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# taz.de -- Jugendheim in Brandenburg: In der pädagogischen Einöde
> Erinnerung an DDR-Werkhöfe: Erneut gibt es Hinweise auf ein Heim, in dem
> Kinder und Jugendliche offenar nach überholten Methoden gedrillt werden.
Bild: Blick von außen auf das Gelände des „Projekts Wolfswinkel“
Berlin/Hamburg/Eisenhüttenstadt/Storkow taz | Schon wieder Brandenburg: Der
taz liegen [1][erneut] Anhaltspunkte dafür vor, dass es in einem
sogenannten intensivpädagogischen Kinderheim zu problematischen
Erziehungsmethoden kommt. Sie betreffen eine Einrichtung des freien Trägers
Kinderhäuser Oder-Neiße e. V. mit dem Namen „Projekt Wolfswinkel“. Das
abgeschiedene ehemalige DDR-Feriendorf liegt am Großen Storkower See im
Landkreis Oder-Spree – knapp 50 Kilometer von Berlin entfernt. Nach dem
Konzept der Einrichtung, das der taz vorliegt, kommt es dort zu einer Art
Zwangssport und zu Kollektivstrafen. Das Brandenburger Jugendministerium
bestreitet das.
Untergebracht sind in Storkow-Wolfswinkel seit 2007 männliche Jugendliche
im Alter von 12 bis 18 Jahren für einen Zeitraum von mindestens zwei
Jahren. Bis zu neun Jungen nimmt das Heim auf. Laut seiner Website richtet
sich das Projekt an „Trebegänger“ – ein antiquiertes Wort für jugendlic…
Ausreißer –, die durch „sozial- und (fremd-)selbstschädigendes Verhalten�…
auffielen und „Regeln und Grenzen von Gemeinschaften“ verweigerten. In
Wolfswinkel sollen sie „resozialisiert“ werden.
Auf das Heim in Storkow machte uns ein Leser aufmerksam, der eine
Bildungsmaßnahme in der Einrichtung durchgeführt und mit den Jugendlichen
dort Kontakt hatte. Dabei seien ihm die isolierte Lage und der rüde
Umgangston negativ aufgefallen. Zwei Jugendliche hätten ihm gesagt, dass
sie aus der Einrichtung herauswollten. Er habe sich daraufhin seit April
2018 immer wieder beim Jugendamt und bei der Heimaufsicht beschwert.
Die in einem der taz vorliegenden Konzept der Einrichtung aus dem Jahr 2018
beschriebenen Methoden erinnern an amerikanische Boot Camps. Sport und
körperliche Ertüchtigung seien ein Grundpfeiler, „um Korrektur delinquenten
Verhaltens zu erreichen“, heißt es darin. Dazu zähle Kampfsport, der sich
„zur Steigerung der Willensqualitäten, der Disziplin und Moral“ eigne und
den Jugendlichen die unter anderem die „Erduldung von Schmerzen“ beibringen
soll. Weitere Ziele sind das „Verkraften von Niederlagen“ und das
„Akzeptieren von Leistungsstärkeren“: „Der Jugendliche lernt unter
Belastungsschmerzen, an die Grenze seiner Physis und Psyche [Fehler im
Original], kontrolliert weiter sein Training bzw. seinen Wettkampf
erfolgreich zu beenden. Dabei kann es am Anfang zu unkontrollierten
Wutausbrüchen kommen.“
Beschrieben wird auch eine streng reglementierte Aufnahmephase. Für die
erste Woche heißt es da: „Der neu im Projekt angekommene Junge muss sich
vollständig auf das Leben in der Gemeinschaft einlassen. Er verfügt in
dieser Zeit nur über geringes privates Eigentum und einfache Bekleidung,
sein Wohnumfeld ist auf das Nötigste beschränkt, ungelenkte und spontan
selbst gestaltete freie Zeit steht nahezu nicht zur Verfügung.“
Laut Konzept stellt das Leben in der Gruppe ein „strenges und
disziplinierendes System zur Stützung sozial erwünschter Verhaltensweisen
dar“. Beschrieben sind Sanktionen und eingeschränkter Ausgang, Handys sind
verboten, nach draußen telefoniert werden darf nur sonntags – all das werde
in einem Vertrag festgehalten, bei dem die Jugendlichen auch unterschreiben
müssen, dass sie „Sanktionen der Gemeinschaft akzeptieren“.
