# taz.de -- Disziplinarverfahren gegen AfDler Seitz: Entscheid gegen Beamtensta… | |
> Ein Gericht in Baden-Württemberg entscheidet gegen Staatsanwalt und | |
> AfD-Abgeordneten Thomas Seitz. Er habe seine Pflichten als Beamter | |
> verletzt. | |
Bild: Thomas Seitz, AfD-Abgeordneter, soll seinen Beamtenstatus verlieren | |
FREIBURG taz | Der Staatsanwalt und [1][AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas | |
Seitz] soll seinen Beamtenstatus verlieren. Das entschied jetzt das | |
baden-württembergische Richterdienstgericht. Seitz war bei der | |
Staatsanwaltschaft Freiburg für Verkehrsdelikte zuständig. Für die AfD | |
errang er bei der Bundestagswahl 2017 über die Landesliste ein | |
Abgeordnetenmandat. | |
Das Landesjustizministerium hatte schon lange vor der Wahl ein | |
Disziplinarverfahren gegen Seitz eingeleitet. Dieser habe in seiner | |
außerdienstlichen Tätigkeit, insbesondere in Wahlkämpfen, regelmäßig seine | |
Pflichten als Beamter verletzt. So habe er gegen die Pflicht zur Mäßigung | |
verstoßen, unter anderem weil er Flüchtlinge als „Invasoren“ titulierte. | |
Er habe die Pflicht zur Verfassungstreue verletzt, indem er den deutschen | |
Staat als „Unterdrückungsinstrument“ bezeichnete. Und auch gegen die | |
Pflicht zur Neutralität habe er verstoßen, weil er sich im Wahlkampf mit | |
einer Robe über dem Arm ablichten ließ. Insgesamt 17 öffentliche Äußerungen | |
wurden Seitz zur Last gelegt. Seitz wies die Vorwürfe zurück und berief | |
sich auf die Meinungsfreiheit. | |
Die Vorsitzende Richterin Ute Baisch hatte in der mündlichen Verhandlung im | |
August angedeutet, dass Seitz vor allem seine Mäßigungspflicht verletzt | |
haben könnte. Manche Äußerungen seien wohl dem „rechtsextremen Gedankengut… | |
zuzuordnen. | |
Bisher hat das Richterdienstgericht den Beteiligten nur den Tenor der | |
Entscheidung zugestellt, dass Seitz aus dem Dienst zu entfernen ist. Für | |
die Begründung der Entscheidung haben die Richter noch einige Wochen Zeit. | |
Seitz kann gegen das Urteil auch noch Rechtsmittel zum | |
Richterdienstgerichtshof einlegen. | |
Ein Sprecher von Landesjustizminister Guido Wolf (CDU) sagte der taz: „Herr | |
Seitz war als Staatsanwalt nicht mehr tragbar“. Seine Äußerungen hätten | |
„das Vertrauen der künftigen Beteiligten eines Strafverfahrens in die | |
Objektivität des betroffenen Staatsanwalts“ nachhaltig erschüttert. Seitz | |
wollte wegen der fehlenden Begründung noch keine Stellung nehmen. | |
Nach Informationn der Sächsischen Zeitung war Seitz beim Chemnitzer | |
„Trauermarsch“ von AfD und Pegida in der ersten Reihe gelaufen. | |
19 Sep 2018 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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