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# taz.de -- Hamburger Hafenausbau vor Gericht: Feierabendbier mit Blick auf Sta…
> Klagen gegen den Ausbau des Containerterminals Eurogate stellen das
> Überleben des Hafens in Frage. Aber Villenbesitzer pochen auf unverbauten
> Blick.
Bild: Mehr Container, weniger Pappeln am Ufer gegenüber: Der Blick von der Str…
HAMBURG taz | Ungehalten über seine eigene Klientel ist der
FDP-Wirtschaftspolitiker Michael Kruse. „Das ist ein Schlag gegen die
Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens“, wettert Kruse gegen die 51
Menschen, die vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen die Pläne zur
Westerweiterung des Eurogate-Terminals eingereicht haben. Diese Kläger sind
Unternehmer, Makler, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprofessoren, die um
ihren Ausblick vom Geesthang über Othmarschen und Övelgönne fürchten. Denn
gegenüber auf dem Südufer der Norderelbe, an der Einfahrt zum Parkhafen und
zum Waltershofer Hafen, soll Hamburgs größter Containerterminal entstehen.
Unter dem Begriff Westerweiterung (siehe Kasten) wird dieses Projekt
bereits seit Mitte der 1990er-Jahre geplant, mehr als eine halbe Milliarde
Euro wird es die Stadt und Eurogate voraussichtlich kosten. Es umfasst die
Vergrößerung des Terminals um die Hälfte, die Zuschüttung eines nicht mehr
zeitgemäßen Hafenbeckens, die Umgestaltung der Einfahrt zu einer 600 Meter
breiten Bucht, in der die weltgrößten Containerriesen gedreht werden
könnten.
Dafür muss an der Wasserkante eine mehr als 100 Jahre alte Pappelallee auf
dem Bubendey-Ufer gerodet werden. Für die Bäume werden natürlich zum
Ausgleich an anderer Stelle mehr und neue Bäume gepflanzt – aus den Villen
am nördlichen Elbhang jedoch – wie auch aus der Bar „Strandperle“ direkt…
Elbufer – fällt der Blick künftig nicht auf grüne Laubbäume, sondern auf
bunte Stahlkisten, graue Schiffsrümpfe, gigantische Containerbrücken und
einen 100 Meter hohen Leuchtturm.
Die Sammelklage werde das für das Überleben des Hafens wichtige Projekt
„auf unbestimmte Zeit lahmlegen“, befürchtet Kruse, auch weil die Kläger
die Vergrößerung des geplanten Drehkreises „torpedieren“. Denn nach
Auskunft des Senats, so Kruse, „hat die Klage aufschiebende Wirkung“.
Das bestätigt der Anwalt der Kläger, Jan Mittelstein, von der auf
Umweltthemen spezialisierten Kanzlei Mohr & Partner aus Altona. Sie
vertritt zur Zeit auch die Klagen mehrerer Naturschutzverbände gegen die
Elbvertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Allerdings hat er die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 19.
Dezember noch gar nicht begründet. „Ich warte noch auf Einsicht in die
Behördenakten“, sagt Mittelstein. Sobald die Klagebegründung eingereicht
sei, könnte die Stadt beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag auf
„sofortige Vollziehbarkeit“ der Maßnahme stellen.
Ob dem aber stattgegeben wird, hängt sehr wahrscheinlich vom Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts ab. Wenn das am 9. Februar in letzter Instanz die
Elbvertiefung stoppen sollte, gäbe es keinen Grund zur Eile mehr: Dann
werden im Hamburger Hafen auf lange Zeit weder ein vergrößerter Wendekreis
für die Riesenfrachter noch erweiterte Terminals gebraucht werden.
24 Jan 2017
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
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