Aufmerken lässt auch dieser Satz: „Bei Regelverletzungen gilt: einer für
alle – alle für einen. Regel- und Normverletzungen werden in und durch die
Gemeinschaft sportlich ausgetragen.“ Das erinnert an Kollektivstrafen, wie
sie von strengen Boot Camps bekannt und selbst bei der Bundeswehr verboten
sind. Als „Regel“ gilt: „Alle Tageszeiten und -aktivitäten werden
eingehalten.“ Die sind eng getaktet: Der Tag beginnt um 6.15 Uhr mit
„Wecken“, 6.20 Uhr „Frühsport/Waldlauf“, 7 Uhr „Duschen/Zimmerordnun…
erst nach dem Putzen gibt es um 7.45 Uhr „Gemeinsames Frühstück“.
Wie Regelbrüche „sportlich“ von der Gruppe ausgetragen werden sollen, füh…
das Konzept nicht aus. Forschungsberichte zu Boot-Camp-Pädagogik
beschreiben Pflichtsportübungen, bei denen das Nichteinhalten einer
Tageszeit mit 30 Liegestützen geahndet wird. Als 2015 die
Friesenhof-Mädchenheime in Schleswig-Holstein geschlossen wurden,
[2][berichtete eine frühere Bewohnerin der taz] von Strafsport. Wenn ein
Kind sich unangepasst verhielt, hätten auch die anderen Sport machen
müssen, sogar nachts. Das erzeugt sozialen Druck für den Einzelnen.
Der taz liegen zwei Versionen des Konzepts vom „Projekt Wolfswinkel“ vor,
die sich ähneln. Eine ist auf den August 2008 datiert, eine andere neuere
Fassung ist ohne Datum, war aber bis in den September 2018 hinein auf der
Website der Einrichtung herunterzuladen. Die ältere Fassung hat 12, die
jüngere 15 Seiten. Die Konzepte dürften also mindestens zehn Jahre lang
gültig gewesen sein.
Das ist auch für Berlin nicht uninteressant: Am Stichtag 31. Dezember 2018
befanden sich über 1.200 Berliner Jugendliche in Brandenburger
Einrichtungen, wie die Senatsverwaltung für Bildung von Sandra Scheeres
(SPD) mitteilt. Ob Berliner Heimkinder auch in Wolfswinkel landeten, wird
laut Senatsverwaltung nicht zentral erfasst.
Holger Ziegler, Professor für Soziale Arbeit an der Uni Bielefeld,
beurteilt das Konzept des Projektes Wolfswinkel als „nicht nur irgendwie
problematisch, sondern schlechterdings widerwärtig“. Die Methoden seien
entwürdigend, ent-autonomisierend und körperverletzend. Die beschriebenen
Methoden ähnelten überwunden geglaubten Erziehungskonzepten und trügen in
der Eingangsphase Züge von Initiationsriten von Sekten: „Wenn mir jemand
gesagt hätte, dass dies aus einer Konzeption eines Jugendwerkhofes der DDR
sei, hätte ich das – bis auf den fehlenden Verweis auf eine sozialistische
Persönlichkeit – geglaubt.“
Es sei desaströs, dass dergleichen in der Kinder- und Jugendhilfe offenbar
nachgefragt werde. Ziegler geht von einer Kindeswohlgefährdung in der
Einrichtung aus. „Ich habe erhebliche Zweifel an der Funktionsfähigkeit der
zuständigen Behörden. Das Konzept ist ethisch und fachlich
unverantwortlich. Das ist kein Fall für eine fachliche Debatte, sondern den
Staatsanwalt.“ Eine Betriebserlaubnis auf Grundlage dieser Konzeption sei
eine grobe Aufsichtspflichtverletzung: „Es handelt sich um ein eindeutiges
Disziplinprogramm, das ‚Boot Camps‘ kopiert und bisweilen in der Tradition
schwarzer Pädagogik noch überbietet.“
Zwei weitere Expert*innen, denen wir das Konzept gezeigt haben, sind ebenso
geschockt. Tilman Lutz, Professor für Soziale Arbeit an der Evangelischen
Hochschule Hamburg, sagt: „Das Konzept atmet den Geist von Dressur,
Depersonalisierung und Entwürdigung – entsprechend der Logik totaler
Institutionen.“ Die jungen Menschen würden „als zuzurichtende defizitäre
Erziehungsobjekte präpariert“, ihr Verhalten solle mit repressiven Mitteln
korrigiert werden – „das fördert nur kurzfristige Anpassung innerhalb
dieses Settings.“
Besonders bedrückend spiegele sich das Menschenbild der Einrichtung in dem
Satz wider, dass die Jugendlichen „sich selbst als Verursacher fremd- und
leidindizierter alltäglicher Lebenszustände“ erleben sollen. Es fehle die
konstruktive Auseinandersetzung mit spezifischen Konflikten und
Problemlagen der Lebensumstände der jungen Menschen. Denn obwohl im Konzept
auch davon die Rede sei, die Jugendlichen so anzunehmen, wie sie sind,
bleibe unklar, wie das geschehen solle. Lutz teilt Holger Zieglers
Einschätzung, dass keine Betriebserlaubnis hätte erteilt werden dürfen.
