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# taz.de -- Vertiefung der Elbe: Ab nach Helgoland!
> Darf die Elbe zwischen Nordsee und Hamburger Hafen ausgebaggert werden?
> Ja, sagt die Wirtschaft. Bloß nicht, finden Umweltschützer. Wer bekommt
> Recht?
Bild: Große Schiffe brauchen viel Platz. Aber wer braucht große Schiffe?
HAMBURG taz | Es geht um „eine Schicksalsfrage“ – so sehen es Befürworter
und auch die Gegner der Elbvertiefung. Ab Dienstag verhandelt das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig darüber, ob die Ausbaggerung der
Unterelbe zwischen dem Hamburger Hafen und der Nordsee gegen europäische
Naturschutzrechte verstößt.
Sollte das mindestens 600 Millionen Euro teure Vorhaben untersagt werden,
„gerät der Wirtschaftsstandort Hamburg in Gefahr“, fürchtet Hamburgs
Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos).
Würde es genehmigt, „droht das gesamte Ökosystem des Flusses zu kippen“,
warnt der Hamburger Geschäftsführer der Umweltorganisation BUND, Manfred
Braasch.
Hamburg ist der größte Hafen Deutschlands und der zweitgrößte in Europa. Im
Jahr 2012 sorgte er für eine Wertschöpfung von knapp 20 Milliarden Euro und
mit 790 Millionen Euro für mehr als ein Zehntel der Hamburger
Steuereinnahmen; etwa 150.000 Arbeitsplätze sind dort direkt und indirekt
vom Hafen abhängig. Aus Sicht der Wirtschaftsverbände ist der Hafen der
Ast, auf dem Hamburg sitzt.
Zugleich ist die Unterelbregion großflächig nach deutschen und europäischen
Naturschutzrechten geschützt. Nach den EU-Richtlinien sind weite Teile des
Flusses, der Sandbänke, Ufer und Flachwasserzonen geschützt, um seltene
oder auch endemische, also weltweit nur an der Unterelbe lebende Tiere und
Pflanzen zu erhalten.
## Einen Meter tiefer und ordentlich breiter
Die Planungen des Bundes und der Stadt Hamburg sehen vor, auf 130 Kilometer
Länge die Fahrrinne um durchschnittlich einen Meter zu vertiefen und an
mehreren Passagen auch zu verbreitern. Dadurch sollen künftige
Mega-Containerfrachter mit einem Tiefgang von 13,5 Metern den Hafen
jederzeit anlaufen können, bei Hochwasser auch bis 14,5 Meter Tiefgang. Die
Baggermenge von 40 Millionen Kubikmetern Schlick – das entspricht 2,5
Millionen Lkw-Ladungen – soll bei Helgoland in die Nordsee gekippt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für das
umfangreiche Verfahren mit einer Vielzahl wasser- und
naturschutzrechtlicher Fragen zuständig. Allein der
Planfeststellungsbeschluss für das Projekt, den die Umweltverbände BUND und
Naturschutzbund (Nabu) anfechten, umfasst rund 2.600 Seiten. Der zuständige
Senat hat bis zum 24. Juli sechs Tage für die mündliche Verhandlung
anberaumt. Wann das Urteil gesprochen wird, ist unklar, wie es ausfallen
wird, erst recht.
Hoffnung ziehen die klagenden Umweltverbände daraus, dass die Leipziger
Richter im Oktober 2012 ihrem Eilantrag auf einen Baustopp entsprachen und
die Baggerarbeiten vorläufig stoppten. Es sei zwischen dem öffentlichen
Interesse an der Erreichbarkeit des Hafens und dem Schutz von Flora und
Fauna abzuwägen, erklärte das Gericht. Viele Fragen könnten aber erst im
Hauptverfahren verlässlich geklärt werden. Deshalb müsse mit einem
vorläufigen Baustopp verhindert werden, dass Eingriffe in die Natur
erfolgten, die später nicht ohne weiteres wieder umkehrbar seien.
„Wir haben nichts gegen die Hafenwirtschaft, aber wir kämpfen für den sehr
wertvollen Lebensraum Unterelbe“, erklärt Kläger Braasch unmittelbar vor
der Verhandlung: „Wir gehen davon aus, dass diese Elbvertiefung ökologisch
nicht mehr vertretbar ist.“
Er gehe davon aus, dass die Elbvertiefung ökonomisch notwendig und
ökologisch unschädlich sei, sagt hingegen Wirtschaftssenator Horch: „Ich
bin davon überzeugt, dass unsere Planung rechtlich und ökologisch exzellent
ist.“
15 Jul 2014
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
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