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# taz.de -- Entscheidung über die Elbvertiefung vertagt: Hoffnung für den Was…
> Das Bundesverwaltungsgericht rügt ungenügende Planungen bei der
> Elbvertiefung. Kläger und Beklagte setzen nun auf die Weisheit der
> Richter - und warten.
Bild: Existiert weltweit nur im Hamburger Umland und ist vom Aussterben bedroht…
HAMBURG taz | Sie haben sichtlich gute Laune, die VertreterInnen der drei
Hamburger Umweltverbände am Donnerstag nach ihrer Rückkehr von der
Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts aus Leipzig. Manfred Braasch
(BUND), Beatrice Claus (WWF) und Alexander Porschke (Nabu) sind „sehr
zufrieden“.
Denn in zwei wichtigen Punkten haben die Planer der Elbvertiefung vor dem
höchsten deutschen Verwaltungsgericht nachbessern müssen. Die ursprüngliche
Fassung des Planfeststellungsbeschlusses, das machte der Vorsitzende
Richter Rüdiger Nolte deutlich, „wäre nicht genehmigungsfähig gewesen“. …
herber Tadel für die Fachämter Hamburgs und des Bundes, die seit 2006 die
Anpassung der Fahrrinne in der Unterelbe planen.
Für ein „Armutszeugnis“ hält es deshalb Claus, dass die Behörden nicht in
der Lage seien, „wirtschaftliche Interessen des Hafens so zu entwickeln,
dass keine ökologischen Schäden entstehen“. Und deshalb müssten eben die
Umweltverbände „als Anwälte der Natur deren Interessen notfalls vor den
Gerichten vertreten“, sagt Porschke.
Fünf Tage lang hatte das Bundesverwaltungsgericht über die Klage der drei
Verbände gegen die Elbvertiefungspläne verhandelt. Am Dienstag und Mittwoch
hatten dann die Planungsbehörden zwei Nachbesserungen vorgelegt. Die eine
sieht einen verkürzten Zeitraum für Baggerarbeiten während der Laichzeiten
des Flussfisches Finte vor.
Schierlings-Wasserfenchel braucht Ausgleichsflächen
Die zweite betrifft verbesserte und vermehrte Ausgleichsflächen für den
Schierlings-Wasserfenchel. Zuvor hatte das Gericht Berechnungsfehler über
die potenziellen Standorte für die endemische, also weltweit nur an der
Unterelbe wachsende und deshalb unter Artenschutz stehende Sumpfpflanze,
aufgedeckt. Als „böse Klatsche für die Planer“ werten neutrale
Prozessbeobachter diesen Vorgang. Die über Nacht vorgelegten Änderungen
will das Gericht nun prüfen.
Am 2. Oktober wollen die Leipziger Richter ihren Beschluss verkünden. Wie
der aussehen könnte, möchte niemand prophezeien. „Wir warten gespannt“,
teilte die Hamburger Wirtschaftsbehörde mit, auch die klagenden Verbände
wollen keine Prognose abgeben. Dahinter steckt auf beiden Seiten die Angst,
mit einer zu forschen Bemerkung das Gericht zu verärgern – lieber
respektvoll schweigen, lautet beiderseits die Devise.
Aus dem gleichen Grund loben Kläger wie Beklagte das Gericht über den
grünen Klee. „Exzellent vorbereitet“ seien die fünf RichterInnen gewesen,
„sehr seriös und hoch professionell“ sei die Verhandlung verlaufen,
erklären beide Seiten. Was schon jetzt die Schlussfolgerung nahelegt, dass
dann auch die Entscheidung des Gerichts über alle Zweifel erhaben sein
dürfte. Gründe für Richterschelte dürfte es nicht geben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Oktober drei Optionen: ein Urteil, die
Wiederaufnahme der mündlichen Verhandlung, falls sich während der
Beratungen noch Fragen ergeben, oder eine Einbeziehung des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH). Der Vorsitzende Richter Nolte hatte am ersten
Verhandlungstag angedeutet, dass wegen der Auslegung der
Wasserrechtsrahmenrichtlinie der EU auch eine Vorlage an den EuGH in
Betracht komme. Dabei geht es um die Frage, wie das darin enthaltene
„ökologische Verbesserungsgebot“ zu definieren sei. Im Grundsatz besagt
dies, dass es einem Gewässer nach einem menschlichen Eingriff besser gehen
muss, nicht schlechter.
„Miserabler ökologischer Zustand“
Was das genau bedeutet, klärt der EuGH zur Zeit am Fall der
Weservertiefung. Dieses Verfahren liegt seit einem Jahr in Luxemburg vor.
Eine Entscheidung wird für Anfang 2015 erwartet.
Alexander Porschke hat da klare Erwartungen: Das aktuelle Fischsterben in
der Elbe zeige, dass der Fluss in einem „miserablen ökologischen Zustand“
sei. Eine erneute Elbvertiefung würde den noch verschlimmern. Deshalb sei
die Planung „mit dem europäischen Wasserrecht unvereinbar“.
24 Jul 2014
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
Sven-Michael Veit
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