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# taz.de -- Zwischen Ökonomie und Ökologie: „Wir befinden uns im Spagat“
> Mit einem neuen Bewirtschaftungsplan will der Bremer Senat den Naturraum
> Weser schützen. Dafür müsse er auch auf die Weservertiefung verzichten,
> fordert der BUND.
Bild: "Man muss den Fluss als das sehen, was er ist: eine Wasserstraße", heiß…
BREMEN taz | Der Bremer Senat hat gemeinsam mit der niedersächsischen
Landesregierung einen neuen Bewirtschaftungsplan für den Gewässerschutz der
Weser geschmiedet. Doch der „Spagat“, ökologische und wirtschaftliche
Interessen an der Unterweser besser aufeinander abzustimmen, stößt beim
BUND auf scharfe Kritik.
Was nützen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Gewässerzustands,
wenn zugleich die Weser ausgebaut werde, bemängelt der Umweltverband und
fordert den Bremer Senat erneut auf, auf die geplante Weservertiefung zu
verzichten. „Denn diese konterkariert alle weiteren ökologischen Ziele“,
betont BUND-Geschäftsführer Martin Rode.
Der Bewirtschaftungsplan gilt als eines der Hauptinstrumente, um die
Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Er nimmt
zunächst eine Bewertung des Gewässerzustands vor, anschließend wird ein
Maßnahmenprogramm entwickelt, um den Zustand des Gewässers zu verbessern.
Laut BUND weist kein einziger bremischer Gewässerabschnitt gute ökologische
Werte auf: 27 Prozent werden demnach als mäßig, aber 43 Prozent als
unbefriedigend und 30 Prozent als schlecht eingestuft. Weil darüber hinaus
sogar 99,96 Prozent des Grundwassers in einem schlechten chemischem Zustand
seien, wertet der BUND-Geschäftsführer das Ergebnis als eine „katastrophale
Zwischenbilanz“ auf dem Weg, die EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.
Um die Auslegung eben dieser Wasserrahmenrichtlinie dreht sich der
Rechtsstreit zwischen BUND und der Bundesrepublik vor dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH). Bei dem Verfahren zur Vertiefung der Weser auf rund 65
Kilometern Länge von der Nordsee bis zu den Häfen in Bremerhaven, Brake und
Bremen steht das Urteil noch aus. Im Oktober 2014 erklärte Niilo Jääskinen
als unabhängiger Generalanwalt, dass das Verbot, den Zustand von Gewässern
zu verschlechtern, zwingendes Recht sei. Nur in Ausnahmefällen – „bei
übergeordnetem öffentlichem Interesse“ könne davon abgewichen werden.
Umweltsenator Joachim Lohse (Grüne) hält seinem integrierten
Bewirtschaftungsplan dagegen zugute, erste Schritte für einen behutsameren
Umgang mit dem Fluss zu benennen. Sein Sprecher Jens Tittmann räumt aber
ein, „der Umweltsenator will größtmögliche Schadensbegrenzung und
Kompensation durch Ausgleichsmaßnahmen“. Und verweist auf die Bremerhavener
Luneplate, die zum Ausgleich für den Bau des vierten Containerterminals und
das Offshoreterminal als Naturschutzgebiet ausgewiesen werde.
Man könne nicht einfach alles unter Naturschutz stellen, sagt Tittmann:
„Man muss den Fluss als das sehen was er ist: eine Wasserstraße“, sagt er:
„Wir befinden uns in einem Spagat.“
Neben der vom rot-grünen Senat nach wie vor anvisierten Weservertiefung,
bereiten dem BUND aber auch die Belastung des Flusses durch die
Salzeinleitung des Kasseler Düngemittelherstellers K+S Sorgen. Im Weserrat
konnten sich die Anrainer-Länder nicht auf einen gemeinsamen Kurs einigen.
Bremen und Niedersachsen lehnen den von Hessen favorisierten Plan ab, K+S
erst 2075 die umweltschädliche Verklappung zu verbieten. Der miserable
Zustand des Grundwassers geht wiederum auf die hohe Pestizid- und
Nitratbelastung durch die niedersächsische Landwirtschaft zurück.
Mit dem Gutachten des Generalanwalts sieht sich der BUND in seiner
Forderung nach einem umweltpolitischen Kurswechsel bestätigt und fordert
vom Umweltsenator, dem Bewirtschaftungsplan nicht zuzustimmen.
8 Jan 2015
## AUTOREN
Lena Kaiser
## TAGS
Weservertiefung
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Umwelt
Bremen
Landwirtschaft
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Elbvertiefung
Weser
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