Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Disziplinarverfahren gegen Staatsanwalt: AfD-Politiker droht Berufs…
> Ein Gericht in Stuttgart klärt, ob der AfD-Abgeordente Thomas Seitz
> weiter als Staatsanwalt tätig sein kann. Er habe Amt und Politik nicht
> getrennt.
Bild: Dies ist kein Rettungsschirm: Das Justizministerium wirft Thomas Seitz sc…
Stuttgart taz | Dem Staatsanwalt und AfD-Bundestagsabgeordneten Thomas
Seitz droht die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Das zeichnet sich
nach der mündlichen Verhandlung am Richterdienstgericht des Landes
Baden-Württemberg ab. Das Urteil wird in einigen Wochen veröffentlicht.
Das CDU-geführte Landesjustizministerium warf Seitz schwere Dienstvergehen
vor. So habe er sein Amt und die politische Aktivität nicht sauber
getrennt. Auf einem Foto auf seiner Facebook-Seite war er mit AfD-Sticker
und Robe über dem Arm zu sehen. Außerdem habe er sich mehrfach in „nicht
hinnehmbarer Weise“ über Muslime und Flüchtlinge geäußert. Er habe von
einer „Invasion“ gesprochen, die die Bundeswehr notfalls mit Waffengewalt
aufhalten müsse.
Es sei „nicht gewährleistet, dass Sie diesen Bevölkerungsgruppen im Dienst
noch neutral und unvoreingenommen entgegentreten“, sagte Landesvertreter
Christian Pohl zu Seitz. Jedenfalls bestehe ein „böser Schein“. Außerdem
habe Seitz die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ verletzt,
kritisierte das Land. Er habe unter anderem die deutsche Justiz als
„Gesinnungsjustiz“ bezeichnet.
Damit habe Seitz gegen die beamtenrechtlichen Pflichten zur Mäßigung, zur
Neutralität und zur Verfassungstreue verstoßen. Die Schwere und Vielzahl
der Dienstvergehen – insgesamt ging es um 17 Einzeläußerungen – lasse nur
eine Möglichkeit zu, so der Landesvertreter: Seitz müsse der Beamtenstatus
entzogen werden.
Seitz Anwalt Martin Konrad betonte, dass sich kein Vorwurf auf das
dienstliche Verhalten seines Mandanten beziehen. Dort sei ihm nie
Einseitigkeit vorgeworfen worden. Der Anwalt räumte ein, dass man über
einen Verstoß gegen die Mäßigungspflicht diskutieren könne. Allerdings
müsse im Wahlkampf auch ein Beamter „nicht nur mit dem Florett fechten“.
## Noch kein Präzedenzfall
Seitz ergriff in der Verhandlung selbst das Wort. Seine Äußerungen seien
von der Meinungsfreiheit gedeckt und teilweise aus dem Zusammenhang
gerissen worden. „Ich habe nicht ins Blaue hinein gehetzt, sondern auf die
konkrete Wirklichkeit Bezug genommen“, etwa als er vor „Randale“ in
Flüchtlingsunterkünften warnte, die die Polizei überfordere. Dass er auf
dem Foto seine Staatsanwaltsrobe über den Arm gelegt hatte, sei für
unbefangene Betrachter gar nicht erkennbar.
Die Vorsitzende Richterin Ute Baisch sagte: „Es spricht einiges dafür, dass
die Grenzen des Mäßigungsgebots überschritten wurden.“ Als Vergleich regte
sie an, dass Seitz selbst seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
beantragt. Seitz lehnte ab. Das Gericht will sich für das Urteil Zeit
nehmen, weil es keine Präzedenzfälle gibt. Seitz Anwalt: „Der Fall hat das
Zeug, beim Bundesverfassungsgericht zu landen“.
13 Aug 2018
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt AfD
Disziplinarverfahren
Schwerpunkt AfD
Schwerpunkt AfD
Schwerpunkt AfD
Sommerinterview
Schwerpunkt AfD
## ARTIKEL ZUM THEMA
Urteil gegen AfD-Politiker Thomas Seitz: Rechter Staatsanwalt gefeuert
Auf seiner Facebook-Seite hetzte der AfDler Thomas Seitz immer wieder gegen
Geflüchtete und Muslime. Jetzt verliert er seinen Beamtenstatus.
Beamtenstatus von AfD-Abgeordnetem: „Pflicht zur Verfassungstreue verletzt“
Das Richterdienstgericht Baden-Württemberg begründet, warum der
AfD-Abgeordnete und frühere Staatsanwalt Thomas Seitz kein Beamter mehr
sein darf.
Disziplinarverfahren gegen AfDler Seitz: Entscheid gegen Beamtenstatus
Ein Gericht in Baden-Württemberg entscheidet gegen Staatsanwalt und
AfD-Abgeordneten Thomas Seitz. Er habe seine Pflichten als Beamter
verletzt.
Wie die AfD mit kritischen Fragen umgeht: Die Alternative auf Antworten
Die AfD reagiert beleidigt auf das Gauland-Interview. Umso wichtiger ist
es, weiterhin konkrete Antworten zu diversen Themen einzufordern.
AfD erkennt parteinahe Stiftung an: Steinbach setzt sich durch
Die Rechtspopulisten entscheiden sich für die Desiderius-Erasmus-Stiftung
um Erika Steinbach. Für manche verrät die AfD damit „einen Teil ihrer
Seele“.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.