Hannelore Häbel lehrt als Professorin an der Evangelischen Hochschule
Ludwigsburg Jugendhilfe- und Familienrecht. Die Pädagogin und Juristin
erkennt insbesondere in der Eingangsstufe einen entwürdigenden Umgang mit
Kindern und Jugendlichen: „‚Einfache Bekleidung‘, ‚geringes privates
Eigentum‘, nahezu keine freie Zeit, grundsätzlich keine
Rückzugsmöglichkeiten sind meines Erachtens Indizien für kränkende und
herabsetzende Umgangsweisen. Sie fallen nach meiner Einschätzung als
psychische Gewalt unter das in §1631 BGB gesetzlich verankerte Gewaltverbot
in der Erziehung.“
Vertreter der Einrichtung selbst wollten sich nicht äußern. Claus Petzold,
Leiter des privaten Trägers Kinderhäuser Oder-Neiße e. V., und Kathrin
Rauer, Leiterin des „Projekts Wolfswinkel“, waren zwar zu einem informellen
Gespräch in Eisenhüttenstadt bereit, wo die Verwaltung des Trägers sitzt.
Fragen zur praktischen Umsetzung des Konzepts in Storkow-Wolfswinkel wollte
der Verein aber nicht beantworten. Auch einen Besuch in der Einrichtung
oder ein Gespräch mit Jugendlichen wurden nicht erlaubt.
Wir wollten uns trotzdem ein Bild verschaffen. Die Einrichtung Wolfswinkel
ist eine gute Stunde mit dem Auto von Berlins Stadtzentrum entfernt. Auf
der Vorderseite des Geländes gibt es von einem Waldweg aus nicht viel zu
sehen: Hinter einer zersprungenen Fensterscheibe an einem der grauen
Bungalows hängen Tiffany-Glasdeko – eine trist wirkende Disney-Figur – und
eine Gardine.
Auf der Rückseite am Seeufer geht ein Spazierweg vorbei. Hier steht ein
rostiges Metalltor offen. Kein Schild weist darauf hin, dass es sich um ein
Jugendheim handelt. Von dort aus sehen wir einen abgenutzten Bolzplatz und
die schlichten Bungalows. Als wir durch das Tor auf das Grundstück gehen
wollen, hören wir einen lauten Schrei: „Wird’s bald!“, brüllt ein Mann …
einem der Bungalows und dann noch etwas, das schwer zu verstehen ist. Eine
Tür knallt.
Ein Mann steht vor dem Bungalow und telefoniert. Als er uns entdeckt, ruft
er einen Kollegen aus den Inneren nach draußen. Der schließt die Tür des
Bungalows und geht schnellen Schrittes auf uns zu. Wir fragen ihn, ob wir
hier zur Straße durchgehen dürfen. Er verneint: „Das hier ist
Privatgelände, zu Hause machen Sie doch so was auch nicht.“ Was das denn
hier für ein Gelände sei, fragen wir. Eine Antwort bleibt aus. Der Mann ist
muskulös, er wirkt wütend. Wir gehen lieber wieder zurück.
Haasenburg, Jänschwalde, Storkow-Wolfswinkel?
2013 wurden nach Recherchen der taz drei Heime des privaten Betreibers
Haasenburg GmbH in Brandenburg geschlossen, weil deren Methoden nicht mit
dem Kindeswohl vereinbar waren. Auch das Versagen der Heimaufsicht wurde
damals thematisiert. Im September berichteten Jugendliche [3][in der taz]
erneut von schikanösen Erziehungsmethoden in einem Heim in Jänschwalde.
