# taz.de -- Umweltverbände gegen Elbvertiefung: Baggerpläne fallen ins Wasser | |
> Die Umweltverbände BUND, Nabu und WWF bemängeln die nachgebesserten Pläne | |
> von Hamburg und dem Bund zur Elbvertiefung. | |
Bild: Müssen weiter auf den großen Einsatz warten: Baggerschiffe im Hamburger… | |
HAMBURG taz | Es sei die Ignoranz der Planer, die ihn überrasche, sagt | |
Manfred Braasch. Deshalb geht der Chef des Bundes für Umwelt und | |
Naturschutz (BUND) Hamburg davon aus, „dass trotz der neuen Planunterlagen | |
die Vertiefung der Elbe gegen die Vorgaben des Umweltrechts verstößt“. | |
Der Fahrrinnenausbau war auf Klagen von Umweltverbänden [1][vom | |
Bundesverwaltungsgericht gestoppt worden]. Auch die überarbeiteten Pläne | |
des Bundes und Hamburgs würden die Leipziger Richter kaum überzeugen | |
können, sagt Braasch. Denn deren Vorgaben seien „nur unvollständig | |
abgearbeitet“, stellte das Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe am Montag | |
fest. | |
In diesem Bündnis kämpfen der BUND, der Naturschutzbund (Nabu) und die | |
Umweltstiftung WWF seit Jahren gegen das Vorhaben, den Unterlauf der Elbe | |
für große Containerschiffe auszubaggern (siehe Kasten). Auf ihren Antrag | |
hin hatte das Leipziger Bundesgericht im Oktober 2014 einen Baustopp | |
verhängt und wesentliche Nachbesserungen der Planunterlagen für die | |
Elbvertiefung gefordert. Planungen und Umweltverträglichkeitsprüfung wiesen | |
Mängel auf, die allerdings behebbar seien „und weder einzeln noch in ihrer | |
Summe zur Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse führten“, urteilte das | |
Bundesgericht. Voraussetzung sei aber, dass die Unterlagen überarbeitet | |
würden. | |
Diese rund 1.000 Seiten starken Ergänzungen, die den klagenden Verbänden | |
zur Stellungnahme vorgelegt wurden, sind aus deren Sicht aber „weder | |
fachlich noch formal geeignet, wesentliche Kritikpunkte aus dem Weg zu | |
räumen“. So werde weiter behauptet, dass das Ausbaggern von knapp 40 | |
Millionen Kubikmetern Sedimenten keine gravierenden ökologischen | |
Verschlechterungen für den Fluss mit sich brächte. „Diese Bagatellisierung | |
ist nicht nachvollziehbar“, urteilt das Bündnis Tideelbe. | |
„Stoisch“ würden sich die Gutachter „auf hoffnungslos veraltete | |
Modellrechnungen“ stützen. Und bei den Ausgleichsmaßnahmen für den weltweit | |
nur noch an der Tideelbe vorkommenden Schierlings-Wasserfenchel habe | |
Hamburg 2014 behauptet, neuen Lebensraum für mehr als 2.000 Exemplare der | |
vom Aussterben bedrohten Pflanze zu schaffen. Nach den neuen Planunterlagen | |
gebe es aber nur noch Platz für 200 Pflanzen. Bund und Hamburg gingen damit | |
„erneut das Risiko ein, gegen nationale und europäische Vorgaben im | |
Gewässerschutz zu verstoßen“, so der durchaus verwunderte Kommentar der | |
drei Verbände. | |
Zudem würde die Neuplanung auch das [2][Urteil des Europäischen | |
Gerichtshofes (EuGH) zum EU-Wasserrecht] weitgehend ignorieren. Der hatte | |
am 1. Juli 2015 geurteilt, dass auch ökologische Verschlechterungen in | |
Teilbereichen eine Verschlechterung des Gewässerzustandes insgesamt | |
bedeuten könnten und deshalb zu untersagen seien. | |
Ausnahmen seien nur möglich bei großem Nutzen des Bauvorhabens „für die | |
menschliche Gesundheit, die Erhaltung der Sicherheit der Menschen oder die | |
nachhaltige Entwicklung“. Für eine solche Ausnahmeregelung fänden sich in | |
der Planergänzung aber keine überzeugenden Argumente, sagen die | |
Umweltverbände: „Es finden sich wenig neue Antworten auf die vom Gericht | |
aufgetragenen Hausaufgaben“, finden sie. | |
Nun müssen die Planfeststellungsbehörden die Stellungnahmen des Bündnisses | |
Tideelbe in einen neuen Planbeschluss einarbeiten. Dann können die | |
Umweltverbänden ihre Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht entsprechend | |
anpassen. Mit dem letzten Wort aus Leipzig ist nicht vor Mitte 2016 zu | |
rechnen. Nach Ansicht von Braasch aber drängt die Zeit nicht: „Wir hören | |
seit Jahren, dass im Hamburger Hafen ohne Elbvertiefung die Lichter | |
ausgehen. Nichts davon ist passiert.“ | |
21 Dec 2015 | |
## LINKS | |
[1] /Bundesverwaltungsgerichts-Beschluss/!5031914/ | |
[2] /Nach-dem-EuGH-Urteil/!5208506/ | |
## AUTOREN | |
Sven-Michael Veit | |
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