# taz.de -- Verhandlung in Leipzig: Schicksalsfragen an der Elbe | |
> Ausbaggern oder nicht? Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt, ob | |
> Hamburg weiter von riesigen Containerschiffen angelaufen werden kann. | |
Bild: Soll weiter für die Riesenpötte gebaggert werden oder nicht? | |
Gut sehe es aus – sagen Kläger wie Beklagte im Verfahren um die | |
Elbvertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Nach dreitägiger | |
Verhandlung will das Leipziger Bundesgericht in letzter Instanz am 9. | |
Februar 2017 sein Urteil fällen, gab der Vorsitzende Richter Rüdiger Nolte | |
am Mittwoch bekannt. | |
Es geht um eine „Schicksalsfrage“, so sehen es der Bund, die Stadt Hamburg | |
und die norddeutsche Hafenwirtschaft. Ohne Ausbaggerung der 120 Kilometer | |
langen Unterelbe zwischen Hamburg und der Nordsee könne der Hafen von den | |
Containergiganten nicht vollbeladen angelaufen werden: Es drohten | |
Konsequenzen für Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und Wirtschaftswachstum in | |
der Region, in der etwa 150.000 Jobs vom Hafen abhängig sind. | |
Einen vorläufigen Baustopp hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits im | |
Oktober 2014 auf Klage der Umweltverbände BUND, Nabu und WWF verhängt. Denn | |
diese befürchten schwerwiegende ökologische Schädigungen von Flora und | |
Fauna an der Unterelbe: Sie ist Heimat diverser seltener oder vom | |
Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Nach einer Vertiefung drohe | |
zudem bei Flut die Nordsee höher und schneller in das Flusssystem | |
einzudringen – die Folgen wären möglicherweise Überflutungen der sensiblen | |
Flachwasserzonen, eine Gefährdung der Deiche und der tiefergelegenen | |
Uferzonen in Hamburg selbst. | |
Das Bundesverwaltungsgericht muss zudem entscheiden, ob das Vorhaben einem | |
Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum EU-Wasserrecht vom 1. Juli 2015 | |
gerecht wird. Der hatte geurteilt, dass auch ökologische Verschlechterungen | |
in Teilbereichen eine Verschlechterung des Gewässerzustandes insgesamt | |
bedeuten – und deshalb zu untersagen sind. Ausnahmen seien nur möglich, | |
wenn ein Bauvorhaben großen Nutzen habe „für die menschliche Gesundheit, | |
die Erhaltung der Sicherheit der Menschen oder die nachhaltige | |
Entwicklung“. | |
## 40 Millionen Kubikmeter Schlick | |
Eben das behaupten der Bund, der Hamburger Senat und die örtliche | |
Hafenwirtschaft. Sie hoffen zumindest auf eine Ausnahmegenehmigung. Dagegen | |
bestreiten die Umweltverbände, dass die Ausbaggerung überhaupt notwendig | |
ist. Auch jetzt laufen die weltgrößten Containerschiffe Hamburg an, wenn | |
auch nur mit halber Ladung. Zudem wollen die Verbände eine Kooperation der | |
Nordseehäfen Hamburg und Bremerhaven mit dem neuen Tiefwasserhafen in | |
Wilhelmshaven erreichen: Dort sollten die Riesenpötte einen Teil ihrer | |
Container abladen und nur mit halber Fracht und deshalb weniger Tiefgang | |
weiterfahren. | |
Das aber hält Hamburg für unrealistisch und besteht auf der Ausbaggerung | |
der Zufahrt. Dafür müssen etwa 40 Millionen Kubikmeter Schlick – das sind | |
etwa 2,5 Millionen Lkw-Ladungen – aus dem Fluss gebaggert und in die | |
Nordsee gekippt werden, die Kosten, rund 760 Millionen Euro, tragen Hamburg | |
und der Bund. | |
In sieben Wochen entscheiden die Leipziger Bundesrichter, ob sie das Geld | |
sparen können. | |
22 Dec 2016 | |
## AUTOREN | |
Sven-Michael Veit | |
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