Das der taz vorliegende Konzept der Einrichtung in Wolfswinkel wurde vom
Jugendamt des Landkreises Oder-Spree und der dem Bildungsministerium
unterstellten Heimaufsicht genehmigt. Wir wollen von den Behörden wissen,
wie es zur Genehmigung kommen konnte. Das Jugendamt verweist bezüglich der
fachlichen Bewertung auf das Ministerium.
Von dort heißt es, alleiniger Maßstab für eine Betriebserlaubnis sei die
Gewährleistung des Kindeswohls. Wie das angesichts der im Konzept
anklingenden Methoden gewährleistet sein könne, kann das Ministerium
zunächst nicht beantworten. Auf unsere erste Anfrage im August, inwiefern
die Heimaufsicht das Erdulden von Schmerzen, Zwangssport und Ausgang nur in
Begleitung für fachlich vertretbar halte, heißt es Amtsstubendeutsch: „Im
Rahmen der Prüfung hat der Träger die erforderlichen Voraussetzungen für
den Betrieb einer Einrichtung erfüllt.“ Eine erneute Nachfrage ignoriert
das Ministerium zunächst.
Erst als im September 2019 durch taz-Recherchen schikanöse
Erziehungsmethoden in der Einrichtung Jänschwalde bekannt werden und die
Heimaufsicht dort einen Aufnahmestopp verhängt, wirkt das Ministerium auch
im Fall Storkow alarmiert. Auf erneute Nachfrage heißt es im Oktober: „Der
Träger der Einrichtung wurde um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen
gebeten.“ Zwangssportmaßnahmen könne man aus dem Konzept aber keine
herauslesen. Zudem werde derzeit die Betriebserlaubnis der Einrichtung in
Storkow überprüft beziehungsweise aktualisiert, wie es auch in anderen
Einrichtungen aktuell geschehe, schreibt Antje Grabley, Sprecherin des
Bildungsministeriums: „Die Heimaufsicht hält gemeinschaftliche/kollektive
Bestrafungen für Jugendliche grundsätzlich weder für sinnvoll noch für
zulässig.“
## „Über pädagogische Methoden sprechen“
Anfang November heißt es dann plötzlich, das Konzept von 2018 sei „nicht
aktuell“. Auch habe es am 22. Oktober eine „unangekündigte örtliche
Prüfung“ infolge der taz-Anfragen gegeben. Dabei seien Mitarbeiter, Leitung
und „gesondert“ Jugendliche befragt worden. Der Träger hätte sich zu allen
Fragen geäußert. Es gebe keine Hinweise, dass in nicht vertretbarer Weise
in die Rechte der Kinder und Jugendlichen eingegriffen worden sei. Der im
Konzept als feste Regel festgeschriebene Sport ist aus Sicht der
Heimaufsicht nicht zwingend: „Nach unseren bisherigen Feststellungen haben
die Minderjährigen die Möglichkeit, ohne negative Konsequenzen für sich
oder die Gruppe, eine sportliche Aktivität ausfallen zu lassen.“
Seit wann es ein aktualisiertes Konzept gibt und was konkret geändert
wurde, kann die Heimaufsicht auf Rückfrage nicht sagen. „Das Konzept wird
derzeit vom Träger überarbeitet“, heißt es. Allerdings werde „aktuell di…
Gelegenheit genutzt, auch mit dem Träger der Einrichtung in Storkow über
sein Konzept und seine pädagogischen Methoden zu sprechen.“
Da weder Einrichtung noch Heimaufsicht ein neues Konzept vorzeigen mochten,
lässt sich nicht nachvollziehen, ob und was verändert wurde – geschweige
denn, wie aktuell die Praxis aussieht.
Hoffnung macht eine Randnotiz: Nach Schriftwechseln, die der taz vorliegen,
war bei der Heimaufsicht für das Projekt Wolfswinkel [4][ein Sachbearbeiter
zuständig], der auch die 2013 geschlossenen Haasenburg-Heime betreute. Er
ging in diesem Sommer in Rente.
16 Nov 2019
## LINKS
[1] /Misshandlungen-im-Kinderheim/!5624827
[2] /Betroffene-ueber-ihre-Zeit-im-Friesenhof-Heim/!5203816
[3] /Misshandlungen-im-Kinderheim/!5624827
[4] /Skandal-um-die-Haasenburg-GmbH/!5063660
## AUTOREN
Gareth Joswig
Kaija Kutter
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