# taz.de -- Fahrrinnenausbau für Bremer Häfen gebremst: Die Weser bleibt flach | |
> Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die Pläne für rechtswidrig und nicht | |
> vollziehbar. Eine Chance haben die Baggerfreunde aber noch – in ein paar | |
> Jahren. | |
Bild: Daueraufgabe: Ein Baggerschiff hält die Fahrrinne der Außenweser frei. | |
HAMBURG taz | Die geplante Vertiefung der Weser wird sich um mehrere Jahre | |
verzögern. Das ist die Konsequenz aus einem am Montag veröffentlichten | |
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach ist der entsprechende | |
Planfeststellungsbeschluss „rechtswidrig und nicht vollziehbar“, befand der | |
7. Senat des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts. Zugleich wurde der | |
Beschluss aber nicht aufgehoben, denn die festgestellten Mängel könnten | |
„durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden“. Das aber wird Jahre | |
dauern – und noch unbekannte Auswirkungen auf die gleichfalls beklagten | |
Pläne für eine Elbvertiefung haben. | |
Das Leipziger Bundesgericht kritisierte im Verfahren über die Weser vor | |
allem einen planerischen Fehler: Die zuständigen Behörden Bremens, | |
Niedersachsens und des Bundes hätten die Vertiefung von Außen- und | |
Unterweser in drei Abschnitte teilen und jeweils einzeln die Auswirkungen | |
auf die Umwelt untersuchen müssen. Es handele sich „um drei selbstständige | |
Vorhaben“, weil mit ihnen „verschiedene Ziele verfolgt“ würden und sie | |
„unabhängig voneinander verwirklicht werden können“, urteilte das Gericht. | |
Mit der Weservertiefung sollen die Häfen in Bremerhaven, Brake und Bremen | |
für größere Schiffe mit mehr Tiefgang besser erreichbar werden (siehe | |
Kasten). Gegen die Pläne hatte die Umweltschutzorganisation BUND geklagt. | |
Sie befürchtet schwere Schäden für die Flusslandschaft, unter anderem eine | |
Versalzung der Marschwiesen. | |
Über die Klage war in Leipzig erstmals 2013 verhandelt worden. Die Richter | |
setzten damals das Verfahren aus und legten dem Europäischen Gerichtshof | |
(EuGH) einen Fragenkatalog vor mit der Bitte, das Verschlechterungsverbot | |
der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu präzisieren. Das Gleiche taten sie für die | |
parallel verhandelte Elbvertiefung. | |
Der EuGH urteilte im Juli 2015, der Gewässerschutz sei bei jedem | |
Einzelprojekt verbindlich. Ausnahmen „im übergeordneten öffentlichen | |
Interesse“ seien nur möglich, wenn „alle praktikablen Vorkehrungen | |
getroffen wurden, um negative Auswirkungen zu mindern“. Die | |
Verschlechterung auch nur einer von mehreren biologischen | |
Qualitätskomponenten, nach denen Gewässer in Güteklassen eingeteilt werden, | |
führe zur Unzulässigkeit der gesamten Maßnahme – es sei denn, sie werde so | |
wirksam ausgeglichen, dass insgesamt eine ökologische Verbesserung erreicht | |
wird. | |
Die für die Weservertiefung durchgeführte wasserrechtliche Prüfung genüge | |
den Vorgaben des EuGH allein schon deshalb nicht, weil sie die drei | |
Projekte nicht unabhängig voneinander untersucht und bewertet habe, befand | |
nun das Bundesverwaltungsgericht. Jedes der drei Vorhaben müsse einzeln auf | |
seine Umweltauswirkungen hin untersucht werden. Erst wenn dies in einem | |
„ergänzenden Verfahren“ geschehen sei, werde das Gericht die Unterlagen | |
inhaltlich prüfen. | |
Über die Pläne zur Elbvertiefung will das Bundesverwaltungsgericht vom 19. | |
bis 21. Dezember verhandeln. Hier ist es unstrittig, dass es sich nur um | |
ein gesamtes Vorhaben handelt. Deshalb dürften die Pläne an den drei | |
vorweihnachtlichen Tagen in Leipzig auf der Basis des EuGH-Urteils | |
inhaltlich geprüft werden. Mit der Konsequenz, dass es die Bescherung an | |
der Elbe früher geben dürfte als an der Weser – so oder so. | |
12 Sep 2016 | |
## AUTOREN | |
Sven-Michael Veit | |
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