| # taz.de -- Beamtenstatus von AfD-Abgeordnetem: „Pflicht zur Verfassungstreue… | |
| > Das Richterdienstgericht Baden-Württemberg begründet, warum der | |
| > AfD-Abgeordnete und frühere Staatsanwalt Thomas Seitz kein Beamter mehr | |
| > sein darf. | |
| Bild: Seitz bezeichnete den Staat auf Facebook als „Unterdrückungsinstrument… | |
| Karlsruhe taz | Das Richterdienstgericht von Baden-Württemberg hat endlich | |
| das Urteil im Fall Thomas Seitz vorgelegt. Bereits im August 2018 wurde dem | |
| südbadischen Staatsanwalt und AfD-Bundestagsabgeordneten der | |
| [1][Beamtenstatus aberkannt]. Nun, ein halbes Jahr später, hat das Gericht | |
| das 25-seitige Urteil fertiggestellt. Es liegt der taz vor. | |
| Das Urteil stützt sich vor allem auf 13 Kommentare, die Seitz auf seiner | |
| privaten Facebook-Seite veröffentlichte. Der schwerste Vorwurf: Seitz habe | |
| seine Pflicht zur Verfassungstreue verletzt. So habe er die Bürger zum | |
| „Widerstand“ aufgerufen, den Staat als „Unterdrückungsinstrument“ | |
| bezeichnet und die Justiz, der er ja angehört, als „Gesinnungsjustiz“ | |
| beschimpft. Indem Seitz den Eindruck erwecke, er könne solche angeblichen | |
| Entwicklungen verhindern, distanziere er sich vom Staat und seiner | |
| verfassungsmäßigen Ordnung. Es gehe dabei nicht nur um einzelne Äußerungen, | |
| so die Richter, sondern um eine „Gesamtschau“. | |
| Zweiter großer Vorwurf an Seitz: Er habe die beamtenrechtliche Pflicht zur | |
| Mäßigung verletzt. Ein Beamter müsse immer beachten, dass das Vertrauen in | |
| die neutrale Ausübung seines Amtes nicht verletzt wird. Seitz dagegen | |
| benannte Flüchtlinge immer wieder als „Invasoren“. Der Gott des Islam wurde | |
| in einem von ihm weitergeleiteten Post unter anderem als „barbarisch“, | |
| „pädophil“ und „mafiös“ bezeichnet. | |
| Durch solche Äußerungen erschüttere er das Vertrauen in die | |
| Staatsanwaltschaft als „Garant für die Rechtsstaatlichkeit“. Besonders zur | |
| Last gelegt wird Seitz ein Kommentar, bei dem er vorschlägt, Banküberfälle | |
| dann zu begehen, wenn es „Randale“ im Flüchtlingsheim gibt, denn dann sei | |
| die Polizei anderweitig beschäftigt. Wenn er als Staatsanwalt so etwas | |
| poste, missbrauche er den Vertrauensvorschuss, der seinem Amt zukomme. | |
| ## AfD-Wahlkampf mit Robe unterm Arm | |
| Der dritte Vorwurf stützt sich auf zwei Photos, die Seitz in Wahlkämpfen | |
| benutzt hat. Wegen der über den Arm gelegten Robe, der weißen Krawatte und | |
| einer strafrechtlichen Gesetzessammlung sei er als Angehöriger der | |
| Strafjustiz zu erkennen gewesen. Damit habe er Amt und politischen | |
| Meinungskampf vermengt. | |
| Seitz könne sich bei seinen Äußerungen nicht auf das Recht der freien | |
| Meinungsäußerung berufen, so das Gericht. Für ihn als Staatsanwalt sei | |
| diese durch die Beamtenpflichten begrenzt. | |
| Als Sanktion komme nur die dauerhafte Entfernung aus dem Beamtenverhältnis | |
| in Betracht, meint das Dienstgericht. Eine derart harte beamtenrechtliche | |
| Sanktion für einen vergleichbaren Fall ist bisher allerdings nicht bekannt. | |
| Immerhin waren Seitz keine Vorwürfe zu seiner dienstlichen Tätigkeit – er | |
| bearbeitete Verkehrsdelikte – gemacht worden. | |
| ## Der Rausschmiss als Konsequenz | |
| Doch die Prüfung der Verhältnismäßigkeit fiel beim Richterdienstgericht | |
| erstaunlich knapp aus. In einem dürren Satz wurde festgestellt, dass | |
| mildere Maßnahmen als der Rausschmiss „nicht geeignet“ seien. | |
| Seitz kann gegen das Urteil innerhalb eines Monats Berufung einlegen. | |
| 21 Feb 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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