# taz.de -- Urteil zur Elbvertiefung: Die Planung ist vorerst rechtswidrig | |
> Das Bundesverwaltungsgericht hat weite Teile der Pläne für die | |
> Elbvertiefung gebilligt. Weitergearbeitet werden kann aber erst, wenn | |
> rechtliche Mängel aufgehoben sind. | |
Bild: Vielleicht wird es um die Elbe in Zukunft wieder etwas ruhiger | |
Leipzig/Hamburg dpa | Das Bundesverwaltungsgericht hat die Pläne für die | |
umstrittene Elbvertiefung weitgehend gebilligt. Es gebe zwar noch | |
rechtliche Mängel, die von den Behörden jedoch nachträglich mit ergänzenden | |
Planungen behoben werden könnten, entschied das Gericht am Donnerstag in | |
Leipzig. In seiner jetzigen Form sei der Planfeststellungsbeschluss | |
rechtswidrig und nicht vollziehbar. (Az.: BVerwG 7 A 2.15) | |
[1][Die Elbe soll so ausgebaut werden], dass künftig Containerriesen mit | |
einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 | |
Meter auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem sollen | |
bessere Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Schiffe einander beim | |
Ein- und Auslaufen passieren können. | |
[2][Die Umweltschutzorganisationen BUND und Nabu hatten gegen die | |
Elbvertiefung geklagt]. Sie bezweifelten grundsätzlich die Notwendigkeit | |
der Fahrrinnenvertiefung. Die Entwicklung des Containerumschlags verlaufe | |
längst nicht so wie in früheren Prognosen erwartet. Zudem bemängelten sie | |
zahlreiche Verstöße gegen Naturschutz- und Wasserrecht. Dem folgte der 7. | |
Senat des Bundesverwaltungsgericht so jedoch nicht. | |
Die Planungen für die Elbvertiefung begannen vor 15 Jahren. Die Klage der | |
Umweltschützer beschäftigte das Gericht seit rund viereinhalb Jahren. | |
Zweimal war darüber mündlich verhandelt worden. Zwischenzeitlich ruhte das | |
Verfahren, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung der | |
Wasserrahmenrichtlinie beantworten musste. Die Hamburger Behörden hatten | |
die Planungen bereits mehrfach ergänzt und überarbeitet. | |
9 Feb 2017 | |
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