
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