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# taz.de -- Gebiete nicht ausgewiesen: Zu langsam beim Naturschutz
> Die EU-Kommission leitet ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen die
> Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ein. Deutschland drohen Zwangszahlungen.
Bild: Wald an der Oder nahe Polen: Brandenburg gehört zu den wenigen Ländern,…
FREIBURG taz | Deutschland versagt beim Naturschutz und ruft damit die EU
auf den Plan: Die Europäische Kommission hat ein offizielles
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet, an
dessen Ende Zwangsgeldzahlungen stehen können.
Hintergrund ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie.
Diese wurde 1992 von den Mitgliedstaaten der EU erlassen – mit dem Ziel,
allen wildlebenden und für Europa typischen Arten natürliche Lebensräume zu
erhalten.
Die Richtlinie sieht mehrere Schritte vor. Zuerst wählen die Länder Gebiete
aus, die dann von der EU-Kommission bewertet werden. Bis hierhin ist das
Verfahren für Deutschland abgeschlossen; gut 4.600 Flächen wurden
definiert. Aber erst im nächsten Schritt wird es konkret: Die Staaten
müssen die Flächen als „besondere Schutzgebiete“ ausweisen und festlegen,
wie sie deren Wert langfristig sichern wollen.
In Deutschland kann das vor allem durch die Bestimmung von Natur- oder
Landschaftsschutzgebieten geschehen. Doch hier hakt es: Bis Ende 2010 hätte
Deutschland die gemeldeten Flächen unter Schutz stellen müssen. Doch für
2.784 Gebiete unterblieb das bisher. Nun verliert EU-Umweltkommissar
Karmenu Vella die Geduld. Bereits 2012 hatte die Kommission Deutschland um
Stellungnahme gebeten. Die bestand schließlich darin, dass sich die
hierzulande für Naturschutz zuständigen Bundesländer bis 2022 Zeit lassen
wollten. „Nicht akzeptabel“, findet die Kommission.
## Kein Lebensraumtyp verbessert
„Dass nun ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet wird, überrascht uns
nicht“, sagt Till Hopf vom Naturschutzbund (Nabu). Der Verband hatte immer
wieder ein Verfahren der EU-Kommission angemahnt, um Reformen in
Deutschland zu erzwingen.
Denn in den letzten sechs Jahren habe sich in Deutschland kein einziger
Lebensraumtyp verbessert, klagt der Nabu. 13 Lebensraumtypen hätten sich
sogar deutlich verschlechtert, vor allem landwirtschaftlich geprägte
Habitate wie Flachland- und Bergmähwiesen.
„Die deutschen Bundesländer verstoßen klar gegen die
EU-Naturschutzrichtlinien, weil sie zu wenig für den Erhalt besonders
geschützter Lebensräume und Vogelarten tun“, erklärte der Verband bereits
2014.
Die damalige Analyse der einzelnen Länder zeigt, dass nur Brandenburg,
Hessen und das Saarland ihre Ziele zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu
mehr als einem Drittel erreicht haben. Die anderen Länder erreichen nicht
einmal diesen Minimalwert.
26 Mar 2015
## AUTOREN
Bernward Janzing
## TAGS
Umwelt
Vertragsverletzungsverfahren
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
EU
Naturschutz
Naturschutz
Niedersachsen
Tierschutz
Weservertiefung
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