Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Fahrrinnenausbau für Bremer Häfen gebremst: Die Weser bleibt flach
> Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die Pläne für rechtswidrig und nicht
> vollziehbar. Eine Chance haben die Baggerfreunde aber noch – in ein paar
> Jahren.
Bild: Daueraufgabe: Ein Baggerschiff hält die Fahrrinne der Außenweser frei.
HAMBURG taz | Die geplante Vertiefung der Weser wird sich um mehrere Jahre
verzögern. Das ist die Konsequenz aus einem am Montag veröffentlichten
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach ist der entsprechende
Planfeststellungsbeschluss „rechtswidrig und nicht vollziehbar“, befand der
7. Senat des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts. Zugleich wurde der
Beschluss aber nicht aufgehoben, denn die festgestellten Mängel könnten
„durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden“. Das aber wird Jahre
dauern – und noch unbekannte Auswirkungen auf die gleichfalls beklagten
Pläne für eine Elbvertiefung haben.
Das Leipziger Bundesgericht kritisierte im Verfahren über die Weser vor
allem einen planerischen Fehler: Die zuständigen Behörden Bremens,
Niedersachsens und des Bundes hätten die Vertiefung von Außen- und
Unterweser in drei Abschnitte teilen und jeweils einzeln die Auswirkungen
auf die Umwelt untersuchen müssen. Es handele sich „um drei selbstständige
Vorhaben“, weil mit ihnen „verschiedene Ziele verfolgt“ würden und sie
„unabhängig voneinander verwirklicht werden können“, urteilte das Gericht.
Mit der Weservertiefung sollen die Häfen in Bremerhaven, Brake und Bremen
für größere Schiffe mit mehr Tiefgang besser erreichbar werden (siehe
Kasten). Gegen die Pläne hatte die Umweltschutzorganisation BUND geklagt.
Sie befürchtet schwere Schäden für die Flusslandschaft, unter anderem eine
Versalzung der Marschwiesen.
Über die Klage war in Leipzig erstmals 2013 verhandelt worden. Die Richter
setzten damals das Verfahren aus und legten dem Europäischen Gerichtshof
(EuGH) einen Fragenkatalog vor mit der Bitte, das Verschlechterungsverbot
der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu präzisieren. Das Gleiche taten sie für die
parallel verhandelte Elbvertiefung.
Der EuGH urteilte im Juli 2015, der Gewässerschutz sei bei jedem
Einzelprojekt verbindlich. Ausnahmen „im übergeordneten öffentlichen
Interesse“ seien nur möglich, wenn „alle praktikablen Vorkehrungen
getroffen wurden, um negative Auswirkungen zu mindern“. Die
Verschlechterung auch nur einer von mehreren biologischen
Qualitätskomponenten, nach denen Gewässer in Güteklassen eingeteilt werden,
führe zur Unzulässigkeit der gesamten Maßnahme – es sei denn, sie werde so
wirksam ausgeglichen, dass insgesamt eine ökologische Verbesserung erreicht
wird.
Die für die Weservertiefung durchgeführte wasserrechtliche Prüfung genüge
den Vorgaben des EuGH allein schon deshalb nicht, weil sie die drei
Projekte nicht unabhängig voneinander untersucht und bewertet habe, befand
nun das Bundesverwaltungsgericht. Jedes der drei Vorhaben müsse einzeln auf
seine Umweltauswirkungen hin untersucht werden. Erst wenn dies in einem
„ergänzenden Verfahren“ geschehen sei, werde das Gericht die Unterlagen
inhaltlich prüfen.
Über die Pläne zur Elbvertiefung will das Bundesverwaltungsgericht vom 19.
bis 21. Dezember verhandeln. Hier ist es unstrittig, dass es sich nur um
ein gesamtes Vorhaben handelt. Deshalb dürften die Pläne an den drei
vorweihnachtlichen Tagen in Leipzig auf der Basis des EuGH-Urteils
inhaltlich geprüft werden. Mit der Konsequenz, dass es die Bescherung an
der Elbe früher geben dürfte als an der Weser – so oder so.
12 Sep 2016
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
## TAGS
Weservertiefung
Elbvertiefung
Hamburger Hafen
Hafen
Bundesverwaltungsgericht
Elbe
Elbe
Weservertiefung
Elbvertiefung
Elbvertiefung
CDU Bremen
Bremen
Wahl in Bremen
Weservertiefung
Elbvertiefung
Weser
Elbe
## ARTIKEL ZUM THEMA
Salomonische Sprüche: Verwirrung um die Vertiefung
Die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbvertiefung liegt
jetzt vor. Sie beseitigt die vermeintliche Klarheit
Tiefgang setzt sich durch: Bald buddeln die Bagger
Eine Genehmigung der Elbvertiefung ist nach der Verhandlung vor dem
Bundesverwaltungsgericht wahrscheinlich.
Weservertiefung abgespeckt: Die Bagger kommen nicht bis Bremen
Nur Außen- und Teile der Unterweser sollen ausgebaggert werden – der
Flussabschnitt bis Bremen wird nicht vor 2030 vertieft.
Auf dem Schiffssimulator: Wo der Senator in den Kai kachelt
Wenn sich zwei große Schiffe auf der Unterelbe begegnen, kann es ganz schön
eng werden. Wie sehr, lässt sich im Hamburger Schiffssimulator zeigen.
Naturschutz trotz Elbvertiefung: Der Fluss wieder im Fluss
Hamburg will die Elbe künftig hegen und pflegen – aber die Elbvertiefung
soll dennoch kommen. Der Senat spricht von Versöhnung von Ökonomie und
Ökologie
Bremer CDU nörgelt wegen Geld für Umweltorganisationen: CDU kann nicht loslas…
Die CDU scheint schlecht verkraften zu können, dass Naturschutzverbände die
Weservertiefung und den Offshore-Terminal Bremerhaven vorerst gestoppt
haben
Gastauftritt bei Bremer SPD-Klausur: SPD verhört Grüne
Bei der Tagung der SPD-Fraktion tritt Maike Schaefer auf: Die Chefin der
Bürgerschafts-Grünen soll ihre Haltung zum Offshore Terminal-Projekt
erklären
Bremer Koalitionsvertrag steht: Rot-Grün mit sparsamer Bindung
SPD und Grüne haben die neue Bremer Regierungsvereinbarung unterzeichnet –
die Parteien regieren zum dritten Mal in Folge.
Zwischen Ökonomie und Ökologie: „Wir befinden uns im Spagat“
Mit einem neuen Bewirtschaftungsplan will der Bremer Senat den Naturraum
Weser schützen. Dafür müsse er auch auf die Weservertiefung verzichten,
fordert der BUND.
Luxemburg scheint baggern zu lassen: Große Schiffe auf tiefen Flüssen
Der Europäische Gerichtshof signalisiert grünes Licht für die Vertiefung
von Weser und Elbe für Riesen-Containerfrachter.
Flussvertiefung vor Gericht: Weser darf nicht schlechter werden
Der Gewässerzustand darf bei der Weservertiefung nicht angetastet werden.
Diese Position der Naturschutzverbände stützt auch ein Gutachter.
Entscheidung über die Elbvertiefung vertagt: Hoffnung für den Wasserfenchel
Das Bundesverwaltungsgericht rügt ungenügende Planungen bei der
Elbvertiefung. Kläger und Beklagte setzen nun auf die Weisheit der Richter
- und warten.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.