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# taz.de -- Novemberhilfe für Corona-Ausfälle: Unbürokratisch und nicht ganz…
> Betriebe und Soloselbständige bekommen Umsatzausfälle wegen Corona
> erstattet. Ohne Ungerechtigkeiten wird das nicht abgehen.
Bild: Im Mai protestierten Soloselbstständige gegen Löcher im Rettungsschirm
Man kann sich vorstellen, wie Restaurantbesitzer, Soloselbständige und auch
[1][Bordellbetreiber] ein Dankgebet zum Himmel schicken, falls sie ihre
Umsätze vom vergangenen Jahr einigermaßen steuerehrlich angegeben haben.
Denn nach den Umsätzen von 2019 bemisst sich die staatliche
„Novemberhilfe“, durch die Betriebe, die vom teilweisen Shutdown wegen
Corona betroffen sind, eine Kompensation erhalten.
Diese Hilfe ist vergleichsweise unbürokratisch und sie ist zu begrüßen,
weil etwa auch [2][freiberufliche KünstlerInnen, BühnentechnikerInnen und
andere KleinunternehmerInnen], die wenig Fixkosten haben, in den Genuss von
staatlicher Unterstützung kommen. Das ist alles gut, klar ist aber auch:
Ganz gerecht können diese Hilfen nicht sein. Zu komplex ist die Wirtschaft
miteinander verzahnt, zu unterschiedlich sind betriebswirtschaftliche
Rechnungen, zu heikel sind die Branchenabgrenzungen.
Nur wer nachweisbar direkt von den staatlich angeordneten Schließungen
betroffen ist oder den betroffenen Betrieben zuarbeitet, der bekommt Geld.
Aber was ist mit [3][Einzelhandelsgeschäften in Ladenstraßen], die wegen
Corona hohe Umsatzeinbußen haben? Was ist mit TaxifahrerInnen,
HochzeitsfotografInnen, Reiseveranstaltern, die derzeit kaum etwas
verdienen, aber nicht schließen müssen und daher keine Kompensation durch
die „Novemberhilfen“ bekommen?
Ganz abgesehen davon sind die betriebswirtschaflichen Rechnungen
unterschiedlich. Wer mit einer Schließung gleichzeitig hohe Kosten für
Leihgebühren oder gelieferte Waren spart, freut sich über eine Erstattung
von 75 Prozent des Umsatzausfalls, die nicht nach den eingesparten Kosten
fragt.
Unbürokratische staatliche Hilfen produzieren immer Übergangene, erzeugen
Neid und Ressentiments. Zumal die Bedarfslagen dahinter sehr
unterschiedlich sein können: Der alleinerziehenden Theaterschauspielerin
ohne Rücklagen gönnt man jede Hilfe, aber Kleinselbständige mit
Großerbschaft im Rücken ernten schon mal einen missgünstigen Spruch, wenn
sie von ihren Soforthilfen erzählen.
Jede staatliche Subvention und Kompensation muss begründet, gerechtfertigt
und abgegrenzt werden, da es um Steuergelder geht. Wer umständliche und
bürokratische Bedarfsprüfungen ablehnt, auch weil sie oft etwas
Übergriffiges haben, der muss auch mit den Abbruchkanten und
Ungerechtigkeiten leben können. Was unbürokratisch ist, kann nie für alle
ganz fair sein. Für Klagen und Nachbesserungen ist ja immer noch Zeit.
7 Nov 2020
## LINKS
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[3] /Insolvenzantragspflicht-gilt-wieder/!5713133
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
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