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# taz.de -- Elbvertiefung: Auf die lange Bank
> Es deutet sich an: Das Großprojekt zwischen Nordsee und Hamburg kann ein
> Fall für den Europäischen Gerichtshof werden.
Bild: Containerfrachter zwischen Nordsee und Hamburg: Mit der Elbvertiefung kä…
HAMBURG taz | Die Elbvertiefung wird wahrscheinlich ein Fall für den
Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das deutete das Bundesverwaltungsgericht
in Leipzig am Dienstag zu Beginn der Verhandlung über das Großprojekt an.
Bei der Elbvertiefung seien – analog zu einem ähnlichen Verfahren über die
Ausbaggerung der Weser – zentrale Fragen des europäischen Wasserrechts
entscheidungserheblich, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Nolte am
ersten Verhandlungstag.
Bei der geplanten Weservertiefung hatte das Leipziger Gericht im Juli 2013
Fragen zur Auslegung der EU-Wasserrahmenrichtlinie an den EuGH
weitergereicht. Seit einer Woche wird in Luxemburg verhandelt und eine
Entscheidung wird für Anfang nächsten Jahres erwartet. Für Hamburg würde
die Einschaltung des EuGH mehr als ein weiteres Jahr Unsicherheit bedeuten.
Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für das
bislang umfangreichste umweltrechtliche Gerichtsverfahren in Deutschland
mit einer Vielzahl komplizierter wasser- und naturschutzrechtlicher Fragen
zuständig. Allein der Planfeststellungsbeschluss von 2012 für das Projekt,
den die Umweltverbände BUND und Naturschutzbund (Nabu) sowie die
Umweltstiftung WWF anfechten, umfasst rund 2.600 Seiten.
Die Planungen des Bundes und der Stadt Hamburg sehen vor, das Flussbett auf
der 130 Kilometer langen Strecke zwischen Nordsee und Hafen um
durchschnittlich einen Meter auszubaggern. Dadurch sollen Containerfrachter
mit einem Tiefgang von 13,5 Metern den Hafen jederzeit anlaufen können, bei
Hochwasser auch bis 14,5 Meter. Zugleich soll bei Wedel eine Verbreiterung
erfolgen. In einer „Begegnungsbox“ sollen Schiffe, die zusammen mehr als 90
Meter breit sind, aneinander vorbeifahren können. Der Rest der Fahrrinne
wäre dafür zu schmal.
Hoffnung ziehen die klagenden Umweltverbände daraus, dass die Leipziger
Richter im Oktober 2012 ihrem Eilantrag auf einen Baustopp entsprachen und
die Baggerarbeiten vorläufig stoppten. Es sei zwischen dem öffentlichen
Interesse an der Erreichbarkeit des Hafens und dem Schutz von Flora und
Fauna abzuwägen, erklärte das Gericht. Deshalb müsse mit einem vorläufigen
Baustopp verhindert werden, dass Eingriffe in die Natur erfolgten, die
später nicht ohne Weiteres umkehrbar seien.
Zum gestrigen Verhandlungsauftakt begann das Gericht damit, die Antworten
von Klägern und Beklagten auf 76 Detailfragen Punkt für Punkt abzuarbeiten,
die es im Mai versendet hatte. Darunter sind Fragen nach den Auswirkungen
einer Elbvertiefung für die Brutplätze von Wasservögeln, den Lebensraum von
seltenen Pflanzen oder die Wasserqualität.
Der zuständige Senat hat bis zum 24. Juli sechs Tage für die mündliche
Verhandlung anberaumt. Wann das Urteil gesprochen wird, ist unklar. Wie es
ausfallen wird, erst recht.
15 Jul 2014
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
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