# taz.de -- Nach dem EuGH-Urteil: Hohe Hürden für Elbvertiefung | |
> Die Umweltverbände BUND, Nabu und WWF sind optimistisch, Hamburgs | |
> Baggerpläne zu verhindern. Europa-Gerichtshof habe den Gewässerschutz | |
> gestärkt. | |
Bild: Klage erfolgreich: Hamburger Baggerpläne machen vielleicht bald den Abga… | |
HAMBURG taz | Im Bündnis Lebendige Tideelbe herrscht richtig gute Stimmung. | |
„Die Hürden für die Elbvertiefung sind deutlich gestiegen“, erklärten | |
VertreterInnen des Naturschutzbundes (Nabu), des BUND und der | |
Umweltstiftung WWF, die in diesem Bündnis zusammenarbeiten. Nach dem Urteil | |
des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Mittwoch über die verbindliche | |
Interpretation der EU-Wasserrechtsrahmenrichtlinie prophezeien sie, dass | |
die Ausbaggerung des Flusses „ohne grundlegende Nachbesserungen keine | |
Chance“ mehr habe. | |
Nach dem Richterspruch aus Luxemburg muss die Richtlinie künftig | |
„verbindlich angewendet werden“, sagt Manfred Braasch, Geschäftsführer des | |
Hamburger BUND. Zudem habe das Gericht aus dem „Verbesserungsgebot“ der | |
Richtlinie eine „Verbesserungspflicht“ gemacht, aus einer Soll- also eine | |
Muss-Bestimmung: „Das stärkt den Gewässerschutz in ganz Europa.“ | |
Der EuGH hatte auf Bitten des Bundesverwaltungsgerichts eine für alle | |
EU-Gerichte bindende Auslegung der Wasserrechtsrahmenrichtlinie | |
vorgenommen. Demnach sei der Gewässerschutz bei jedem Einzelprojekt | |
verbindlich und „nicht nur eine allgemeine politische Zielvorgabe“. | |
Ausnahmen „im übergeordneten öffentlichen Interesse“ seien nur möglich, | |
wenn „alle praktikablen Vorkehrungen getroffen wurden, um negative | |
Auswirkungen zu mindern“. | |
## Erstmal auf Eis gelegt | |
Auf dieser Grundlage müssen nun die Leipziger Bundesrichter über die | |
Vertiefung der Außenweser und anschließend der Unterelbe (siehe Kasten) | |
entscheiden. Beide Projekte unterliegen bis dahin einem Baustopp. Und der | |
werde wohl kaum aufgehoben werden, sagt der Nabu-Vorsitzende Alexander | |
Porschke voraus: „Nach diesem Urteil des EuGH müsste das | |
Bundesverwaltungsgericht die Planungen als rechtswidrig verwerfen.“ | |
Denn die Luxemburger Richter haben klargestellt, dass die Verschlechterung | |
auch nur einer von mehreren biologischen Qualitätskomponenten, nach denen | |
Gewässer in Güteklassen eingeteilt werden, zur Unzulässigkeit der gesamten | |
Maßnahme führe – es sei denn, sie werde so wirksam ausgeglichen, dass | |
insgesamt eine Verbesserung erreicht wird. Eben daran aber kranken die | |
Baggerpläne, erläuterte Beatrice Claus vom WWF. | |
Um sinkendem Sauerstoffgehalt im Wasser zu begegnen, könnten umfangreiche | |
Flachwasserzonen eingerichtet werden. „Das aber erfordert Platz, den es an | |
der Unterelbe nicht in ausreichendem Maße gibt“, so Claus. Und von | |
Deichrückverlegungen, um neue Tidewasserbiotope zu schaffen, sei in den | |
Planungen keine Rede. Und zuletzt müssten die Maßnahmen passgenau sein: | |
„Man kann Verschlechterungen für Fische nicht mit einem neuen | |
Vogelschutzgebiet ausgleichen.“ Porschke bezweifelt, dass diese Hürden von | |
den Planungsbehörden zu überwinden sind: „Sie haben die Rich tlinie zu | |
lange nicht ernst genommen, das fällt ihnen jetzt auf die Füße.“ | |
Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) kündigte eine Überprüfung der | |
Pläne an. „Falls unsere bisherigen Unterlagen nach der EuGH Entscheidung | |
nicht ohnehin schon ausreichen, werden sie überarbeitet und angepasst.“ Er | |
sei aber überzeugt, dass gute Gründe für eine Ausnahmeentscheidung | |
bestehen. „Am öffentlichen Interesse am Fahrrinnenausbau hat ja weder die | |
EU-Kommission noch das Bundesverwaltungsgericht jemals irgendeinen Zweifel | |
gelassen.“ | |
Porschke, von 1997 bis 2001 selbst grüner Umweltsenator, fordert nun von | |
seinem seit Mai amtierenden grünen Nachfolger Jens Kerstan, sich | |
einzuschalten. „Die Umweltbelange müssen jetzt in den Planungen stärker | |
eingebracht werden, als das unter früheren Senaten erwünscht war.“ | |
2 Jul 2015 | |
## AUTOREN | |
Sven-Michael Veit | |
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