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# taz.de -- Urteil zur Elbvertiefung: Die Planung ist vorerst rechtswidrig
> Das Bundesverwaltungsgericht hat weite Teile der Pläne für die
> Elbvertiefung gebilligt. Weitergearbeitet werden kann aber erst, wenn
> rechtliche Mängel aufgehoben sind.
Bild: Vielleicht wird es um die Elbe in Zukunft wieder etwas ruhiger
Leipzig/Hamburg dpa | Das Bundesverwaltungsgericht hat die Pläne für die
umstrittene Elbvertiefung weitgehend gebilligt. Es gebe zwar noch
rechtliche Mängel, die von den Behörden jedoch nachträglich mit ergänzenden
Planungen behoben werden könnten, entschied das Gericht am Donnerstag in
Leipzig. In seiner jetzigen Form sei der Planfeststellungsbeschluss
rechtswidrig und nicht vollziehbar. (Az.: BVerwG 7 A 2.15)
[1][Die Elbe soll so ausgebaut werden], dass künftig Containerriesen mit
einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut und bis zu 14,50
Meter auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Zudem sollen
bessere Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Schiffe einander beim
Ein- und Auslaufen passieren können.
[2][Die Umweltschutzorganisationen BUND und Nabu hatten gegen die
Elbvertiefung geklagt]. Sie bezweifelten grundsätzlich die Notwendigkeit
der Fahrrinnenvertiefung. Die Entwicklung des Containerumschlags verlaufe
längst nicht so wie in früheren Prognosen erwartet. Zudem bemängelten sie
zahlreiche Verstöße gegen Naturschutz- und Wasserrecht. Dem folgte der 7.
Senat des Bundesverwaltungsgericht so jedoch nicht.
Die Planungen für die Elbvertiefung begannen vor 15 Jahren. Die Klage der
Umweltschützer beschäftigte das Gericht seit rund viereinhalb Jahren.
Zweimal war darüber mündlich verhandelt worden. Zwischenzeitlich ruhte das
Verfahren, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung der
Wasserrahmenrichtlinie beantworten musste. Die Hamburger Behörden hatten
die Planungen bereits mehrfach ergänzt und überarbeitet.
9 Feb 2017
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