Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Salomonische Sprüche: Verwirrung um die Vertiefung
> Die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbvertiefung
> liegt jetzt vor. Sie beseitigt die vermeintliche Klarheit
Bild: Idyllische Baggerarbeiten in der Elbe: Wer will da etwas dagegen haben
HAMBURG taz | Fast vier Monate nach dem Urteilsspruch des
Bundesverwaltungsgerichts zur Elbvertiefung liegt nun die schriftliche
Urteilsbegründung vor – und verwirrt die Lage zusätzlich. „Die
Fahrrinnenanpassung wird kommen“, behauptete am Montag Hamburgs
Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos). „Die rechtlichen Maßstäbe für
einen angemessenen Ausgleich sind noch strenger geworden“, kommentieren
hingegen die Umweltverbände BUND, Nabu und WWF. Und aus Schleswig-Holstein
verlautet, Hamburg habe auf das Angebot einer Ausgleichsfläche nicht einmal
geantwortet.
Am 9. Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht [1][in letzter Instanz die
Pläne von Bund und Hamburg zur Ausbaggerung der Unterelbe gestoppt]. Der
Planfeststellungsbeschluss in seiner jetzigen Form sei „rechtswidrig und
nicht vollziehbar“. Allerdings könnten die Mängel nachträglich behoben
werden und das Projekt damit grundsätzlich zulässig sein, so der
Richterspruch.
Wesentlicher Mangel sind fehlende Ausgleichsflächen für den
Schierlings-Wasserfenchel. Diese bedrohte Pflanze kommt weltweit nur in den
Tidegebieten an der Unterelbe vor, Umweltschützer nennen sie deshalb
„unseren Pandabären“.
Vier mögliche Ausgleichsmaßnahmen auf dem niedersächsischen Ufer akzeptiert
das Gericht aus fachlichen Gründen nicht, eine auf Hamburger Gebiet haute
es den Planern als „Etikettenschwindel“ um die Ohren, weil das Areal
bereits zuvor verplant worden war. Dennoch sei es „eine nicht zu große
Aufgabe“, eine naturschutzrechtlich geeignete Fläche am Fluss zu finden,
beteuerte Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) – und lieferte sie bis heute
nicht.
Und das, obwohl unmittelbar nach dem Leipziger Urteil die
schleswig-holsteinische Landesregierung Hamburg als Ausgleich geeignete
Flächen angeboten hatte. Darauf sei die Stadt „aber nicht eingegangen“, wie
jetzt aus Kreisen der gerade in Auflösung befindlichen Noch-Regierung in
Kiel verlautete.
Horch beteuerte gestern, schon seit Februar „mit Hochdruck an den letzten
gerichtlichen Beanstandungen zu arbeiten“. Die Generaldirektion
Wasserstraßen, Planungsbehörde des Bundes, wies allerdings darauf hin, dass
dafür ein langwieriges „ergänzendes Verfahren“ notwendig sei. „Binnen
Monaten“, wie Horch im Februar behauptet hatte, werde keine Lösung gefunden
werden können.
Das schwant auch der um den Hafenstandort bangenden Hamburger CDU: „In
dieser Legislaturperiode wird mit der Elbvertiefung nicht mehr begonnen
werden.“
30 May 2017
## LINKS
[1] http://www.bverwg.de/entscheidungen/verwandte_dokumente.php?ecli=090217U7A2…
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
## TAGS
Elbe
Elbvertiefung
Bundesverwaltungsgericht
Elbe
Elbe
Schierlings-Wasserfenchel
Elbvertiefung
Naturschutz
Hamburg
Elbe
Elbvertiefung
Elbvertiefung
CDU Bremen
Weservertiefung
Container
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
## ARTIKEL ZUM THEMA
Ausbaggern der Elbe: Die Elbe suppt zurück
Hamburg zahlt zig Millionen Euro, um die Fahrrinne der Elbe frei zu halten.
Wegen der Baggermengen fordern die Umweltverbände neue Berechnungen für die
Elbvertiefung.
Ausgleich für Fluss-Vertiefung: Die Elbe bleibt noch lange flach
Ökologische Ausgleichsfläche für den Schierlings-Wasserfenchel verzögert
sich. Ohne sie aber kein Baggern in der Elbe. In diesem Jahrzehnt geht wohl
nichts mehr
Die Elbvertiefungs-Kompensation der HPA: Ausgleich im Auenland
Die Hafenbehörde HPA präsentiert ihre Pläne zur Rettung von
Schierlings-Wasserfenchel und Elbvertiefung. Umweltverbände fordern
Gesamtkonzept
Bundestag will in Niedersachsen baggern: Elbvertiefung bis Tschechien
Die Mittelelbe östlich von Hamburg soll für größere Schiffe ausgebaggert
werden. Naturschützer befürchten, der Fluss werde ökologisch ruiniert.
Wasserfenchel muss klein bleiben: Kein Garten Eden
Umweltverbände kritisieren die Ausgleichsfläche für den
Schierlings-Wasserfenchel als Zuchtanstalt. Außerdem ist die Fläche
deutlich kleiner als gedacht
Rückschlag für Hamburger Bürgermeister: Der Realitätsverweigerer
Mit einer kraftlosen Regierungserklärung offenbarte Hamburgs Bürgermeister
Olaf Scholz (SPD) Ratlosigkeit, wie die Ausbaggerung der Elbe umgesetzt
werden kann.
Urteil zur umstrittenen Elbvertiefung: Gnadenfrist für den Wasserfenchel
Bevor die Elbe vertieft werden kann, muss der Umweltschutz konkretisiert
werden, urteilt das Gericht. Die klagenden Verbände sind unzufrieden.
Urteil zur Elbvertiefung: Die Planung ist vorerst rechtswidrig
Das Bundesverwaltungsgericht hat weite Teile der Pläne für die
Elbvertiefung gebilligt. Weitergearbeitet werden kann aber erst, wenn
rechtliche Mängel aufgehoben sind.
Gericht entscheidet über Elbvertiefung: Tiefer, immer tiefer. Warum?
Entscheidung in letzter Instanz: Wirtschaft und Politik halten die
Vertiefung für alternativlos, Umweltverbände dagegen für katastrophal.
Bremer CDU nörgelt wegen Geld für Umweltorganisationen: CDU kann nicht loslas…
Die CDU scheint schlecht verkraften zu können, dass Naturschutzverbände die
Weservertiefung und den Offshore-Terminal Bremerhaven vorerst gestoppt
haben
Fahrrinnenausbau für Bremer Häfen gebremst: Die Weser bleibt flach
Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die Pläne für rechtswidrig und nicht
vollziehbar. Eine Chance haben die Baggerfreunde aber noch – in ein paar
Jahren.
Containers Geburtstag und Abgesang: Panzerketten, Munition und Erdbeereis
Heute vor 50 Jahren wurde der erste Container in einem deutschen Hafen
entladen. Die Stahlboxen revolutionierten einst die Logistik, doch nun
endet eine Ära.
Umweltverbände gegen Elbvertiefung: Baggerpläne fallen ins Wasser
Die Umweltverbände BUND, Nabu und WWF bemängeln die nachgebesserten Pläne
von Hamburg und dem Bund zur Elbvertiefung.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.