| # taz.de -- Urteil zur Elbvertiefung: Die Planung ist vorerst rechtswidrig | |
| > Das Bundesverwaltungsgericht hat weite Teile der Pläne für die | |
| > Elbvertiefung gebilligt. Weitergearbeitet werden kann aber erst, wenn | |
| > rechtliche Mängel aufgehoben sind. | |
| Bild: Vielleicht wird es um die Elbe in Zukunft wieder etwas ruhiger | |
| Leipzig/Hamburg dpa | Das Bundesverwaltungsgericht hat die Pläne für die | |
| umstrittene Elbvertiefung weitgehend gebilligt. Es gebe zwar noch | |
| rechtliche Mängel, die von den Behörden jedoch nachträglich mit ergänzenden | |
| Planungen behoben werden könnten, entschied das Gericht am Donnerstag in | |
| Leipzig. In seiner jetzigen Form sei der Planfeststellungsbeschluss | |
| rechtswidrig und nicht vollziehbar. (Az.: BVerwG 7 A 2.15) | |
| [1][Die Elbe soll so ausgebaut werden], dass künftig Containerriesen mit | |
| einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 | |
| Meter auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem sollen | |
| bessere Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Schiffe einander beim | |
| Ein- und Auslaufen passieren können. | |
| [2][Die Umweltschutzorganisationen BUND und Nabu hatten gegen die | |
| Elbvertiefung geklagt]. Sie bezweifelten grundsätzlich die Notwendigkeit | |
| der Fahrrinnenvertiefung. Die Entwicklung des Containerumschlags verlaufe | |
| längst nicht so wie in früheren Prognosen erwartet. Zudem bemängelten sie | |
| zahlreiche Verstöße gegen Naturschutz- und Wasserrecht. Dem folgte der 7. | |
| Senat des Bundesverwaltungsgericht so jedoch nicht. | |
| Die Planungen für die Elbvertiefung begannen vor 15 Jahren. Die Klage der | |
| Umweltschützer beschäftigte das Gericht seit rund viereinhalb Jahren. | |
| Zweimal war darüber mündlich verhandelt worden. Zwischenzeitlich ruhte das | |
| Verfahren, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung der | |
| Wasserrahmenrichtlinie beantworten musste. Die Hamburger Behörden hatten | |
| die Planungen bereits mehrfach ergänzt und überarbeitet. | |
| 9 Feb 2017 | |
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