| # taz.de -- Flussvertiefung vor Gericht: Weser darf nicht schlechter werden | |
| > Der Gewässerzustand darf bei der Weservertiefung nicht angetastet werden. | |
| > Diese Position der Naturschutzverbände stützt auch ein Gutachter. | |
| Bild: Soll tiefer werden: Wesermündung bei Bremerhaven. | |
| FREIBURG taz | Das Verbot, den Zustand von Gewässern zu verschlechtern, ist | |
| zwingendes Recht. Hiervon kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden. | |
| Dies erklärte jetzt Niilo Jääskinen als unabhängiger Generalanwalt am | |
| Europäischen Gerichtshof (EuGH). Im Streit um die Weser- und Elbvertiefung | |
| stützt er mit seinem Gutachten die Position des Umweltverbandes BUND. | |
| Konkret ging es jetzt um die Vertiefung der Weser auf rund 65 Kilometer | |
| Länge von der Nordsee bis zu den Häfen in Bremerhaven, Brake und Bremen. | |
| Der BUND lehnt die Ausbaggerung ab, weil sie die Qualität des Gewässers | |
| weiter verschlechtere, und klagte gegen die Planfeststellung von 2011. Das | |
| zuständige Bundesverwaltungsgericht legte im Sommer 2013 dem EuGH einige | |
| grundsätzliche Fragen zur Auslegung der EU-Wasserrahmenrichtlinie vor. | |
| Zusätzliche Brisanz erhielt das Verfahren, als das Bundesverwaltungsgericht | |
| vor wenigen Wochen einen parallelen Rechtstreit um die geplante | |
| Elbvertiefung zum Hamburger Hafen aussetzte, bis der EuGH in Sachen Weser | |
| entschieden hat. | |
| Die EU-Wasserrahmenrichtlinie trat im Jahr 2000 in Kraft und schreibt den | |
| EU-Staaten vor, dass die Gewässer bis Ende 2015 mindestens in einem „guten“ | |
| Zustand sein sollen. Sie enthält auch ein Verschlechterungsverbot und ein | |
| Verbesserungsgebot. | |
| ## Gutachter gegen Haltung deutscher und niederländischer Regierung | |
| Die deutsche und die niederländische Regierung argumentierten vor dem EuGH, | |
| dass das Verschlechterungsverbot nur ein unverbindliches Ziel, ein | |
| programmatischer Ansatz sei. Diese Auslegung lehnte Jääskinen nun aber ab, | |
| denn sie würde dazu führen, der Richtlinie „jede Wirkung zu nehmen“. | |
| Grundsätzlich müsse eine Verschlechterung bei jeder Veränderung des | |
| Gewässers vermieden werden. | |
| Was aber ist eine Verschlechterung? Die deutschen Behörden gingen davon | |
| aus, dass nur eine Verschlechterung der Zustandsklasse – etwa von „mäßig�… | |
| zu „unbefriedigend“ – rechtlich relevant sei. Die Weservertiefung sei | |
| deshalb gar keine rechtlich relevante Verschlechterung. Auch diese Ansicht | |
| wies Jääskinen zurück: Es sei bereits jede tatsächliche Verschlechterung zu | |
| vermeiden. | |
| Allerdings sehe die Richtlinie auch Ausnahmen vom Verschlechterungsverbot | |
| vor, so Jääskinen, zum Beispiel für Projekte von „übergeordnetem | |
| öffentlichem Interesse“. Wenn solche Ausnahmen genehmigt werden, müsse dies | |
| aber mit „geeigneten Bedingungen und Beschränkungen“ verbunden werden. | |
| Der EuGH wird sein Urteil im Frühjahr verkünden. Er folgt meist den | |
| Empfehlungen der Generalanwälte. | |
| 23 Oct 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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