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# taz.de -- Verhandlung in Leipzig: Schicksalsfragen an der Elbe
> Ausbaggern oder nicht? Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt, ob
> Hamburg weiter von riesigen Containerschiffen angelaufen werden kann.
Bild: Soll weiter für die Riesenpötte gebaggert werden oder nicht?
Gut sehe es aus – sagen Kläger wie Beklagte im Verfahren um die
Elbvertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Nach dreitägiger
Verhandlung will das Leipziger Bundesgericht in letzter Instanz am 9.
Februar 2017 sein Urteil fällen, gab der Vorsitzende Richter Rüdiger Nolte
am Mittwoch bekannt.
Es geht um eine „Schicksalsfrage“, so sehen es der Bund, die Stadt Hamburg
und die norddeutsche Hafenwirtschaft. Ohne Ausbaggerung der 120 Kilometer
langen Unterelbe zwischen Hamburg und der Nordsee könne der Hafen von den
Containergiganten nicht vollbeladen angelaufen werden: Es drohten
Konsequenzen für Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und Wirtschaftswachstum in
der Region, in der etwa 150.000 Jobs vom Hafen abhängig sind.
Einen vorläufigen Baustopp hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits im
Oktober 2014 auf Klage der Umweltverbände BUND, Nabu und WWF verhängt. Denn
diese befürchten schwerwiegende ökologische Schädigungen von Flora und
Fauna an der Unterelbe: Sie ist Heimat diverser seltener oder vom
Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Nach einer Vertiefung drohe
zudem bei Flut die Nordsee höher und schneller in das Flusssystem
einzudringen – die Folgen wären möglicherweise Überflutungen der sensiblen
Flachwasserzonen, eine Gefährdung der Deiche und der tiefergelegenen
Uferzonen in Hamburg selbst.
Das Bundesverwaltungsgericht muss zudem entscheiden, ob das Vorhaben einem
Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum EU-Wasserrecht vom 1. Juli 2015
gerecht wird. Der hatte geurteilt, dass auch ökologische Verschlechterungen
in Teilbereichen eine Verschlechterung des Gewässerzustandes insgesamt
bedeuten – und deshalb zu untersagen sind. Ausnahmen seien nur möglich,
wenn ein Bauvorhaben großen Nutzen habe „für die menschliche Gesundheit,
die Erhaltung der Sicherheit der Menschen oder die nachhaltige
Entwicklung“.
## 40 Millionen Kubikmeter Schlick
Eben das behaupten der Bund, der Hamburger Senat und die örtliche
Hafenwirtschaft. Sie hoffen zumindest auf eine Ausnahmegenehmigung. Dagegen
bestreiten die Umweltverbände, dass die Ausbaggerung überhaupt notwendig
ist. Auch jetzt laufen die weltgrößten Containerschiffe Hamburg an, wenn
auch nur mit halber Ladung. Zudem wollen die Verbände eine Kooperation der
Nordseehäfen Hamburg und Bremerhaven mit dem neuen Tiefwasserhafen in
Wilhelmshaven erreichen: Dort sollten die Riesenpötte einen Teil ihrer
Container abladen und nur mit halber Fracht und deshalb weniger Tiefgang
weiterfahren.
Das aber hält Hamburg für unrealistisch und besteht auf der Ausbaggerung
der Zufahrt. Dafür müssen etwa 40 Millionen Kubikmeter Schlick – das sind
etwa 2,5 Millionen Lkw-Ladungen – aus dem Fluss gebaggert und in die
Nordsee gekippt werden, die Kosten, rund 760 Millionen Euro, tragen Hamburg
und der Bund.
In sieben Wochen entscheiden die Leipziger Bundesrichter, ob sie das Geld
sparen können.
22 Dec 2016
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
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