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# taz.de -- Umweltverbände gegen Elbvertiefung: Baggerpläne fallen ins Wasser
> Die Umweltverbände BUND, Nabu und WWF bemängeln die nachgebesserten Pläne
> von Hamburg und dem Bund zur Elbvertiefung.
Bild: Müssen weiter auf den großen Einsatz warten: Baggerschiffe im Hamburger…
HAMBURG taz | Es sei die Ignoranz der Planer, die ihn überrasche, sagt
Manfred Braasch. Deshalb geht der Chef des Bundes für Umwelt und
Naturschutz (BUND) Hamburg davon aus, „dass trotz der neuen Planunterlagen
die Vertiefung der Elbe gegen die Vorgaben des Umweltrechts verstößt“.
Der Fahrrinnenausbau war auf Klagen von Umweltverbänden [1][vom
Bundesverwaltungsgericht gestoppt worden]. Auch die überarbeiteten Pläne
des Bundes und Hamburgs würden die Leipziger Richter kaum überzeugen
können, sagt Braasch. Denn deren Vorgaben seien „nur unvollständig
abgearbeitet“, stellte das Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe am Montag
fest.
In diesem Bündnis kämpfen der BUND, der Naturschutzbund (Nabu) und die
Umweltstiftung WWF seit Jahren gegen das Vorhaben, den Unterlauf der Elbe
für große Containerschiffe auszubaggern (siehe Kasten). Auf ihren Antrag
hin hatte das Leipziger Bundesgericht im Oktober 2014 einen Baustopp
verhängt und wesentliche Nachbesserungen der Planunterlagen für die
Elbvertiefung gefordert. Planungen und Umweltverträglichkeitsprüfung wiesen
Mängel auf, die allerdings behebbar seien „und weder einzeln noch in ihrer
Summe zur Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse führten“, urteilte das
Bundesgericht. Voraussetzung sei aber, dass die Unterlagen überarbeitet
würden.
Diese rund 1.000 Seiten starken Ergänzungen, die den klagenden Verbänden
zur Stellungnahme vorgelegt wurden, sind aus deren Sicht aber „weder
fachlich noch formal geeignet, wesentliche Kritikpunkte aus dem Weg zu
räumen“. So werde weiter behauptet, dass das Ausbaggern von knapp 40
Millionen Kubikmetern Sedimenten keine gravierenden ökologischen
Verschlechterungen für den Fluss mit sich brächte. „Diese Bagatellisierung
ist nicht nachvollziehbar“, urteilt das Bündnis Tideelbe.
„Stoisch“ würden sich die Gutachter „auf hoffnungslos veraltete
Modellrechnungen“ stützen. Und bei den Ausgleichsmaßnahmen für den weltweit
nur noch an der Tideelbe vorkommenden Schierlings-Wasserfenchel habe
Hamburg 2014 behauptet, neuen Lebensraum für mehr als 2.000 Exemplare der
vom Aussterben bedrohten Pflanze zu schaffen. Nach den neuen Planunterlagen
gebe es aber nur noch Platz für 200 Pflanzen. Bund und Hamburg gingen damit
„erneut das Risiko ein, gegen nationale und europäische Vorgaben im
Gewässerschutz zu verstoßen“, so der durchaus verwunderte Kommentar der
drei Verbände.
Zudem würde die Neuplanung auch das [2][Urteil des Europäischen
Gerichtshofes (EuGH) zum EU-Wasserrecht] weitgehend ignorieren. Der hatte
am 1. Juli 2015 geurteilt, dass auch ökologische Verschlechterungen in
Teilbereichen eine Verschlechterung des Gewässerzustandes insgesamt
bedeuten könnten und deshalb zu untersagen seien.
Ausnahmen seien nur möglich bei großem Nutzen des Bauvorhabens „für die
menschliche Gesundheit, die Erhaltung der Sicherheit der Menschen oder die
nachhaltige Entwicklung“. Für eine solche Ausnahmeregelung fänden sich in
der Planergänzung aber keine überzeugenden Argumente, sagen die
Umweltverbände: „Es finden sich wenig neue Antworten auf die vom Gericht
aufgetragenen Hausaufgaben“, finden sie.
Nun müssen die Planfeststellungsbehörden die Stellungnahmen des Bündnisses
Tideelbe in einen neuen Planbeschluss einarbeiten. Dann können die
Umweltverbänden ihre Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht entsprechend
anpassen. Mit dem letzten Wort aus Leipzig ist nicht vor Mitte 2016 zu
rechnen. Nach Ansicht von Braasch aber drängt die Zeit nicht: „Wir hören
seit Jahren, dass im Hamburger Hafen ohne Elbvertiefung die Lichter
ausgehen. Nichts davon ist passiert.“
21 Dec 2015
## LINKS
[1] /Bundesverwaltungsgerichts-Beschluss/!5031914/
[2] /Nach-dem-EuGH-Urteil/!5208506/
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
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