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# taz.de -- Kommentar Elbvertiefung: Baggern nur noch im Konsens
> Der Spruch der Leipziger Richter ist weise. Zwar dürfte demnächst die
> Vertiefung der Elbe erlaubt werden – aber mit hohen ökologischen
> Auflagen.
Bild: Containerriesen mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter sollen den Hamburge…
Natürlich sehen sich jetzt beide Seiten bestätigt durch [1][das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts über die Elbvertiefung]. Und natürlich haben
beide Seiten ebenso viel recht wie unrecht. Denn weder können Politik und
Wirtschaft im größten deutschen Hafen Hamburg ihre Interessen auf ganzer
Linie durchsetzen, noch können das die Umweltverbände, die ums Ökosystem
der Unterelbe fürchten.
Im Ergebnis wird es durch diesen Präzedenzfall zu einem Kompromiss kommen,
mit dem alle werden leben können. Umwelt und Wirtschaft dürften
gleichermaßen gestärkt aus diesem Verfahren vor dem
Bundesverwaltungsgericht hervorgehen. Allein das wäre ein gewaltiger
Fortschritt.
Der Spruch der Leipziger Richter ist weise. Er definiert rechtliche
Leitlinien für alle Planungen großer Infrastrukturprojekte, die Einfluss
auf Gewässer haben könnten. Und das sind in diesem Land, dafür reicht ein
Blick in den Atlas, fast alle. Insofern dürfte die viel beschworene
Planungssicherheit, die vor allem Politiker und Wirtschaftsverbände schon
lange vehement fordern, bald Realität werden: Zwar werden sie die erhofften
Freibriefe für planerische Skrupellosigkeit nicht bekommen – dafür werden
dann alle Projektentwickler und Planer genau wissen, was sie besser gar
nicht erst versuchen sollten.
Die Pläne für die Vertiefung der Elbe und auch für die parallel betriebene
Vertiefung der Weser zeichneten sich bislang dadurch aus, dass sie das
technokratisch erwünschte Maximum skizzierten, ohne Rücksicht auf Natur und
Umwelt. Das aber ist nicht durchsetzbar, urteilt das höchste deutsche
Verwaltungsgericht in letzter Instanz. Das zeigt zugleich, dass nicht
angeblich fortschrittsfeindliche Umweltverbände ihnen gar nicht zustehende
Rechte missbrauchen, sondern höchste Gerichte zu dem Schluss kommen, die
Naturschützer hielten sich eher an den Geist und die Buchstaben von
Gesetzen als Planungsbehörden.
Zwar dürfte demnächst die Vertiefung der Elbe wie auch der Weser erlaubt
werden – aber mit hohen ökologischen Auflagen, welche die klagenden
Naturschutzverbände sich als Erfolge anrechnen lassen dürfen. Und deshalb
müssen alle Beteiligten zu der Einsicht gelangen, dass große
Infrastrukturprojekte nur noch im Konsens zu realisieren sind. Ökonomie
durch Ökologie ist jetzt die Leitlinie. Und nicht länger Ökonomie statt
Ökologie.
9 Feb 2017
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## AUTOREN
Sven-Michael Veit
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Elbvertiefung
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